Verjährungsfristen von Geldforderungen

vom 15.04.2016, 20:29 Uhr

Möchte man Schulden eintreiben, so sollte man sich ja bestimmt nicht allzu sehr Zeit damit nehmen, denn irgendwann verjähren ja bestimmt auch Ansprüche auf Erstattung. Aber welchen Verjährungsfristen unterliegen denn eigentlich Geldforderungen? Macht es denn einen Unterschied, ob es sich hierbei um Schulden aus geliehenem Geld oder einer nichtbezahlten Rechnung handelt?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ob man nun eine Rechnung nicht zahlt oder sich etwas geborgt hat, macht sicherlich wenig Unterschied. Beides sind Verbindlichkeiten gegenüber Personen. Die Verjährungsfrist sind glaube ich 3 Jahre, wobei man das Ganze ja immer wieder anmahnen kann, damit sich das Ganze wieder verlängert und man quasi wieder von vorne startet. Dazu gibt es meinem Wissenstand nach immer gewisse Fristen, die man einhalten muss. Am besten man lässt sich dazu mal von einem Fachmann beraten.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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