Versicherung: Maklervertrag einseitig einschränken möglich?

vom 11.11.2014, 21:22 Uhr

Der Versicherungsmakler, über den A einen Vertrag für sein Gewerbe gesucht hat, hat A eine solche auch geschickt, aber er meinte, A müsse nun auch die Maklervollmacht unterschreiben. Diese Vollmacht gilt für alle Versicherungen von A, aber A möchte dem Makler keine Vollmacht für alle Versicherungen geben. A möchte das nur auf diese eine gewerbliche Versicherung einschränken.

A hatte daran gedacht, in die Maklervollmacht zu schreiben, dass dies Vollmacht nur für den Bereich der gewerblichen Haftpflicht gilt und die Vollmacht für alle anderen Versicherungen von A keine Gültigkeit hat und dass der Makler ohne schriftliche Zustimmung von A keine Versicherungsverträge von A kündigen, abschließen oder ändern darf.

Kann man solche Einschränkungen machen? Gibt es dafür vielleicht sogar Vorlagen?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 11.11.2014, 22:13, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Das habe ich noch nie gehört, dass du einen Maklervertrag unterschreiben musst, wenn du eine Versicherung abschließt. Du unterschreibst doch den Versicherungsvertrag, das dürfte genügen. Wenn du für deine Versicherungen einen Maklervertrag unterschreibst, könnte es sein, dass du ein Honorar an ihn zahlen musst. Ferner darf er in deinem Namen deine Versicherungen ändern oder neue abschließen – das glaube ich jedenfalls.

Abändern kannst du einen Vertrag nicht einseitig einfach selbst. Warum willst du ihn überhaupt unterschreiben?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ich bin Versicherungsmakler und kann erst einmal sagen, dass grundsätzlich jeder Makler daran interessiert sein wird eine Maklervollmacht vom Kunden zu bekommen. Grund ist einfach, dass viele Gesellschaften schon in der ganzen Kommunikation den Maklervertrag eigentlich voraussetzen und dem Makler Kompetenzen einräumen, die ohne Vollmacht eigentlich nicht möglich sind. Deshalb ist es von Vorteil dann auch sich dazu schriftlich legitimieren zu lassen.

Desweiteren ist es ungemein vorteilhaft nicht für jede kleine Änderung sich sehen zu müssen. Gerade im Gewerbebereich ist es mit der Zeit immer so eine Sache. Versicherung ist ein kleines Randthema für den Unternehmer und soll das auch bleiben. Daher ist so eine Maklervollmacht deutlich effizienter und sollte der Makler eigenmächtig mit der Vollmacht etwas tun, was nicht abgesprochen war, ist der Widerruf dieser Handlung immer für den Kunden möglich. Auch erhalten Kunden immer noch ihre Post und zu Änderungen im Vertrag eine Mitteilung. Der Makler bekommt lediglich Abschriften, aber nicht das Original.

Zur Eingangsfrage: Ja, es ist möglich eine Vollmacht auf eine ganz bestimmte Sparte zu beschränken. Das wird häufig eben im Gewerbebereich gemacht, wenn man für seine privaten Versicherungen vielleicht jemand anders hat, der im Gewerbebereich jedoch mit den Beiträgen eines Maklers vielleicht nicht mithalten kann und man es deshalb lieber bei dem Makler abschließt. Eine Beschränkung ist in solchen Fällen gängig. Viele Vollmachten enthalten sogar die Option der Beschränkung einzelner Sparten zum Ankreuzen. Ist das nicht vorhanden, würde ich den Makler bitten die Vollmacht dahingehend abzuändern, dass es sich auf die jeweilige Sparte beschränkt.

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» Tidus9 » Beiträge: 275 » Talkpoints: 2,59 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Inzwischen ist schon einige Zeit vergangen und ich hatte von dem Makler ein Versicherungsangebot bekommen, das ich mir durchgelesen hatte. Das war gar nicht das, was ich wollte, da wurde sogar das, was ich brauche (Vermögensschadenshaftpflicht) ausgeschlossen. Danach habe ich den Markler nicht mehr für kompetent halten können und habe auch keinen Maklervertrag unterschrieben.

Ich hatte mir dann selber was gesucht, habe dem Makler geschrieben, dass sein Vorschlag nicht passt und habe nun selbst was Passendes gefunden. Der Makler scheint aber in der Zwischenzeit weiter gesucht zu haben und hat mir nun das Gleiche, was ich schon selbst gefunden habe, vorgeschlagen. Dass muss ich ihm irgendwann noch mitteilen, dass ich das schon lägst selbst abgeschlossen habe.

Also ich muss insgesamt schon feststellen, dass ich Makler nicht sonderlich vertrauenswürdig finde. Ich hatte mich ja an mehrere gewandt; einer hat gar nichts gefunden, der andere erst was total Falsches und der dritte wollte mir irgendwelche Dinge andrehen, die ich gar nicht brauche. Da verwalte ich meine Versicherungen lieber weiter alleine.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich habe auch schon Versicherungsmakler erlebt und keiner hat direkt versucht mich komplett an sich zu binden. Das sind auch Vorgänge, die eigentlich erst später zur Sprache kommen sollten, dass man sich auch über andere Verträge austauscht, die beim Kunden noch bestehen. In deinem Fall zeigt es sich ganz deutlich, dass du kein Vertrauen zu seiner Arbeit aufbauen kannst. Denn er hat dir im ersten Angebot genau das unterbreitet, was du so gar nicht wolltest.

Kleinere Abweichungen könnte ich da noch verstehen. Aber wenn das, was man eigentlich haben will, schon komplett ausgeschlossen ist, zeigt mir das, dass der Makler mich entweder nicht ernst nimmt oder mir nicht zugehört hat. Wobei ich selbst sowieso keinem Versicherungsmakler vertrauen und mich ihm dann gleich gar nicht über eine Vollmacht ausliefern würde.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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