Vermieter gibt Nachmietern Wohnungsschlüssel vor Mietbeginn
Familie R. wohnte seit vielen Jahren in ihrer Wohnung. Die Wohnung wurde nun fristgemäß gekündigt und der Umzug für Familie R. steht bevor. Da die Familie viele Sachen hat und die alte Wohnung auch noch renoviert werden muss, zieht die Familie bereits zum 15. des letzten Mietmonats um. Allerdings befinden sich immer noch Möbel und andere Teile in der alten Wohnung. So steht auch die Küchenzeile noch, da die zum Monatsende hin von einem Bekannten abgeholt werden soll. Bisher plante die Familie eine Wohnungsübergabe am Monatsletzten.
Die ersten Tage nach dem Umzug ist die Familie erst mal mit dein Auspacken und Einrichten der neuen Wohnung beschäftigt. Eine Woche nach dem Umzug ist aber fest geplant die Renovierung zu beginnen. Bewaffnet mit Werkzeug, Material und Putzutensilien fährt die Familie zu ihrer alten Wohnung. Als sie die Wohnung betreten haben, fällt ihnen auf, dass in der Küche benutztes Geschirr steht, was sie eindeutig nicht haben stehen lassen. Im Badezimmer befinden sich Duschutensilien, die eindeutig auch nicht von ihnen sind. Außerdem stehen teilweise Möbelstücke in der Wohnung, die ebenfalls nicht Familie R. gehören.
Familie R. ruft daraufhin den Vermieter an. Der teilt ihnen mit, dass die Nachmieter unbedingt aus ihrer Wohnung raus mussten, weil es ein Schimmelproblem gibt und da die Familie R. ja bereits ausgezogen sei, habe er den Nachmietern die Schlüssel zur Wohnung gegeben, damit sie schon mal mit dem Umzug beginnen können und nicht mehr in der verschimmelten Wohnung schlafen müssen. Auf die Frage, wie es denn mit dem Renovieren aussieht, meinte der Vermieter, dass es ja kein Problem sei zu renovieren, während die neuen Mieter schon in der Wohnung leben.
Familie R. war erst mal nur sprachlos. Mittlerweile denken sie darüber nach, ob der Vermieter das wirklich darf. Ihnen war auch gar nicht bewusst, dass der Vermieter einen Wohnungsschlüssel hat. Aber selbst wenn, darf er den Wohnungsschlüssel einfach den Nachmietern geben, obwohl der Mietvertrag von Familie R, noch gültig ist? Und kann der Vermieter wirklich verlangen, dass Familie R. die Wohnung renoviert, während die Nachmieter schon darin wohnen? Und wie sieht das mit den Kosten für Wasser und Strom aus? Noch läuft der Vertrag dafür ja auf Familie R., aber die Nachmieter nutzen bereits Wasser und Strom.
Irgendwie finde ich den Beitrag unlogisch und ich glaube ich bin zu doof das zu kapieren gerade. Wie kann der Vermieter den Schlüssel an die Nachmieter übergeben, bevor der Vormieter die Schlüssel überhaupt abgegeben hat? Das würde ja bedeuten, dass der Vermieter nicht alle Schlüssel abgegeben hat und ich glaube nicht, dass das so rechtens ist. Bei uns wäre das gar nicht möglich, weil wir bei Einzug damals alle existierenden Schlüssel bekommen haben. Somit kann auch gar nicht vor Auszug und Schlüsselabgabe irgendwas an potentielle Nachmieter abgegeben werden.
Sehr viel Ungereimtheiten, die hier aufeinandertreffen und es wäre nett, wenn diese zum besseren Verständnis ausgeräumt werden könnten.
1. Ist es nicht rechtens, dass der Vermieter auch nur einen Schlüssel behält und da kann die Vormieterfamilie gegen an gehen. Das ist Hausfriedensbruch und kann dem Vermieter teurer zu stehen kommen.
2. hat die Familie vielleicht dem Vermieter schon einen Schlüssel abgegeben? Warum hat sie das gemacht?
3. Wenn der neue Mieter schon aus der alten Wohnung raus musste, dann ist das schmutzige Geschirr doch wahrscheinlich nicht das Einzige gewesen, was sie in der neuen Wohnung gesehen haben. Da müssten ja auch noch andere Möbel drin gestanden haben.
4. Warum mussten sie renovieren, wenn die neuen Mieter schon drin sind und konnte man sich nicht irgendwie einigen, so wie "Du renovierst selbst, wenn du die Schlüssel 14 Tage eher bekommst"?
Normalerweise darf der Vermieter natürlich keinen in die Wohnung lassen, wenn in Mietverhältnis noch besteht und normalerweise darf der Vermieter keinen Schlüssel haben.
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