Vermieter dekoriert das Treppenhaus mit hässlichen Bildern

vom 20.12.2015, 19:09 Uhr

Herr G. ist sechsundzwanzig Jahre alt und wohnt seit ein paar Jahren in einem Mehrfamilienhaus, mit mehreren Mietparteien. Er bewohnt eine kleine Dachgeschosswohnung. Die Vermieter von Herrn G. wohnen mit im Haus.

Das Treppenhaus hat helle Wände, die sehr schön mit den dunklen Stufen der Treppe harmonieren. Unten im Eingangsbereich sind die Wände aufwendig bemalt, wie es in den Jahren vor dem ersten Weltkrieg eben Mode war. Jeder Besucher bewundert das Gemälde. Ansonsten sind die Wände gar nicht dekoriert.

Nun ist vor wenigen Monaten die Mutter des Vermieters verstorben. Der Vermieter hat die Wohnung seiner Eltern ausgeräumt, da auch der Vater schon lange verstorben ist. Dabei tauchten auch noch die eine oder andere Kostbarkeiten auf. Wie das halt so ist, wenn alte Menschen versterben.

Leider tauchten auch diverse Bilder auf, die Herr G. als recht hässlich empfindet. So Dinge wie der röhrende Hirsch in der Abenddämmerung und Impressionen von Blumen im Kornfeld. Teilweise in großen und wuchtigen Holzrahmen. Generell wäre das dem jungen Mann ja auch egal, aber der Vermieter hat die Bilder nun alle im Flur vor der Wohnung von Herrn G. aufgehängt.

Im Flur vor der Dachgeschosswohnung von Herrn G. sind die einzigen geraden Wände. Also Wände, die nicht durch den Treppenaufgang beeinflusst werden. Dort hängen die alten Schinken nun. Der Vermieter selbst ist nur selten dort oben. Aber Herr G. sieht bei jedem Verlassen und Betreten seiner Wohnung auf die altertümlichen Kunstwerke.

Der Vermieter hat zu seinem jungen Mieter gesagt, dass er die Bilder nicht entsorgen will. Seine Mutter hätte so sehr an den Bildern gehangen und er will sie deshalb als Erinnerung an seine Mutter aufhängen. Herr G. ist von den Bildern nur angenervt. Auch Freunde die ihn besuchen, ziehen ihn regelmäßig wegen der hässlichen Bilder vor seiner Wohnungstür auf.

Ein Arbeitskollege von Herrn G. meinte nun, dass der Vermieter erst hätte Herrn G. fragen müssen. Der Mieterschutzbund sagt wohl, wenn man den Hausflur mit Bildern dekorieren will, muss man sich erst das Einverständnis der Nachbarn holen.

Herr G. ist nun verunsichert. Hätte der Vermieter ihn wirklich fragen müssen? Es ist ja das Haus des Vermieters. Allerdings sieht der Vermieter selbst die Bilder ja nur sehr selten, da sich dieser nur sehr selten im Dachgeschoss aufhält. Der Vermieter hat also gar nichts von den Kunstwerken, die er zu Ehren seiner verstorbenen Mutter aufgehängt hat. Herr G. kannte die alte Dame noch nicht mal.

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Je nachdem in welchem Bundesland G wohnt, könnte es sein, dass der Brandschutz ein unschlagbares Argument, um die Bilder loszuwerden. Die Brennen nämlich super und machen das Treppenhaus im Brandfall für G durch starke Rauchentwicklung unpassierbar.

» cooper75 » Beiträge: 13430 » Talkpoints: 519,61 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ich würde mal vermuten, dass der Vermieter sich die Bilder ja auch gar nicht ansehen möchte, sondern sie einfach nur nicht entsorgen konnte und sie deshalb ins Treppenhaus gehängt hat. Wie cooper75 schon geschrieben hat, ist es oft nicht erlaubt, überhaupt Bilder ins Treppenhaus zu hängen, weil das den Bestimmungen zum Brandschutz widerspricht. Aber sonst denke ich nicht, dass der Vermieter vorher Herrn G hätte fragen müssen.

Herr G könnte sich nur eben mal erkundigen, wie es mit dem Brandschutz ausschaut und ob es erlaubt ist, dort Bilder aufzuhängen. Aber es ist die Frage, ob er das wirklich tun sollte. So könnte er nicht nur den Vermieter gegen sich aufbringen, sondern vielleicht auch andere Mieter, wenn diese vielleicht ihrerseits Dinge im Treppenhaus lagern, was dann auch nicht erlaubt ist.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



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