Vertragsstrafe auch bei einigen Sozialleistungen?
Herr A bezieht ungefähr 10 Jahre ein Pflegegeld der Stufe 0. Dieses Pflegegeld wird ihm monatlich vom zuständigen Sozialamt gezahlt. Allerdings fällt diese Einnahme nicht unter geltenden Hartz 4 Leistungen. Herr A darf monatlich sich auch etwas dazu verdienen. Dieser Betrag darf die aktuelle Kaltmiete allerdings nicht übersteigen.
Leider übersteigt der Betrag die aktuelle Kaltmiete. Herr A nutzt den Betrag über der Kaltmiete zur Finanzierung eines Elektroscooters. Das Sozialamt allerdings belegt ihn mit einer Strafe von 500,- Euro, weil er gegen die geltenden Regeln verstoßen hat.
Er nutzt das Geld doch zur Finanzierung eines orthopädischen Hilfsmittel. Das Amt müsste vielleicht dann das komplette Hilfsmittel zahlen. Ist die Vorgehensweise des Sozialamts rechtens? Muss die Strafe überhaupt gezahlt werden? Wer kann dazu einige Tipps geben?
Die Strafe hierbei wurde rechtmäßig verhängt. Denn auch für Herrn A gelten die Grenzen mit dem Einkommen, was er von dem Mehrbetrag finanziert spielt dabei überhaupt keine Rolle. Herr A hat sich Sozialleistungen erschlichen, da er keine Angabe darüber gemacht hat, dass das Einkommen die Kaltmiete übersteigt.
Diese Meldung wäre für Herrn A allerdings Pflicht gewesen und er wurde darüber ebenfalls informiert und auch belehrt. Das ganze passiert mit der Antragsstellung und Bewilligung der entsprechenden Leistungen. Damit und somit kann das Amt diese natürlich auch zurück fordern neben der auferlegten finanziellen Strafe von 500 Euro.
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