Verjährungsfrist für Entziehung von Doktorgraden sinnvoll?
Momentan muss ja unsere Verteidigungsministerin von der Leyen um ihren Doktortitel fürchten, da Plagiatsjäger auf Unregelmäßigkeiten in ihrer Doktorarbeit aufmerksam geworden sind. Die Doktorarbeit von der Leyens wird nun auch von ihrer ehemaligen Universität einer erneuten Prüfung unterzogen.
Nicht erst im Zusammenhang damit wurden aber die Rufe laut, dass es eine Verjährungsfrist für die Entziehung von Doktorgraden bei entsprechenden Plagiatsvergehen geben sollte. So etwas wird nämlich momentan nicht vom Gesetz vorgesehen.
Wärt ihr denn eher dagegen oder dafür, eine solche Verjährungsfrist einzuführen? Denn immerhin haben die entsprechenden Personen ja mittlerweile seit vielen Jahren schon gute Arbeit geleistet. Oder sollte es grundsätzlich nicht verjähren, da es sich hierbei um einen Betrug an der Allgemeinheit handelt?
Ich würde es nicht gut finden, wenn hierfür eine Verjährungsfrist vorgesehen werden würde. Wenn jemand bei seiner Doktorarbeit betrogen hat, dann soll er dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden. Es gibt immerhin genug Menschen, die auf ehrliche Art und Weise ihren Doktortitel erlangen und denen gegenüber wäre es sehr unfair und ungerecht, wenn Menschen, die betrogen haben, den Doktortitel trotzdem weiterhin tragen dürften.
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