Versorgungsmehraufwand durch Beschäftigungsverbot

vom 05.06.2016, 13:19 Uhr

Die Tochter einer Bekannten ist schwanger. Die junge Frau ist schon länger arbeitslos und lebt von Arbeitslosengeld 2. Das zuständige Amt hat ihr aber mitgeteilt, dass sie weiterhin vermittelbar sei und sich weiter auf Stellenanzeigen bewerben müsste oder an einer angeordneten Maßnahme teilnehmen muss.

Schon zu Beginn der Schwangerschaft galt das größte Interesse der werdenden Mutter den finanziellen Mittel, die ihr nun durch die Schwangerschaft und Mutterschaft zustehen könnten. Für manche aus ihrem Umfeld wirkte das schon irgendwie so, als wenn sie die Schwangerschaft nur dazu benutzen möchte, möglichst mehr Geld im Geldbeutel zu haben. Ansonsten stehen natürlich mittellosen werdenden Müttern durchaus zusätzliche Leistungen und finanzielle Zuschüsse zu.

Dass sie aber schwanger arbeiten gehen soll, kann die junge Frau gar nicht verstehen. Sie möchte sich lieber um die Einrichtung des Kinderzimmers, dem Shoppen von Babysachen und sich selbst kümmern. Auch eine Maßnahme wäre da eher eine unnütze Unterbrechung, findet die werdende Mutter. Nun hat ihr Frauenarzt ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

Die werdende Mutter ist nun ganz glücklich, dass sie nicht mehr arbeiten gehen muss. Nun fragt sie sich allerdings, ob ihr aufgrund des Beschäftigungsverbotes nicht noch extra Gelder zustehen. Sie erklärte, sie hat ja einen Versorgungsmehraufwand und deshalb würde sie den nun beim Amt geltend machen. Wie heißt die Leistung, die den Versorgungsmehraufwand im Beschäftigungsaufwand abdecken

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wegen eines Beschäftigungsverbotes darf die werdende Mutter finanziell nicht schlechter gestellt werden als vorher. Allerdings gibt es dabei auch Ausnahmen, wenn vorher steuerfreie Zulagen wie z.B. aus Nachtschichten bezogen worden sind, sind diese im Beschäftigungsverbot zu besteuern und damit hat man weniger Nettoeinkommen.

Zusätzliche Gelder bekommt man damit nicht, wieso sollte eine werdende Mutter im Beschäftigungsverbot auch finanziell besser gestellt werden? Sie kann einen Antrag auf die Erstlingsausstattung stellen und wenn die finanziellen Mittel aus Arbeitslosengeld nicht ausreichen, dann bekommt man diesen auch meistens gut bewilligt. Wenn bereits ein älteres Kind vorhanden ist, dann ist die Summe natürlich kleiner als wenn es das erste Kind ist.

Generell finde ich es einfach nur lächerlich, dass die Frau sich vor Maßnahmen und Arbeiten drückt und alles auf die Schwangerschaft schiebt. Auch kann ich den Frauenarzt nicht verstehen, der ihr einfach deswegen ein Beschäftigungsverbot ausstellt. Damit werden wieder vielen Frauen die ein richtiges Beschäftigungsverbot auferlegt bekommen z.B. weil Gefahr für Mutter und Kind bei der Tätigkeit besteht oder Komplikationen während der Schwangerschaft vorhanden sind, über einen Kamm geschert und als faul, arbeitsunwillig und Geldgeil hingestellt. Zeit für das Kinderzimmer und Co hat man im Mutterschutz noch genug und auch die Maßnahmen gehen keine 24 Stunden am Tag 7 Tage die Woche.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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