Vermieter verbietet Waschen zwischen Weihnachten und Neujahr
Vor Weihnachten hat der Vermieter der Familie Saubermann einen Aushang in den Flur gemacht, dass zwischen Weihnachten und Neujahr keine Wäsche gewaschen werden darf. Familie Saubermann hat das nicht so ganz ernst genommen und wollte gerade mit einem Wäschekorb in den Keller, als sie bemerkt haben, dass das Wasser an den Waschmaschinen abgestellt ist. Dies kann man in einem Kellerraum regeln, den der Vermieter abgeschlossen hat.
Frau Saubermann ist nun zum Vermieter, der mit im Haus wohnt und hat darum gebeten, dass sie doch waschen kann, weil 4 Kinder nun mal auch viel Wäsche verursachen. Aber der Vermieter, ein älterer Mann, meint, dass er schon immer dieses Verbot ausgesprochen hat, weil es Unglück bringt, wenn man die Wäsche zwischen diesen Tagen wäscht und aufhängt.
Da Familie Saubermann erst im Januar eingezogen ist, hat sie im letzten Jahr davon nichts mitbekommen. Kann der Vermieter das aus Aberglaube wirklich verbieten und ist das nicht ein Eingriff in die Persönlichkeit? Man muss sich mal vorstellen, dass eine sechsköpfige Familie doch Wäsche waschen muss. Würdet ihr euch das gefallen lassen? Wie würdet ihr in so einem Fall reagieren?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist. Ich meine, es ist eine Sache, wenn wegen Umbaumaßnahmen der Waschkeller unpassierbar ist und man daher keine Wäsche waschen kann. Oder wenn das Wasser vorübergehend abgestellt werden muss. Aber nur aus Aberglauben? Das kann ich mir nicht vorstellen und so einen Aberglauben könnte ich auch nicht ernst nehmen. Offen gesagt würde ich da zum Mieterschutzbund gehen und mich da beraten lassen. Vielleicht gibt es ja auch einige Gesetzestexte im Internet, die sich näher damit befassen.
Natürlich kann man nichts aus Aberglauben verbieten. Ich würde es mir nicht gefallen lassen. Entweder würde ich in so einem Fall die Polizei rufen oder die Wäsche in die Reinigung bringen und die Rechnung dann anwaltlich vom Vermieter einklagen. Oder ich würde einfach die Tür zum Keller aufbrechen und das Wasser wieder anstellen.
Sternenbande hat geschrieben: Oder ich würde einfach die Tür zum Keller aufbrechen und das Wasser wieder anstellen.
Super Tipp, das man sich damit dann selber strafbar macht, spielt dabei ja dann keine Rolle, hauptsache man hat seinen Willen durchgesetzt.
Ehrlich gesagt, würde ich nochmal in Ruhe mit dem Vermieter sprechen und ihm klar und deutlich sagen, das so ein Verbot von seiner Seite gesetzlich nicht haltbar ist und er doch das Wasser wieder anstellen möge. Sollte er sich dann immer noch stur stellen, dann kann man ihm ja mitteilen, das man dann statt dessen in die Wäscherei gehen würde und er die Rechnung dazu übernehmen darf, denn immerhin obliegt es seiner Sorgfaltspflicht, sich um die Instandhaltung vom Wäscheplatz zu kümmern. Sofern dieser auch entsprechend im Mietvertrag mit enthalten ist.
Meistens kommt man mit ruhigen Gesprächen aber durchaus weiter, auch wenn es vielleicht beim ersten Mal nicht klappt, als immer sofort mit dem Anwalt zu drohen oder diesen auch einzuschalten, denn dann kann man sich doch am Besten gleich wieder eine neue Wohnung suchen.
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