Vollmachten an Partner vergeben?

vom 07.03.2017, 08:03 Uhr

Mein Partner und ich sind seit knapp fünf Jahren zusammen und leben seit ungefähr drei Jahren zusammen in einer Wohnung. Letztens waren wir bei der Bank und haben uns für sämtliche Konten als Begünstigte eintragen lassen. Hintergrund der ganzen Sache ist, dass falls jemanden mal etwas passieren sollte, der Partner immer noch an das Geld kommt, um alle laufenden Kosten zu decken. Außerdem möchten wir uns in gesundheitlichen Angelegenheiten auch gegenseitig Vollmachten erteilen.

Wie handhabt ihr das so? Manche Leute geben sich ja erst gegenseitige Vollmacht, wenn sie verheiratet sind, andere gar nicht. Ich persönlich finde das aus oben genannten Gründen für mich persönlich schon sehr wichtig und es gibt mir die Sicherheit, dass im schlimmsten Fall erst mal nicht noch zusätzlich Geldprobleme auf mich zukommen.

» MiloLena » Beiträge: 58 » Talkpoints: 24,75 »



Solange ich nicht mit meinem Partner verheiratet bin, werde ich so nicht verfahren. Ich vertraue meinem Partner bedingungslos, allerdings geht mir das vorerst doch zu weit. Ich bin allerdings auch "erst" 26 Jahre alt. Meine Eltern sind noch recht jung und haben für den Fall der Fälle alle Vollmachten.

» Charlysarah07 » Beiträge: 32 » Talkpoints: 10,39 »


Ich würde meine Unterschriften mit Sicherheit nicht unter Bankgeschäfte & Co tätigen. Hier bekommt mein Partner garantiert keine Vollmacht. Er kann zwar Geld abheben, weil er meine PIN kennt, aber am Schalter mit den Mitarbeitern usw. verfahren, das geht für ihn nicht und das machen wir auch nicht. Wir haben keine Geheimnisse, der andere kennt PIN-Nummern,um mal schnell Geld abzuheben, aber einfach so, kommt das auch jetzt nicht vor.

Doch Vollmachten sind wiederum schon andere Geschichten. Da kann, wenn sich die Beziehung derart negativ verändert und die Trennung da ist, viel schief gehen mit. Ich finde es aber wichtig, in Patientenbelange schriftlich festzuhalten, was man wann in welchen Fällen tut. Da haben ich und mein Partner jedenfalls etwas vorgesorgt, weil wir beide nicht wollen, das unsere Eltern da ein Mitspracherecht genießen, die nicht einmal wissen, wann die Geräte abgeschaltet werden sollen usw.

Doch so Geschäfte wie Bankenbusiness usw. da muss man vorsichtig sein. Man kann jedem nur vor der Nase gucken und nicht in den Kopf. Heute ist alles tutti, morgen verliebt sich XY neu und brennt durch. Das alles dann dank Vollmacht mit allem, was auf Konto ist, mit einem gelöschten Sparbuch usw. Ne, ne, das nehme ich wirklich nicht in Kauf.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Mein Mann und ich haben das mittlerweile auch alles geklärt. Es kann immer mal etwas passieren und dann steht man da und kann nichts machen. Es ist schon wichtig sich gegenseitig ein bisschen abzusichern. Beim Konto wäre es kein Problem, aber der Rest wäre schon problematisch gewesen und deswegen haben wir es geklärt, auch was im medizinischen Notfall zu machen ist, ist geklärt. Wir haben über alles gesprochen und besprochen. Abgelöst wurde das von einigen Todesfällen in letzter Zeit. Wobei ich das schwierig finde, wenn man noch nicht lange zusammen ist oder auch nicht weiß, ob man miteinander alt werden wird.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Wir haben das alles gut geregelt. Hier hat jeder Zugang zu jedem Konto, außerdem steht jedem eine Generalvollmacht zur Verfügung. Das ist bei uns sinnvoll, weil regelmäßig einer von uns im Ausland und dann nicht greifbar ist. Da reicht eine Vorsorgevollmacht nicht aus.

So viele rechte würde ich nun nicht jedem einräumen. Aber da die Partnerschaft entsprechend gut läuft und auf Gemeinsamkeit angelegt ist, ist das bei uns kein Problem. Irgendwer muss sich schließlich um alles kümmern können, wenn man selbst verhindert ist.

» cooper75 » Beiträge: 13412 » Talkpoints: 516,00 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Kommt doch ganz darauf an was man zu klären hat und auch für welchen Zeitlichen Umfang. Wenn ich ein halbes Jahr auf Auslandseinsatz gehe, dann gibt es dafür ebenfalls eine Generalvollmacht an eine Person meines Vertrauens, die allerdings zeitlich befristet ist bis ich wieder da bin. Das muss nicht einmal ein Partner sein, kann auch ein anderer enger Vertrauer sein den ich dazu ausgesucht habe und selbst als Partner vorhanden waren, waren diese nicht immer die eingesetzten Vertreter meinerseits.

Mit dem Konto ist ebenfalls kein Problem gewesen, denn es gab ein gemeinsames Konto auf welches monatlich Geld eingezahlt wurde. Damit konnten also die gemeinsamen Ausgaben ohne Probleme und ohne Vollmacht beglichen werden, da beide eingetragen waren als Kontoinhaber. Bei den einzelnen Konten dahinter, da geht es auch niemanden etwas an und ich sehe mich auch nicht gezwungen einen Partner dafür einzusetzen mit einer Vollmacht, eben nur weil es der Partner ist. Man sollte entsprechende Vorkehrungen treffen, aber das kann ebenfalls die Mutter der Vater oder die beste Freundin sein, einfach eine Person des Vertrauens und nicht zwangsläufig der eigene Partner.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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