Vor Arbeitsantritt zum Betriebsarzt müssen?

vom 27.03.2017, 03:53 Uhr

Ich hatte mal eine Arbeitsstelle, wo ich dann auch vom Chef aus zum Betriebsarzt geschickt worden bin um meine gesundheitliche und körperliche Eignung für diesen Beruf überhaupt feststellen zu können. Interessanterweise wurde ich aber erst nach Arbeitsantritt zum Betriebsarzt geschickt. Also war ich auch erst dort, nachdem ich da fast einen Monat gearbeitet habe.

Mein Partner ist seit knapp 5 Wochen auch bei einer neuen Arbeitsstelle, wobei er da auch zum Betriebsarzt geschickt worden ist. Auch da war es so, dass er erst nach Arbeitsantritt zum Betriebsarzt geschickt worden ist, der dann die körperliche Eignung feststellen sollte.

Ist das nicht irgendwo total unlogisch und verkehrt? Wäre es nicht sinnvoller, wenn man vor Arbeitsantritt zum Betriebsarzt geschickt wird, um die Eignung überprüfen zu lassen? So gesehen würde der Arbeitgeber doch Zeit und Geld verlieren, wenn er jemanden beschäftigt, bei dem sich hinterher eine Nicht-Eignung herausstellt oder nicht? Wie seht ihr das? Wann sollte man zum Betriebsarzt geschickt werden? Vor oder nach Arbeitsantritt? Was findet ihr besser und warum? Wie regelt das euer Arbeitgeber?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich musste vorher zum Arzt und meine Dienstfähigkeit bescheinigen lassen. Nach der Einstellung wurden dann aber auch noch Untersuchungen beim Betriebsarzt gemacht. Grundsätzlich sehen ich es wie du: Es ist komisch, erst hinterher zum Betriebsarzt zu gehen. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass (je nach Job) einige Bewerber schon vorher abspringen, wenn sie hören, dass sie vor der Einstellung noch zum Arzt sollen.

Ist der Arbeitnehmer bereits angestellt, ist er recht leicht zum Betriebsarzt zu schicken. So kann der Arbeitgeber von eventuellen Krankheiten erfahren und sich überlegen, ob er dem Arbeitnehmer schon in der Probezeit wieder kündigt. Ist wahrscheinlich rechtlich nicht ganz in Ordnung, aber in der Probezeit muss der Arbeitgeber ja keinen Grund für die Kündigung angeben. Das sind jetzt nur Spekulationen, würde mich auch Interessieren, was der wahre Grund ist.

» Eule90 » Beiträge: 64 » Talkpoints: 21,56 »


Eule90 hat geschrieben:Allerdings kann ich mir vorstellen, dass (je nach Job) einige Bewerber schon vorher abspringen, wenn sie hören, dass sie vor der Einstellung noch zum Arzt sollen.

Die Information das man noch zum Betriebsarzt geschickt wird, gibt es im Normalfall schon bevor man den Vertrag überhaupt unterschreibt, denn der Arbeitsvertrag ist dann auch unter Vorbehalt gültig und darüber sollte der Bewerber informiert werden, denn sonst kann es zu rechtlichen Problemen kommen.

Ist der Arbeitnehmer bereits angestellt, ist er recht leicht zum Betriebsarzt zu schicken. So kann der Arbeitgeber von eventuellen Krankheiten erfahren und sich überlegen, ob er dem Arbeitnehmer schon in der Probezeit wieder kündigt.

Auch der Betriebsarzt unterliegt einer Schweigepflicht und darf nicht über die Krankheiten Auskunft geben, er darf im Endeffekt nur weitergeben, ob jemand für den Beruf geeignet ist oder nicht. Detaillierte Auskünfte sind nur in ganz wenigen Ausnahmefällen erlaubt und das auch eher bei Mitarbeitern die schon längere Zeit im Betrieb sind und nicht in der Probezeit.

Z.B. bei der Feststellung einer Alkoholsucht bei einem Mitarbeiter der Maschinen bedienen muss und wo die Sicherheit vom Mitarbeiter und der Kollegen dadurch gefährdet ist. Dies darf er dann aber auch nur an bestimmte Bereiche in der Firma weitergeben und diese dürfen das auch nur nutzen, um dem Mitarbeiter Möglichkeiten zu bieten, den Arbeitsplatz zu behalten.

Ist wahrscheinlich rechtlich nicht ganz in Ordnung, aber in der Probezeit muss der Arbeitgeber ja keinen Grund für die Kündigung angeben...

Rechtlich ist das absolut in Ordnung, da wie oben schon gesagt, das bestehen der Betriebsärztlichen Untersuchung eine Voraussetzung für den Arbeitsvertrag ist und ob diese dann vor oder nach Antritt erfolgt, ist dabei im Prinzip egal. Wenn man die Untersuchung nicht besteht, dann ist der Arbeitsvertrag vor Antritt nicht mehr gültig und nach Antritt im Endeffekt genauso.

Lügt man z.B. bei Betriebsarzt, was Vorerkrankungen angeht und das stellt sich später raus und diese Vorerkrankung ist wesentlich für den auszuübenden Beruf, dann kann auch nach der Probezeit das Anstellungsverhältnis gelöst werden, da das gesamte Vertragsverhältnis auf falschen Angaben basiert.

Ich musste auch schon zu betriebsärztlichen Untersuchungen, mal vor Antritt der Stelle, mal erst kurz nach meinem Antritt. Ich für mich finde es besser, wenn ich das vor Antritt erledigt habe, weil ich dann einfach alle Komponenten die für den Vertrag wichtig sind abgehakt und erledigt habe. Aber das ist nun mal nicht immer möglich, das auch so zu regeln.

Betriebsärzte sind nicht in allen Unternehmen jeden Tag auch vor Ort oder haben Termine frei und da kann es schon mal zu Engpässen kommen. Man muss da ja auch bedenken, das der alte Arbeitgeber den Mitarbeiter für die betriebsärztliche Untersuchung beim neuen Arbeitgeber nicht freistellen muss und das zu koordinieren kann dann einfach auch mal schlichtweg nicht passen und da ist es dann einfacher dem neuen Mitarbeiter einen Termin zu geben, wenn er eh schon da ist, dann kann man den Termin innerhalb der Arbeitszeit vereinbaren und das völlig unkompliziert.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wie willst du das alles vorher machen? Im Idealfall sieht das auch so aus, aber meistens findet das erst 4-8 Wochen nach der Einstellung auch statt. Ist aber auch kein Problem, denn wenn dort die Eignung nicht bescheinigt wird und man nicht geeignet ist, dann kann der Arbeitgeber auch das Arbeitsverhältnis wieder beenden. Solche Zusätze und Informationen erhält man in der Regel auch direkt mit dem Arbeitsvertrag oder man kann auch Auflagen vom Betriebsarzt bekommen z.B. Gewicht zu reduzieren mit einer anschießenden Nachuntersuchung nach 6 Monaten. Solche Dinge gibt es ebenfalls auch.

In meinen Stellen in der Wirtschaft sah es auch so aus, dass diese Untersuchungen meistens erst nach den ersten Arbeitstagen stattfanden und man direkt mehrere Mitarbeiter hin geschickt hat und nicht jeden einzeln. Dort war der Betriebsarzt aber auch jemand, der das nach Feierabend in einer Praxis gemacht hat die er sich dafür "ausgeliehen" hatte und somit auch nicht in der Arbeitszeit stattfand. Da saß man dann um 21 Uhr und durfte das noch über sich ergehen lassen nach einer 12 Stunden Schicht.

Gab da schon tolle Dinge und vorher ist das nur bei der Bundeswehr passiert um dort seine Ausschlüsse für bestimmte Dienstposten bereits zu bekommen. Beim Antritt direkt innerhalb der ersten drei Tage musste man erneut zum Truppenarzt und wenn dort nicht alles gepasst hatte und auch die Nachuntersuchungen nicht erfolgreich waren, war man nach nicht einmal einer Woche wieder draußen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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