Vor dem Tod Konto leergeräumt - wer zahlt Beerdigung?

vom 03.08.2020, 10:13 Uhr

Sagen wir mal Herr X hat 2 Töchter. Tochter A hat sich immer liebevoll gekümmert und alles gemacht, damit es X gut geht. Tochter B kam immer mal zu Besuch, mehr nicht. Allerdings war B schon immer der Liebling von Papa X. Nun ist Herr X gesundheitlich sehr angeschlagen und geistig nicht mehr auf der Höhe. Alltägliche Dinge fallen ihm schwerer, aber trotz Pflegestufe wehrt er sich gegen Hilfe. Darum soll es aber nicht gehen. Es geht um die Tatsache, dass B Zugang zum Konto von Herrn X hat und nun angekündigt hat, dieses Geld komplett abzuheben. Herr X hat nichts dagegen, denn er bekommt es ja nicht so mit und weiß schlichtweg nichts mehr damit anzufangen, würde also auch alles unterschreiben, weil er B vertraut.

A möchte nun auch nicht wegen einem zu erwartenden Erbe Geld haben, allerdings erwartet sie einfach, dass sie die Beerdigungskosten, die ja entstehen werden, nicht tragen muss. Dafür war das Geld gedacht, neben einer Absicherung, falls er ins Heim muss. Es ist also auch wirklich keine kleine Summe, aber A möchte nur die Beerdigungskosten getragen wissen. Wie würdet ihr euch nun in der Situation von A verhalten? Sie sucht vom Typ her eher wenig Streit und hat so einiges mit sich machen und bisher auch oft ausnutzen lassen. Müsste sie die Kosten der Beerdigung anteilig tragen, wenn eigentlich Geld dafür da war? Natürlich wünscht keiner X den Tod, allerdings ist er wirklich schwer krank, so dass das ein Thema ist.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Eigentlich würde ich hier nur dringend einen Anwalt empfehlen und A sollte sich wirklich nicht derart ausnutzen lassen. Vielleicht wäre ein klärendes Gespräch mit dem Vater möglich, um ihm zu verdeutlichen, was es für A bedeutet, wenn er alles an B verschenkt. Ab einer bestimmten Summe muss die Schenkung sowieso versteuert werden und wenn er es unbedingt möchte, so soll er einfach einen Teil für die Beerdigung einbehalten oder festlegen, das A dafür aufkommen muss.

Ein klein wenig kann ich dir dazu sogar sagen, da ich selbst gerade via Notar eine Schenkung erhalten habe. Er hat uns darüber aufgeklärt, das Schenkungen sehr wohl durch das Erbrecht betroffen sind. Der Zeitpunkt ist entscheidend. Verstirbt der Vater innerhalb der nächsten 10 Jahre nach der Schenkung, fließt diese wieder ins Erbe ein und A wird einen Anteil erhalten. Ich persönlich finde das etwas seltsam, so nach dem Motto geschenkt ist geschenkt, aber es wird schon seinen Grund haben, warum man diese Hintertür eingebaut hat.

Alte, kranke Leute können extrem stur sein, das weiß ich aus eigener Erfahrung und es ist nicht einfach als Kind gegen den Respekt und die Würde des Elternteils zu entscheiden. A sollte sich auch weiter dafür einsetzen, dass der Vater eine Pflegestufe erhält. Entweder kann sie sich dann ausklinken oder erhält wenigstens etwas Geld für ihren Einsatz. Eines habe ich gelernt bei der Pflege von zwei bereits verstorbenen Familienmitgliedern, man sollte körperlich und seelisch unbeschadet bleiben, andernfalls sollte man die Pflege dringend Fachkräften überlassen.

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» Pikalina » Beiträge: 790 » Talkpoints: 6,08 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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