Vermieter zählt Hund bei Nebenkosten als eine Person

vom 28.02.2018, 13:33 Uhr

Frau Fassungslos hat heute ihre erste Nebenkostenabrechnung für die Wohnung bekommen, die sie im Sommer letzten Jahres bezogen hat. Es ist eine kleine beschauliche 2 Zimmerwohnung, in der sie mit ihrem Hund, ein mittelgroßer Schnauzermischling eingezogen ist. Im Mietvertrag steht zwar, was sie an Vorauszahlung zahlen muss, ist aber nicht weiter aufgeschlüsselt. Sie muss laut der Abrechnung aber nachzahlen, weil die Vorauszahlung nicht gereicht hat.

Es sind einige Posten, die nicht per Quadratmeter, sondern pro Person abgerechnet werden. Müllabfuhr, Treppenhausreinigung, Allgemeinstrom beispielsweise. In der jährlichen Nebenkostenabrechnung muss Frau Fassungslos nun für zwei Personen Nebenkosten zahlen und hat direkt ihren Vermieter angerufen, dass da ja was falsch abgerechnet ist und er meinte, dass sie ja schließlich mit Hund dort wohnt und der auch das Treppenhaus verunreinigt und auch Müll verursacht und beim Gassigehen auch Allgemeinstrom nutzt.

Ist es richtig, dass ein Hund bei den Nebenkosten als Person abgerechnet wird? Oder könnte Frau Fassungslos dagegen angehen? Auf was kann Frau Fassungslos sich bei einem Widerspruch berufen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich bin kein Anwalt, aber dies hört sich für mich nicht rechtmäßig an. zum einen soll es wohl ein Urteil des Amtsgerichtes Bergisch-Gladbach geben, das bestimmt, dass unter anderem für Haustiere keine extra Betriebskosten abgerechnet werden dürfen. Ich habe das Urteil jedoch nicht im Internet gefunden. Außerdem ist es "nur" das Urteil eines Amtsgerichtes und entfaltet keine Auswirkungen auf andere Personen oder Rechtsfälle.

Ich würde jedoch auf § 556a Absatz 2 BGB abstellen und mal in den Mietvertrag gucken, ob dort drin steht, dass Betriebskosten für Hunde abgerechnet werden dürfen. Wenn nicht, dürfte Frau Fassungslos gute Chancen haben mit einem Sieg vor Gericht, aber auch wenn es darin steht, könnte sie Glück haben, weil es vielleicht unzulässig ist.

Auf jeden Fall würde ich ihr aber dazu raten, den Mieterbund oder einen Anwalt diese Abrechnung mal zu zeigen und zwar recht zügig, da Fristen laufen für den Widerspruch gegen die Abrechnung. Dort sollte eine konkretere Antwort zu bekommen sein.

» rasenderrolli » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 16,66 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Das mag jetzt makaber klingen, aber nach Rechtsprechung zählen doch Tiere nicht als Personen, sondern als Gegenstände, wenn ich das richtig im Kopf habe. Dementsprechend dürfte man den Hund doch sowieso nicht zählen.

Kurioserweise kann man aber durchaus als Vermieter versuchen auch Müllgebühren verbrauchsabhängig umzulegen. Hierbei geht es aber meines Wissens tatsächlich immer nur um Personen im Haushalt. Und schon das setzt voraus, dass zum einen die Abfallgesellschaft die Kosten verbrauchsabhängig berechnet und vor allem, dass es möglichst eine konkrete Absprache im Mietvertrag dazu gibt. Dann wäre natürlich als nächstes die spannende Frage zu klären als wie viele Personen man einen Hund zählen darf. Schließlich macht ein kleiner Hund weniger Müll als ein großer Hund und erst recht nicht soviel Müll wie ein Mensch. Auch müsste dann ja möglichst konkret ermittelt werden, wie oft man mit dem Hund Gassi geht und dabei die Treppenbeleuchtung angeht.

Kurzum ich halte das für ganz großen Unfug und würde damit zum Mieterverein gehen. Zum einen glaube ich persönlich, dass man außer Müllgebühren eigentlich kaum Nebenkosten personenbezogen abrechnen kann und zum anderen kann man einen Hund mit Sicherheit nicht einfach einem Menschen gleich setzen. Die Rechnung würde ich zunächst nicht zahlen und vom Vermieter eine Aufschlüsselung verlangen, wie er denn jetzt die Nebenkosten angesetzt hat, die wirklich der Hund verursacht haben soll mit entsprechenden gesetzlichen Nachweisen der Rechtmäßigkeit. Ich denke da wird er dann ganz schnell an seine Grenzen stoßen.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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