Verletzung von geworfenen Bonbons - Anzeige erstatten?

vom 13.02.2018, 20:45 Uhr

Bei uns im Ort hat es leider einen unangenehmen Vorfall gegeben. Wir feiern hier eigentlich ganz gerne Karneval, aber leider sehen das auch nicht alle Menschen so. In der Nachbarschaft ist bei uns eine Familie, die nicht mitfeiert. So sind also die Wagen durch de Straßen gezogen und alle hatten Spaß. Auch die Kinder eben dieser Familie standen an der Straße. Leider hatte eines von ihnen ein paar Bonbons abbekommen, wovon einer leider auch ins Auge gegangen ist.

Nun hat die Familie Anzeige erstattet, weil sie den Fahrer des Wagens ausfindig machen konnten und verlangen jetzt Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld. Wir sind alle etwas entsetzt. Leider behauptet die Familie auch noch, gar nicht an dem Fest teilnehmen wollten und nur rein zufällig auf der Straße gewesen waren und dann mit Bonbons beworfen wurden. Wir können leider nur schwer das Gegenteil beweisen, auch wenn wir sogar gesehen haben, dass die Kinder auch Bonbons gesammelt haben. Ich finde eine Anzeige aber völlig überflüssig, man hätte die Kinder einfach Zuhause lassen sollen, wenn man so große Bedenken hat. Es kann schließlich immer etwas passieren.

Wem würdet ihr in diesem Fall recht geben? Findet ihr eine Anzeige als erstes Mittel in diesem Fall angemessen? Muss man tatsächlich "aufpassen" wohin man die Bonbons wirft?

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» Finja18 » Beiträge: 1296 » Talkpoints: 61,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Man kann ja nur bis zu einem gewissen Punkt aufpassen beim werfen, ich finde beide Seiten sollten schauen, dass nichts passiert und gerade wenn man Kinder hat, die da Bonbons bekommen wollen, dann sollte man sich auch daneben stellen und ein bisschen für sie mitdenken, denn von den Kindern kann man das nur bedingt erwarten. Anzeige würde ich deswegen nicht erstellen, immerhin kann man es ja nicht planen wo es landet und man hat dem Kind sicherlich nicht wehtun wollen.

Gerade auch in einem kleineren Ort kann man damit dann auch wirklich Ärger provozieren, der nicht sein müsste, Wenn man selber damit nichts anfangen kann und man so genervt ist, dann kann man ja auch die paar Tage wegfahren.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich albern wegen so einer Bagatelle direkt Anzeige zu erstatten. Als ob die Polizei nichts zu tun hätte und nur darauf warten würde, sich endlich auf diese Weise beschäftigen zu können, um die "Langeweile" totschlagen zu können. So eine Anzeige hätte doch keinen wirklichen Effekt, mal ehrlich. Da kann man sich das auch gleich sparen. Die Polizei ist eh schon überlastet, da sollte man nicht noch mit solchen Bagatellen eins drauf setzen, nur weil einem selbst zu langweilig ist.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



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