Verschreibungspflichtige Medikamente weitergeben
Im sozialen Netzwerk in einer „Hilfegruppe“ hat jemand danach gefragt, ob man ihm Ibuprofen 800 geben könnte, weil diese vergessen hat sie beim Arzt verschreiben zu lassen. Es hat sich sogar jemand gemeldet, der sie abgeben würde. Einige schrieben aber, dass sie in die Apotheke gehen sollte und sich die 400er kaufen soll und wenn sie meint, dass sie so eine hohe Dosis nehmen will, dann soll sie eben zwei davon nehmen. Einige schrieben, dass man sich strafbar macht, wenn man verschreibungspflichtige Medikamente weitergibt.
Ich habe schon oft gelesen, dass jemand auch eine bestimmte Sorte an Blutdrucksenkern oder auch Tabletten für die Fehlfunktion der Schilddrüse brauchte, wenn Wochenende ist oder der Arzt angeblich Urlaub hat. Es gibt dann auch immer Leute, die da weiterhelfen.
Nun habe ich aber auch schon gehört, dass es nicht erlaubt ist verschreibungspflichtige Medikamente weiterzugeben. Ist da wirklich was dran? Was könnte einem schlimmstenfalls passieren, wenn man diese weitergibt? Könnte man wegen Körperverletzung oder gar auch wegen eines Tötungsdelikts angeklagt werden, wenn mit den Medikamenten was passiert? Ich würde schon aus Verantwortungsgefühl keine Medikamente weitergeben, die mir verschrieben wurden, weil ich Angst hätte, dass derjenige sie eigentlich nicht braucht, aber sie dann dennoch nimmt.
Ich finde es gerade ziemlich interessant, dass so ein Thema öffentlich in einem sozialen Netzwerk besprochen wird und dass es tatsächlich Menschen gibt, die verschreibungspflichtige Tabletten weitergeben würden und das eben auch öffentlich schreiben, wo es andere Menschen lesen können.
Es ist nicht erlaubt, verschreibungspflichtige Medikamente weiterzugeben. Rein theoretisch ist es noch nicht einmal erlaubt, wenn man einem Freund eine apothekenpflichtige Tablette abgibt, also in dem Fall vielleicht eine Ibuprofen in der Stärke 400mg.
Aber bei verschreibungspflichtigen Tabletten ist es natürlich nochmal heftiger, gerade da man in einem sozialen Netzwerk die Menschen noch nicht einmal kennt und nicht weiß, ob die Geschichten so stimmen, die da beschrieben werden. Wenn etwas passiert und man angeklagt wird, kann man schon ernste Probleme bekommen und darum würde ich verschreibungspflichtige Medikamente nicht weitergeben und vor allem natürlich nicht an Fremde.
Ich habe auch immer geglaubt, dass man das nicht darf, aber ich habe jetzt mal Google befragt, weil das halt eine dieser Sachen ist, die ich "mal gehört" habe, aber selber noch nie recherchiert habe.
Ich habe tatsächlich nichts gefunden, was wirklich zu diesem beschriebenen Fall passen würde. Das Arzneimittelgesetz scheint sich überhaupt nicht mit Privatpersonen zu befassen und ich habe jetzt auch keinen Fall gefunden, der irgendwann mal vor Gericht gelandet ist. Nur bei Betäubungsmitteln scheint die Lage klar zu sein. Oxys weitergeben ist praktisch wie mit Heroin handeln. Da sollte man die Finger von lassen.
Rein theoretisch ist es noch nicht einmal erlaubt, wenn man einem Freund eine apothekenpflichtige Tablette abgibt,
Quelle? Wenn das stimmen würde dürfte ich für meinen erkälteten Freund keine Medikamente kaufen und was ist mit Kindern? Natürlich werden die Eltern in der Apotheke beraten und ihnen wird das Medikament verkauft, auch wenn es für ein Kind sein soll. Und was ist wenn sich ein Geschwisterkind ansteckt? Wird dann "rein theoretisch" verlangt, dass man für dieses Kind eine eigene Packung des gleichen Medikaments kauft?
@Cloudy: Genaueres kannst du im Gesetz nachlesen. Es soll einfach sicher gestellt werden, dass man die notwendige fachliche und kompetente Beratung erhalten hat, wenn man die Medikamente bekommt. Das wäre ja nicht der Fall wenn man als pharmazeutischer Laie einfach ein Aspirin privat weiter gibt ohne zu wissen, dass bestimmte Wechselwirkungen oder gesundheitliche Probleme auftreten können. Wenn man sich direkt als Eltern bei der Apotheke beraten lässt für ein Medikament für das Kind, ist das ja nochmal was anderes. Du vergleichst Äpfel mit Birnen.
Obiges Gesetz gilt aber nach meinem Verständnis nicht für Privatpersonen. Es geht um den Erwerb und die Abgabe von Arzneimitteln, also um den gewerblichen Bereich. Man darf als Privatperson zum Beispiel einem Arbeitskollegen durchaus ein Aspirin geben, wenn dieser danach fragt und es selber einnimmt. Auch ein rezeptpflichtiges Medikament, etwa einen Blutdrucksenker, darf man meiner Meinung nach weiter geben, wenn man meint, dieser Person damit zu helfen und sie darum bittet. Zumindest verstößt dies nicht gegen obiges Gesetz, weil es für diesen Fall nicht relevant ist.
Mich überrascht das gar nicht und ich habe schon im Internet gesehen, dass jemand die Pille weitergeben wollte, weil er auf eine andere umgestellt wurde. Es ist dann natürlich ärgerlich, wenn man dafür viel bezahlt hat. Aber man weiß doch eigentlich, dass es nicht erlaubt ist, verschreibungspflichtige Medikamente weiterzugeben. Wenn man das innerhalb der Familie macht und mal eine Kopfschmerztablette abgibt, wird da sicherlich niemand etwas sagen.
Bisher habe ich auch noch nicht gehört, dass jemand mit Konsequenzen rechnen musste, weil er verschreibungspflichtige Medikamente weitergeben wollte. Aber ich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen und denke, dass es ja nicht nur rechtliche Konsequenzen mit sich bringen kann, sondern auch der Mensch Schaden nehmen könnte, an den die Medikamente weitergegeben wurden.
Täubchen hat geschrieben:@Cloudy: Genaueres kannst du im Gesetz nachlesen.
Ja, genau das habe ich gemeint. Das ist eine "Apothekenbetriebsordnung", in der geregelt wird wie sich Apotheken zu verhalten haben, aber als ich das letzte mal nachgeschaut habe war eine Privatperson keine Apotheke. Dann gibt es noch das Arzneimittelgesetz, aber auch das befasst sich nicht mit Privatpersonen sondern richtet sich an die Industrie.
Meine Frage bleibt also weiterhin unbeantwortet und ich tendiere inzwischen dazu dieses "Verbot" in die Schublade der urbanen Legenden einzuordnen. Selbst ein Arzt wusste gestern nicht wie die rechtliche Lage genau aussieht wenn es sich nicht um Betäubungsmittel handelt.
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