Vier Minuten Toilettenzeit pro Stunde ausreichend?
Es ist festgelegt, dass ein Arbeitnehmer pro Stunde vier Minuten Zeit bekommen soll, um auf die Toilette zu gehen. Dies wird in den meisten Verträgen nicht drinstehen, aber im Falle einer Klage würde es wohl auf ein ähnliches Urteil hinauslaufen. Meistens kann man sich die Zeit auf der Toilette ja so einteilen wie man möchte, allerdings sind die vier Minuten pro Stunde eigentlich ein sehr guter Richtwert.
Wenn ich mich im Büro angucke, dann passt es auch ungefähr. Tendenziell sogar weniger, da ich nicht jede Stunde auf die Toilette gehe. Wenn ich mir aber Zeit lasse und dann auch noch recht lange meine Hände wasche, dann komme ich sicherlich auch auf die durchschnittlich vier Minuten pro Stunde denke ich. Das es einen Richtwert gibt, wusste ich aber bisher nicht, dieser soll den Arbeitnehmern zustehen, um diesem lebensnotwendigen Bedürfnis nachgehen zu können. Allerdings halten sich Firmen sicherlich nicht alle daran, kann ich mir zumindest gut vorstellen.
Wie viele Minuten verbringt ihr in der Stunde durchschnittlich auf der Toilette? Sind die vier Minuten eurer Meinung nach ein guter Richtwert? Sollte es eine festgeschriebene Zeit geben, die auch im Arbeitsvertrag zum Schutz des Arbeitnehmers verankert ist?
Warum sollte nun vorgeschrieben werden, wann jemand seinen Stuhlgang hat? Wenn man vier Minuten festlegt, kann es sein, dass der Arbeitsgeber einen festnagelt, wenn man mal aufgrund problematischer Umstände häufiger als einmal pro Stunde auf die Toilette muss. Hat man eine Darmerkrankung, und zwar chronischer Natur, kann es sein, dass man auch häufiger muss.
Ich kann mich nicht erinnern, jemals in einem Unternehmen gearbeitet zu haben, das seinen Mitarbeitern unterbunden hat, die Toilette aufzusuchen. Sogar im Krankenhaus hat man sich dann kurz entschuldigt und ist schnell zur Toilette gegangen. War man mitten im Pflegevorgang, hat man schnell einen Kollegen gerufen oder sich kurz entschuldigt oder den Vorgang beendet.
Ich habe so etwas noch nicht gehört und ich denke schon, dass es da doch auch Ausnahmen geben muss, zum Beispiel bei chronischen Darmerkrankungen, die hier ja schon genannt wurden. Aber sonst würde ich allgemein schon sagen, dass diese vier Minuten Toilettenzeit pro Stunde ausreichen müssten. Ich gehe nun nicht einmal pro Stunde auf die Toilette, sondern nur alle zwei oder drei Stunden und somit würde mir das locker reichen.
Dass es genaue Zeiten gibt, wusste ich auch nicht. Bei mir ist es so, dass ich feste Termine habe, also dass beispielsweise ein Termin von 10 bis 11 Uhr dauert und der nächste geht dann 11 Uhr los, da ist gar keine Pause vorgesehen. Wenn ich also dazwischen mal muss, dann muss ich den ersten Termin eher beenden oder den zweiten später beginnen. Also im Prinzip muss ich dann ein wenig schummeln, weil abgerechnet wird ja dennoch die volle Zeit.
Ich würde es hoch unsympathisch finden, wenn da jemand wirklich nachschaut wie lange man auf die Toilette geht. Es kann ja immer mal sein, dass man etwas hat und dann trotzdem arbeiten kommt, aber eben öfter auf die Toilette muss. Außerdem gibt es auch chronische Erkrankungen, bei denen man oft auf die Toilette muss, da reicht die Zeit natürlich nicht. Im Normalfall finde ich 4 Minuten pro Stunde in Ordnung, weil man ja auch nicht jede Stunde geht.
Ich frage mich ja gerade wo das denn festgelegt ist, das diese Zeit dem Arbeitnehmer zur Verfügung steht. Dazu gibt es in jedem Fall keinen Gesetzestext! Auch Gerichtsurteile dazu sind eher Einzelfallentscheidungen als alles andere.
Lediglich das Arbeitsgericht in Köln hat eine Toilettenzeit von ca. 30 Minuten pro Tag als vom Arbeitgeber zu dulden eingestuft und das bezieht sich auf den gesamten Tag und wird nicht auf die einzelne Stundenzahl heruntergebrochen. Bedeutet also im Klartext, dass man nicht jede Stunde seine Toilettenzeit in Anspruch nehmen muss und auch das wenn man weniger oft geht, durchaus auch ein Besuch der Toilette mal etwas länger dauern darf.
Gerade der Punkt Einzelfallentscheidungen belegt aber auch ganz deutlich, das der Arbeitgeber hier besondere Erfordernisse des Arbeitnehmers zu beachten hat und die Zeit nicht pauschal vorschreiben darf, sondern das Mitarbeiter mit chronischen Erkrankungen selbstverständlich auch eine andere Behandlung genießen, sofern die Erkrankung bekannt ist.
StarChild hat geschrieben:Lediglich das Arbeitsgericht in Köln hat eine Toilettenzeit von ca. 30 Minuten pro Tag als vom Arbeitgeber zu dulden eingestuft und das bezieht sich auf den gesamten Tag und wird nicht auf die einzelne Stundenzahl heruntergebrochen.
Na gut, das entspricht ja aber wiederum auch in etwa 4 Minuten pro Stunde, wenn man das herunterrechnet. Bei einem 8 Stundenarbeitstag wären das halt 32 Minuten. Aber sicherlich wird es selbst in Deutschland keine konkrete Vorgabe geben, wie viele Minuten man auf der Toilette verbringen darf. Schließlich unterscheidet sich das ja auch von Tag zu Tag. Jeder hat doch auch mal Tage wo man eher öfter auf die Toilette muss und an anderen Tagen geht man so gut wie gar nicht.
Im Großen und Ganzen wird es aber darum gehen, dass sich jetzt niemand auf die Toilette verdrückt und dann andere die Arbeit machen müssen. Von daher macht es zumindest schon Sinn, dass Gerichte gewisse Zeitfenster festlegen, die als normal gelten. So wäre es sicherlich wenig nachvollziehbar, wenn jemand eigentlich gesundes jeden Tag 30 Minuten pro Stunde auf Toilette verbringt. Da würde ich mich auch als Arbeitgeber fragen, warum ich da vollen Lohn bezahlen soll, wenn nur die Hälfte der Zeit gearbeitet wird.
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