Vergleich: Autokauf in Österreich und Deutschland

vom 25.07.2015, 08:21 Uhr

Eine Freundin von mir möchte sich ein Auto kaufen. Sie ist sich noch nicht ganz klar, ob es ein ganz neues Auto oder ein gebrauchtes Auto werden soll. Hier lässt sie noch alles offen.

Immer wieder habe ich auch schon davon gehört, dass einige Österreicher ihr Auto in Deutschland kaufen, weil es verhältnismäßig billiger ist. Ich kenne mich in dieser Thematik allerdings nicht wirklich aus und weiß nun auch nicht, ob diese Meldungen sich immer auf Gebrauchtwagen oder Neuwagen bezogen haben.

Wenn man diese beiden Länder nun also vergleicht, insbesondere aus der Sicht eines Österreichers: wo ist es besser ein Auto zu kaufen? Zahlt es sich wirklich aus, sich auch in Deutschland umzusehen? Was muss man da zusätzlich alles bedenken? Welche Zollbestimmungen gibt es da? Muss man sonst noch etwas bedenken?

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» tournesol » Beiträge: 7760 » Talkpoints: 69,99 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Die Autopreise in Österreich und Deutschland werden sich wohl nicht allzu viel nehmen, aber ich betrachte das gerade mal im Umkehrschluss und da würde ich mir doch ganz einfach mal 5 Angebote von österreichischen Autohändlern einholen, wenn ich mir dort vielleicht ein Auto kaufen wöllte.

Diese Kaufangebote vergleiche ich dann mit denen vor Ort bei mir und da sollte man sich ja schon ein Bild machen können. Ob überhaupt und in welcher Höhe da Zoll fällig wird, da bin ich leider auch etwas überfragt.

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Zoll fällt innerhalb der EU für den Gebrauchtwagenimport nicht an. Für den Neuwagenimport gilt das Gleiche, auch alle anderen, folgenden Regelungen sind identisch.

Der österreichischen, behördlichen Definition nach ist ein Gebrauchtwagen im Übrigen ein PKW, welcher zum Zeitpunkt des Erwerbs mehr als 6000 Kilometer Laufleistung vorweisen kann und dessen erstmalige Inbetriebnahme mehr als 6 Monate zurückliegt, anderenfalls gilt es als Neuwagen.

Beim Privatkauf ist ein beglaubigter Kaufvertrag empfehlenswert, wenn auch nicht vorgeschrieben; unter Umständen kann dieser jedoch von der Zulassungsstelle verlangt werden, falls diese Zweifel an der Echtheit des Vertrages hat. Beim Kauf vom Händler sollte man zumindest eine saldierte Rechnung vorweisen können.

Die Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ist natürlich wichtig, wie die EU-Betriebserlaubnis, der Datenauszug, Typenschein und Zulassungsbescheinigungen (Teil I und II). Garantieunterlagen und Service-Nachweise sind sicherlich selbstverständlich.

Für die Überführung ist ein deutsches Überführungskennzeichen am praktikabelsten, die dazugehörige Kurzzeitversicherung kann in der BRD erworbenen werden; Probefahrtkennzeichen sind für die Überführung unzulässig.

Ein Nichtvorliegen einer EU-Typengenehmigung im Übrigen, was bei Oldtimern oder Kfz, die in Deutschland eine Einzelgenehmigung erhalten haben leicht der Fall sein kann, müssen die Daten in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden. Hierfür ist in jedem Fall das österreichische § 57a Gutachten vonnöten, alternativ wird auch ein Nachweis über die in Deutschland erfolgte Hauptuntersuchung anerkannt. In dem Fall ist auch zu beachten, dass unmittelbar nach der Eintragung in die Datenbank die Steuern entsprechend der Normverbrauchsangabe fällig werden, anderenfalls kann keine Zulassung erfolgen.

» Paulie » Beiträge: 554 » Talkpoints: 0,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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