Voraussetzungen für Antrag auf Gemeinnützigkeit

vom 20.05.2016, 12:21 Uhr

Meine Bekannte A ist seit einiger Zeit in einem Verein aktiv, der sich auch sozial engagiert und stark für Bildung einsetzt. So werden unter anderem dort Schulungen und Fortbildungen organisiert, die kostenlos sind, aber auch für Flüchtlinge und deren gesundheitliche Versorgung wird sich eingesetzt.

Vor kurzem meinte A, dass ihr Verein wohl einen Antrag auf Gemeinnützigkeit stellen möchte. Leider hatte sie keine Zeit mir das genauer zu erklären. Mich würde schon interessieren, unter welchen Voraussetzungen man diese Gemeinnützigkeit genehmigt bekommt, was das im Einzelnen bedeutet, welche Folgen man dadurch hat und wo man diesen Antrag stellen muss. Weiß jemand von euch zufällig mehr darüber?

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Das ganze Verfahren ist total simpel. Die Abgabenordnung regelt, welche Dinge gemeinnützig eingestuft werden können. Das betrifft beispielsweise Bildung, Tierzucht oder Hundesport. Man erstellt eine Satzung, die klar herausstellt, dass die Aktivitäten des Vereins gemeinnützig sind.

Das schreibt man unter den Punkt Ziele und Aufgaben. Ich kenne das nur für Hundesportvereine. Da gilt die Erhaltung und Reinzucht der Rasse, das Erarbeiten wissenschaftlich fundierter Richtlinien, die Förderung der Belange des Tierschutzes, die Jugendarbeit, das Prüfen von Hunden insbesondere auf ihre Verwendbarkeit als Dienst- oder Blindenhund, die Ausbildung von Hund und Halter und so weiter als gemeinnützig.

Die Tätigkeit des Vereins darf keine Gewinnerzielungsabsicht aufweisen, das eingenommene Geld muss zeitnah für den Vereinszweck eingesetzt werden. Eventuelle gewerbliche Einnahmen müssen strikt getrennt ausgewiesen und versteuert werden.

Mit der Satzung, dem Beschluss der Mitgliederversammlung, der Bestätigung der Eintragung als Verein beim Amtsgericht und dem Nachweis über die Vermögensbindung entsprechend dem Vereinszweck stellt man einen Antrag beim Finanzamt. Hat man alle Punkte brav erfüllt, wird die Gemeinnützigkeit zuerkannt und die Freistellung von der Steuer genehmigt.

Die Finanzämter stellen ausführliche Broschüren und Mustersatzungen zur Verfügung. Da kann man wenig falsch machen. Alles, was irgendwie mit Bildung, Wissenschaft, Sport, Tierzucht, Schach und so etwas zu tun hat, ist leicht zu beantragen und wird bei Einhaltung der Vorgaben bewilligt.

» cooper75 » Beiträge: 13430 » Talkpoints: 519,61 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^