Voraussetzung für Wohnung mit Wohnberechtigungsschein
Das Aussuchen einer Wohnung geht hier zum Beispiel problemlos ohne den ausgedruckten Wohnberechtigungsschein. Hier gehst du einfach zur Wohnungsbesichtigung bei privaten Vermietern, Wohnungsgenossenschaften oder eben Wohnungsbaugesellschaften.
Wenn dir die Wohnung gefällt und du als Mieter gewünscht bist, dann holst du dir mit den Daten der Wohnung und des Vermieters den Stempel und fertig ist die Sache. Unter Umständen benötigst du ja die Zusage von zwei verschiedenen Ämtern. Mit einer Rente wie bei dir, wäre man bei uns mit dem Amt für Wohnen und Soziales fertig. Empfänger als Arbeitslosengeld II müssten noch zum Jobcenter. Angestellte und Beamte sind wieder nur mit dem ersten Amt beschäftigt.
Auch wenn hier kein Schein ausgestellt wird, hast du die freie Auswahl. Dabei hilft ein Wohnberechtigungsschein in Papierform nicht automatisch. Das ist in vielen Nachbargemeinden ebenso. Da sowieso der neue Mieter genau dieser Wohnung zugeordnet wird und das genehmigt werden muss, macht der Schein nur mehr Arbeit und bringt keine Vorteile.
Hier hilft dir das Amt nur dabei, Wohnraum zu finden, der frei finanziert wurde, wenn du keine Sozialwohnung findest. Dort werden Listen geführt, welche Wohnungen so günstig sind und welche Vermieter auf dem freien Markt "Problemfälle" nehmen. Aber da möchte nun wirklich niemand wohnen. Das ist einfach nur unmenschlich, diese Häuser und Siedlungen sollten abgerissen werden.
Wobei es hier sowieso egal ist, ob man einen Wohnberechtigungsschein hat, wenn man günstigen Wohnraum sucht. Ich bekomme nicht ansatzweise einen Schein und bringe drei Kinder und fünf große Hunde mit. Nach unserer Wohnung habe ich genau zwei Wochen gesucht und sie liegt unterhalb der Grenze zur günstigsten Sozialwohnung. Eine sterbende Region hat auch manchmal Vorteile.
Naja, die Wohnungen bei privaten Vermietern sind aber in der Regel nicht staatlich gefördert. Und genau das sucht MissMarple doch aber. Auf frei verfügbare Wohnungen kann ich mich problemlos bewerben. Wenn mir die Wohnung gefällt, reiche ich die Angaben beim Sozialamt ein und die lehnen ab oder bewilligen.
Für mich ist das Sozialamt zuständig, da ich ergänzende Leistungen nach SGB 12 bekomme.
In anderen Städten könnte ich mich mit einem Wohnberechtigungsschein auf staatliche geförderte Wohnungen, die öffentlich ausgeschrieben werden, bewerben. Ohne Wohnberechtigungsschein kommt man dort in der Regel nicht mal zu einem Besichtigungstermin.
Hier ist das Wohnungsamt für die Vermittlung von Wohnraum zuständig. Da hilft mir kein anderes Amt. Da hat kein anderes Amt irgendwelche Listen.
Hier sind kleine Wohnungen rar. Noch dazu wenn man halbwegs gebunden ist. Und wenn mal kleine und preisgünstige Wohnungen angeboten werden, dann wird meist ein Einkommen aus einer Berufstätigkeit erwartet. In ganz seltenen Fällen komme ich so weit zu sagen, dass meine Rente auf Lebenszeit bewilligt ist und ich davon im Zweifelsfall eine Wohnung finanzieren könnte.
Wieso sind die Wohnungen bei privaten Vermietern nicht staatlich gefördert? Ich habe allein in meinem direkten Bekanntenkreis sechs Menschen, deren Häuser alle über den sozialen Wohnungsbau gefördert worden sind. Um die staatliche Förderung zu nutzen, muss man kein Wohnungsbauunternehmen sein.
Alle meine Bekannten haben die große Erdgeschosswohnung ohne Förderung für sich selbst gebaut, die Mieteinheiten darüber sind komplett Sozialwohnungen. Wenn dann die soziale Bindung ausläuft, ist es an der Zeit für eine Sanierung und danach können die Wohnungen zu normalen Konditionen angeboten werden.
Dieser Weg ist bei vielen Menschen beliebt, die für ihre Kinder später ein Einkommen aus Vermietung und Verpachtung erbauen wollten und gleichzeitig eine Eigentumswohnung haben wollten. Die Zinsen waren attraktiv, das Haus finanzierte sich selbst und warf früh Geld ab. Dazu hatte man die eigenen vier Wände für seine Familie.
Ich habe in Studium eins und zwei Sozialwohnungen bewohnt. Die lagen nicht nur in verschiedenen Städten, es betraf gleich mehrere Bundesländer. Und immer hatte ich private Vermieter, ich wollte nie in den Häusern einer Wohnungsgesellschaft oder einer Genossenschaft wohnen. Wenn ich die Vermieter noch mitzähle, dann kenne ich 10 Personen, die das so gemacht haben.
Wenn man sich hier an Genossenschaften oder Gesellschaften wendet, dann gibt man den Wohnberechtigungsschein einfach als vorhanden im Fragebogen an, also macht das Kreuz an der passenden Stelle. Den Schein selbst möchte keiner sehen, schließlich lohnt sich eine Lüge nicht, das Amt muss es ja sowieso abnicken. Und wenn der Bewerber da nicht in der Kartei ist, dann fliegt das auf.
Hat man in dieser Stadt keine Akte, weil man in der Nachbarstadt wohnt, dann muss man mit den Daten zur Wohnung den Antrag stellen und die Unterlagen zum Einkommen vorlegen. Dann wird das hier direkt entschieden. Dann hat man die Bewilligung und die Zusage zu Wohnung in einem Aufwasch.
Staatliche geförderte Wohnräume, egal ob eine Wohnungsbaugesellschaft oder ein privater Vermieter Eigentümer ist, werden hier aber nur über das Wohnungsamt vergeben. Die werden öffentlich gar nicht ausgeschrieben!
Und hier kann ich mich zwar bei Wohnungsbaugesellschaften und sonstigen Vermietern von staatlichen Wohnungen melden. Die sagen mir aber umgehend, dass sie direkt an mich keine staatlich geförderten Wohnraum vermieten dürfen, da sie diese nur über das Wohnungsamt vermieten dürfen.
Und du kannst mir nun noch hunderttausendfach erzählen, dass ich mit einem Wohnberechtigungsschein zu Vermietern gehen kann - nur bringt mir das nichts, wenn hier keine Wohnberechtigungsscheine ausgestellt werden. Und falls du mir das nicht glauben magst, darfst du mich gerne ein paar Tage besuchen und dein Anliegen bei meinem Amt schildern.
Und möchte man aus einer anderen Stadt in meine Stadt ziehen, dann hat man hier so gut wie keine Chancen auf eine staatlich geförderte Wohnung. Man kann zwar beim örtlichen Wohnungsamt vorsprechen und einen Antrag stellen. Die Sachbearbeiter dort teilen einem dann aber umgehend mit, dass die staatlich geförderten Wohnungen vor Ort vorrangig an Ortsansässige vermittelt werden.
Aber was würde dir irgendein Schein nützen, wenn du ihn in der Hand hättest? Erst trifft der Vermieter seine Wahl unter den Bewerbern, dann muss das Amt zustimmen. Es verändert die Voraussetzungen doch gar nicht, wenn du ein Papier vorlegen kannst.
Ob eine Stadt die Bewerber auswählt oder man sich selbst um eine Wohnung bemühen darf, das hängt doch nicht am Ausstellen oder Nicht-Ausstellen von einem Wohnberechtigungsschein in Papierform sondern am Vorgehen des jeweiligen Amtes ab. Für den Vermieter ist es egal, ob der Bewerber versichert, die nötigen Voraussetzungen zu erfüllen, oder ob er Wohnberechtigungsschein in Papierform vorzeigt. Die endgültige Prüfung führt das Amt sowieso durch.
Du siehst da wirklich keinen Unterschied, wenn man sich nicht frei nach einer Sozialwohnung umsehen kann, weil diese gar nicht öffentlich ausgeschrieben werden? Also für mich macht es einen Unterschied. Ich habe nämlich auch keinen blassen Schimmer, wie eine staatlich geförderte Wohnung aussieht. Wobei es eben einfach Wohnungen sind.
Wären die Wohnungen aber öffentlich ausgeschrieben, könnte man sich ein Bild machen. Auch ein Bild darüber wie die Wohnungen eben in etwa ausgestattet sind. Man könnte bestimmte Wohnungsbaugesellschaften meiden und so weiter.
Momentan ist es aber so, falls eine Wohnung frei wäre, die eventuell zu meinen Suchparametern passt, werde ich eventuell angeschrieben, wie etwa zehn andere Personen auch. Dann schauen wir uns gemeinsam die Wohnung an. Lehne ich die Wohnung ab, muss ich das begründen. Dienlich wäre hier auch ein Attest.
Ich würde mich durchaus gerne aktiver darum kümmern können, statt eben darauf zu warten, ob mir eventuell eine Wohnung angeboten wird. Ich würde auch gerne beeinflussen können, ob für mich die Wohngegend und das Umfeld überhaupt in Frage kommt. Mir fällt spontan ein Gebäudekomplex ein, der innerhalb der Gebiete liegt, die ich nicht ausgeschlossen habe. Ich vermute da ist zumindest ein Teil der Wohnungen staatlich gefördert. Da würde ich nie einziehen wollen. Da bräuchte ich mir eine Wohnung gar nicht erst anschauen.
Würde ich aber nun ein Wohnungsangebot für eine Wohnung dort bekommen, müsste ich mir die fast ansehen und dann hoffen, dass man lieber jemand anderen nimmt.
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