Von Behörden gezielt falsch informiert werden?

vom 18.09.2018, 16:14 Uhr

Ich unterhielt mich neulich mit einer schwerbhinderten Bekannten über dieses Thema, wobei ihr Vertrag leider bald auslaufen wird und sie dann arbeitslos sein wird. Sie hat die letzten zwei Jahre gearbeitet und hat damit Anspruch auf ALG 1. Im Jobcenter teilte man ihr aber mit, dass sie wegen ihrer Schwerbehinderung gar kein Anrecht auf ALG 1, Hartz 4 oder andere Sozialleistungen hätte. Dementsprechend hat meine Bekannte panische Angst, dass sie ab Januar auf der Straße stehen wird.

Ich habe daraufhin recherchiert und habe herausgefunden, dass sie die ganze Zeit (von verschiedenen Mitarbeitern von verschiedenen Jobcentern) falsch informiert worden ist und das macht mich richtig wütend. Seid ihr schon mal von Behörden (gezielt) falsch informiert worden? Hat man da überhaupt eine Chance sich zu wehren oder sitzen die Mitarbeiter dort eindeutig am längeren Hebel?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Falsche Informationen können passieren, sollten es nicht aber auch da arbeiten nur Menschen. Es gibt Dinge, die muss und kann man gar nicht alles wissen. Entsprechend fragt man sich dann durch die Kollegen und gibt das weiter, was diese einem erzählen auch wenn man keine Ahnung hat. Sprich es kann auch sein, dass diese ganzen Mitarbeiter herum gefragt haben und immer zur gleichen Quelle gelaufen sind, der diese falsche Information hat und sie nur der Verbreiter waren.

Warum sollte man sich dagegen nicht wehren können? Eine Behörde ist eine Behörde und kann man als Bürger entsprechend auch anfechten. Antrag stellen, wird dieser abgelehnt dann legt man Einspruch bzw. Widerspruch (je nach Behörde nennt sich das mal so und mal so) ein und es wird dann erneut geprüft. Eine Begründung muss dabei vorgelegt werden und bezieht man seinen Einspruch auf Urteil XYZ und nennt die Quelle dazu, dann wird auf dieser Basis Abhilfe geschaffen.

Reicht das nicht, kann auch der Bürger jederzeit einen Termin beim Amtsleiter ausmachen und dort eine Beschwerde über die Mitarbeiter ablegen. Diese kann auch schriftlich eingehen und entsprechend muss dann geprüft werden intern im Amt, wie schwerwiegend der Fehler ist und was die Konsequenz ist. Dieses wird der Bürger aber nicht aufs Brot geschmiert bekommen wenn der Beamte oder Angestellte z.B. hinterher eine Kürzung der Bezüge als Diziplinarmaßnahme erhält. Dienstaufsichtsbeschwerden gibt es ebenfalls noch, eine Steigerung der Beschwerde und reagiert das zuständige Amt nicht, steht einem der Weg nach oben an die übergeordneten Behörden ebenfalls frei.

Blöd sieht es halt aus, wenn die Bekannte darüber nichts in der Hand hat und es nur mündlich gesagt worden ist. Nachweise sind entsprechend hilfreich bei solchen Aktionen und einfach nur "der hat aber gesagt" kann jeder ankommen und wird gerne und oftmals abgewunken. Zudem auch nur eine verbindliche Auskunft die Gebührenpflichtig ist hinterher auch rechtlich nicht Anfechtbar ist, selbst wenn da der größte Müll drinnen steht, hat sich das Amt daran zu halten. Der Bürger kann dagegen hinterher auch noch vorgehen und eine Änderung erwirken wenn es zu seinen Ungunsten ist.

Man muss sich nicht alles gefallen lassen als Bürger, aber auch mal einsehen, dass weder die Mitarbeiter noch die Sachbearbeiter oder Sachgebietsleiter alles zu jedem Thema wissen können. Man hat seine speziellen Gebiete die man kennt, Randgebiete in der Regel nicht und dort verlässt man sich auf andere Kollegen die damit schon Kontakt hatten. Denn um sich in jedes Thema einzeln einzulesen und danach erst zu beraten, fehlt Schlichtweg einfach die Zeit. Da wartet man dann lieber einen Einspruch ab und gibt den Fall dann ggf. an seine Rechtsbehelfsstelle ab, deren Job das ist, diese Dinge dann zu Prüfen und ggf. neu zu Entscheiden. Das ist nicht der Job derer, die beraten am Kunden und dort das Massegeschäft abfertigen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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