Voraussetzung für Wohnung mit Wohnberechtigungsschein
Mein Freund und ich suchen ja eine Wohnung. Oft steht in den Anzeigen dabei, dass man einen Wohnberechtigungsschein braucht. Wo bekommt man den und welche Voraussetzungen muss man erfüllen um diesen Schein zu bekommen?
Ich habe mir sagen lassen, dass man nur eine gewisse Quadratmeterzahl haben darf und nur ein gewisses Einkommen nicht überschreiten darf. Weiterhin sind diese Wohnungen wohl vom Staat gefördert. Bekommt man den Schein dann allgemein für die Wohnungssuche oder ist dieser Schein für eine bestimmte Wohnung? Kann ich also hingehen und den Schein versuchen zu bekommen und kann dann auch solche Wohnungen mieten oder muss ich mit den Daten der Wohnung zu einem Amt? Aber da vergeht ja meist so viel Zeit, dass die Wohnung dann weg ist.
Welche Voraussetzungen braucht man also und wie muss ich das machen, dass ich mit meinem Freund so einen Schein bekomme? Wo kann man sich da näher erkundigen? Wie ist das bei euch? Habt ihr so einen Schein?
Wohnberechtigungsschein: Welche Kriterien?
Soweit ich weiß, darf man da eine bestimmtes Jahreseinkommensgrenze nicht überschreiten. Du musst also schon ziemlich wenig Einkommen haben, dass dein Antrag überhaupt genehmigt wird. Es wird auch das Paar-Einkommen berechnet und nicht das eines Einzelnen.
Ich habe mich malt mit dem WBS beschäftigt und wenn es nur nach mir ginge, dann hätte ich genug Einkommen um so einen WBS genehmigt zu bekommen. Aber wenn mein Freund dazu käme, dann würden wir zu viel verdienen und bekämen so einen Schein nicht.
Um den Schein zu bekommen, muss man sich an das entsprechende Amt für Gemeinde bewegen und einen Antrag stellen. Hier bei uns wäre das das Amt für Wohnen und Soziales, das ist aber überall unterschiedlich, das Bürgerbüro hilft einem da weiter.
Dort wird das Einkommen geprüft und eben geschaut, ob ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird. Meist kann man dort auch entsprechende Wohnungsangebote einsehen. Falls man keinen Wohnberechtigungsschein erhält, aber eine schöne Sozialwohnung gefunden hat, gibt es auch noch Möglichkeiten.
Dann kann der Vermieter der Wohnung einen Antrag auf Freistellung für diese Wohnung stellen. Oft wird das genehmigt, denn es ist sinnvoll, wenn auch Besserverdienende in Sozialwohnungen leben. Sie sorgen für eine Mischung der Bevölkerung und verhindern die Ghettobildung. Allerdings muss der Mieter dann meist eine kleine zusätzliche Abgabe akzeptieren, der die Wohnung etwas teurer macht. Aber das entscheidet das zuständige Wohnungsamt.
Ich kann berichten, dass es da von Stadt zu Stadt unterschiedliche Richtlinien gibt. Ich selbst habe Anrecht auf eine Sozialwohnung, habe aber in dem Sinne keinen Wohnberechtigungsschein. Den gibt es hier in der Form nämlich gar nicht.
Hier ist es so, dass man als Bezieher von Sozialleistungen rein theoretisch Anspruch auf eine Sozialwohnung hätte. Allerdings muss man begründen, warum man eine neue Wohnung sucht. Und so Punkte wie die aktuelle Wohnung ist nicht schön, gelten nicht.
Dann stellt man beim Wohnungsamt einen Antrag. Dort wird unter anderem das Einkommen abgefragt und man muss das auch alles belegen können. Dann kann man noch die Suche eingrenzen, angeben wie man bisher wohnt und so weiter. Den Antrag gibt man ab und hat dann gleich auch ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter oder bekommt einen Termin.
Der Sachbearbeiter fragt dann auch noch bestimmte Punkte ab. Je nach dem muss man noch diverse Belege nachreichen. Ich musste zum Beispiel ein ärztliches Attest vorlegen, dass ein Umzug ratsam wäre. Ich habe die Stadtgebiete ziemlich eingegrenzt, weil bei mir aus gesundheitlichen Gründen noch andere Dinge mit dran hängen. Allerdings habe ich damit auch meine Chancen eingeschränkt
Irgendwann kommt dann ein Bescheid, dass man als Wohnungssuchend gemeldet ist und man Anspruch auf eine Wohnung bis zu 47 Quadratmetern und bis zu einer Kaltmiete von X Euro hat. 47 Quadratmeter ist das, was hier vom Sozialamt übernommen wird. Bei zwei Personen sind es 60 Quadratmeter.
Die Daten werden dann an die örtlichen Wohnungsbaugesellschaften weiter gegeben. Wenn die eine passende Sozialwohnung haben, laden sie die Berechtigten zu einer Wohnungsbesichtigung ein. Eine angebotene Wohnung kann man aber nur mit guter Begründung ablehnen.
Ich bin nun seit fast eineinhalb Jahren dort registriert, habe aber noch kein einziges Angebot bekommen. Was aber wohl auch daran liegen wird, dass ich die Stadtgebiete so eingeschränkt habe. Und es hier eindeutig zu wenig günstigen Wohnraum gibt. Gerade was kleinere Wohnungen betrifft. Und ich eben auch nicht von Wohnungslosigkeit bedroht bin.
Sozialwohnungen werden hier gar nicht öffentlich ausgeschrieben. Die werden direkt über das Wohnungsamt vermittelt. Deshalb braucht man hier auch nicht bei den Wohnungsbaugesellschaften anrufen. Wohnungen, die eine Miete in Höhe dessen haben, die von den Ämter übernommen werden, erscheinen also nirgends frei zugänglich.
Das sind jetzt aber zwei verschiedene Dinge. Als Bezieher von Sozialleistungen hat man es bei einem gewünschten Umzug schwer, das ist richtig. Aber das hat nichts mit dem Wohnberechtigungsschein zu tun. Diese Einschränkung liegt an den Sozialleistungen, die ausbezahlt werden. Die treffen auch Menschen, die Sozialleistungen beziehen, aber in einer Wohnung aus dem freien Markt leben. Ist Wohnung günstig genug, dann müssen sie eine gute Begründung haben, um die Erlaubnis zu erhalten.
Einen Wohnberechtigungsschein erhalten auch Menschen, die keine Sozialleistungen beziehen, wenn deren Einkommen gering genug ist. Und die dürfen natürlich umziehen wann und wie sie wollen, sofern sie passenden Wohnraum finden. Das ist wie bei jedem anderen Mieter auf dem freien Wohnungsmarkt auch.
Und die Summen, um Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, sind zum Beispiel in NRW gar nicht so gering. Ein allein stehender Angestellter darf hier 28.287 Euro als jährliches Bruttoeinkommen erzielen und erhält einen Schein. Für Beamte, Rentner und Erwerbslose liegen die Grenzen niedriger.
Bei zwei Personen darf das Einkommen der beiden als Angestellte bereits 39.954 Euro pro Jahr brutto betragen. Kommen Kinder dazu, dann wird es natürlich mehr. Ein Paar mit zwei Kindern hat als Grenze beim jährlichen Bruttoeinkommen 50.924 Euro, bei drei Kindern sind es 59.439 Euro. So bedürftig muss man nämlich gar nicht sein.
Ich habe diese Grenzen, auch wenn sie noch niedriger lagen, damals Studentin locker unterboten. Aber da ich keine Sozialleistungen bezogen habe, hatte ich auch keine Beschränkungen, wenn ich umziehen wollte. Das habe ich während des Studiums gleich dreimal gemacht und es war immer problemlos. Problematisch war nur eine Wohnung im möglichen Preisrahmen zu finden.
An meinem Wohnort gibt es keinen Wohnberechtigungsschein! Egal ob man Leistungsbezieher ist oder ein geringes Einkommen hat. Man kann sich, egal wie viel man verdient, auf dem bereits von mir beschriebenen Weg, registrieren lassen. Nur so kommt man hier an eine sozial geförderte Wohnung. Theoretisch kann man dort auch mit einem Nettoeinkommen von zehntausend Euro eine Aufnahme in die Datei beantragen. Der Antrag wird aber wahrscheinlich abgelehnt werden.
Wie man hier aber mit Antragstellern, die keinerlei Sozialleistungen beziehen umgeht, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber staatlich geförderter Wohnraum wird nur über das Wohnungsamt vergeben.
Ich sehe gelegentlich auch mal die Immobilienanzeigen anderer Städte durch. Bei vielen Städten stehen bei den günstigen Wohnungen dabei, dass man einen Wohnberechtigungsschein braucht. Das gibt es bei den Immobilienangeboten vor Ort gar nicht. Und ist mal eine Wohnung einer Wohnungsbaugesellschaft bei Immobilienscout zu finden, sind die Nebenkosten enorm hoch UND es steht fast immer mit dabei, dass man nur Mieter mit Einkommen aus einer Berufstätigkeit haben möchte.
Erstens kann der Antrag bei entsprechend niedrigem Einkommen nicht abgelehnt werden, weil die Grenzen für das Einkommen pro Bundesland gelten. Es kann aber sehr gut sein, dass es keine freien Wohnungen gibt. Das Vorhandensein von Wohnungen hat nicht das geringste mit der Bewilligung des Antrags auf einen Wohnberechtigungsschein zu tun.
Der zweite Punkt ist: Wie stellst du dir denn bitte einen Wohnberechtigungsschein vor? Keine Gemeinde stellt einen speziellen Schein oder Ausweis für Mieter aus, deren Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein bewilligt wird. Du bekommst nur mitgeteilt, dass dein Antrag bewilligt wurde. Findest du eine Wohnung, egal ob über das Wohnungsamt oder über eine Anzeige, muss immer das Amt die Anmietung abnicken. Einen Schein, den man seinem Vermieter vorlegt und dann ist alles geregelt, gibt es nirgendwo.
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es in anderen Städten so gehandhabt wird, dass man eben einen Wohnberechtigungsschein beantragt und den, je nach Einkommen und drum herum eben bewilligt bekommt. Damit kann man sich dann quasi für eine geförderte Wohnung bewerben. Als Beispiel in Stadt G. ist eine Wohnung inseriert, die unter der Bedingung vermietet wird, dass der zukünftige Mieter einen Wohnberechtigungsschein hat.
Hier inserieren die Wohnungseigentümer und Wohnbaugesellschaften ihre geförderten Wohnungen überhaupt nirgends. Hier muss man einen Antrag auf Wohnungssuche stellen, der eben entweder bewilligt wird oder abgelehnt wird. Bei meinem letzten Antrag musste ich mit einem ärztlichen Attest belegen, dass ein Umzug anzuraten ist. Ansonsten hätten die meinen Antrag nämlich abgelehnt, schließlich habe ich ja eine Wohnung. Eine Umzugsbewilligung von Seitens des Sozialamtes liegt nämlich ebenfalls vor. Beziehungsweise unterstützt meine Sozialarbeiterin einen Umzug. Das Wohnungsamt wollte aber ein Attest.
Falls ich eine Wohnung finde, egal ob ich die nun selbst finde oder ich über das Wohnungsamt eine Wohnung angeboten bekomme und diese gerne beziehen würde, müsste ich erst bei dem für mich zuständigen Sozialamt vorsprechen und die müssten die Wohnung auch noch abnicken. Wobei das bei einer Wohnung, die ich über das Wohnungsamt bekommen könnte, sicherlich einfacher wäre. Laut Auskunft des Wohnungsamtes werden die meistens bewilligt.
Ich kann nur beschreiben wie es hier gehandhabt wird und nichts anderes habe ich gemacht. Wenn es aber scheinbar gar keine Wohnberechtigungsscheine gibt, warum steht dann in Immobilienanzeigen, dass die Wohnung nur an Mieter mit einem Wohnberechtigungsschein vergeben werden? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass man dann mit dem Wohnberechtigungsschein sich da meldet, den auch vorlegt und so weiter.
Theoretisch kann das zuständige Amt eine Bescheinigung, eben den Wohnberechtigungsschein, ausstellen, der ist dann ein Jahr gültig. Abnicken müssen sie den Vertrag aber trotzdem. Daher wird kaum mal so etwas ausgestellt.
Das ist genauso bescheuert, wie die Regelungen für Empfänger von Arbeitslosengeld II. Die bekommen genaue Zahlen an die Hand und dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung keinen Vertrag unterschreiben, auch wenn die Wohnung deutlich unter den maximalen Kosten liegt und der Umzug schon genehmigt wurde. Wenn es dann auch noch um eine Sozialwohnung geht, dürfen sie gleich zweimal laufen. Denn Jobcenter und Wohnungsamt müssen zustimmen.
Ich finde es aber einfacher und auch angenehmer, wenn ich einen Wohnberechtigungsschein habe, die freien Wohnungen öffentlich ausgeschrieben werden, wie zum Beispiel über Immobilienscout oder auf den Webseiten der Wohnungsbaugesellschaften und ich vorher weiß, auf welche Wohnung ich mich bewerbe.
Wenn man an meinem Wohnort eine geförderte Wohnung haben möchte, geht das nur über das Wohnungsamt. So weit ich weiß, geben die die Eckdaten weiter. Dann schreibt mich eine Wohnungsbaugesellschaft an und teilt mir mit, dass dann und dann irgendwo eine Wohnungsbesichtigung statt finden wird und ich mich dort einzufinden habe.
Vorteil ist, ich muss nicht selber suchen. Vorteil ist sicherlich auch, dass mich keiner aufgrund meines Äußeren ablehnen wird. Aber Nachteil ist eben auch, dass ich entweder die Stadtgebiete eingrenze oder eben das Stadtgebiet ohne Einschränkungen übernehmen lasse. Manches Stadtgebiet, welches ich ausgeschlossen habe, würde eventuell doch in Betracht kommen. Manche Stadtgebiete, die ich nicht ausgeschlossen habe, würde ich aber eventuell doch lieber meiden.
Ich bin als Leistungsbezieherin sicherlich keine Wunschmieterin. Allerdings bekomme ich als "Grundeinkommen" eine Rente, von der ich im Zweifelsfall eine Miete in Höhe der Kosten, die die Ämter übernehmen würden, zumindest eine Zeit lang bezahlen können.
Könnte ich direkt bei Wohnungsbaugesellschaften vor Ort vorsprechen, meine Geschichte erzählen, zeigen das ich eine zuverlässige Frau bin und so weiter, hätte ich wesentlich bessere Chancen auf seine Sozialwohnung. Der Weg bleibt mir aber an meinem Wohnort versperrt.
Schlussendlich hat MissMarple aber die Erfahrungen von Usern wissen wollen. Sie hat gefragt, wie sie an einen solchen Wohnberechtigungsschein dran kommt. Ich habe daraufhin nur geschildert, dass es den in der üblichen Form an meinem Wohnort nicht gibt. Ich vermute stark, dass es auch andere Städte gibt, die einen ähnlichen Umgang mit der Vergabe von staatlich gefördertem Wohnraum haben.
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