Vermisstes Kind - Wann stellt Amt die Zahlung ein?

vom 19.01.2015, 15:52 Uhr

Da bei uns im Nachbarort ein Kind schon seit ca. einem Jahr vermisst wird und die Eltern aber immer noch in der Wohnung wohnen, weil sie hoffen, dass das Kind doch wieder kommt. Es ist das einzige Kind der Eltern und sie wollen auch nicht in eine kleinere Wohnung ziehen. Nun kostet ja auch eine größere Wohnung mehr und da habe ich mich mal gefragt, wann eigentlich das Amt die Zahlung einstellt für Kindergeld beispielsweise.

Auch wenn die Eltern Wohngeld bekommen haben, würde mich mal interessieren, ob das Kind irgendwann beim Wohngeld nicht mehr mit beachtet wird. Wann gilt ein Kind nicht mehr als wohnhaft bei den Eltern? Das hört sich jetzt makaber an, aber mich würde das einfach mal interessieren.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Die Vermisstenmeldung ist der entsprechenden Kindergeldbehörde anzuzeigen. Zumindest bei Kindern, die sich unrechtmäßig beim anderen Elternteil aufhalten, z.B. ins Ausland entführt wurden, wird das Kindergeld auch weiter gezahlt. Ich könnte mir vorstellen, dass dies auch bei Vermissten so gilt.

Anders sieht es sicherlich aus, wenn das Kind für tot erklärt wird. In diesem Fall würde das Kindergeld eingestellt werden. Ob das Kindergeld dann rückwirkend gezahlt werden muss, wenn das Kind wieder auftaucht und noch lebt, weiß ich nicht. Allerdings gehe ich eigentlich davon aus.

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» Trisa » Beiträge: 3208 » Talkpoints: 74,44 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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