Vergessene Ausgaben im Folgejahr steuerlich geltend machen?

vom 24.07.2020, 15:26 Uhr

Es kann ja immer schnell mal passieren, dass man es bei der jährlichen Steuererklärung versäumt, Ausgaben geltend zu machen. Das ist mir auch schon einige Male passiert, aber dabei hat es sich immer um kleinere Beträge gehandelt und deswegen habe ich das bisher immer abgehakt. Aber wie wäre es denn, wenn man mal wirklich einen größeren Posten in der Steuererklärung vergessen hat? Könnte man die Ausgaben dann auch noch im Folgejahr oder vielleicht auch noch später, steuerlich geltend machen?

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» Lupenleser » Beiträge: 1130 » Talkpoints: 851,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Nein, das geht nach meinem Wissensstand nicht. Wenn man eine Rechnung vergessen hat, hat man Pech gehabt. Es wäre auch unlogisch, wenn das erlaubt wäre. Sonst könnte man ja Ausgaben in einem Jahr mit geringem Verdienst vor sich herschieben, bis man ein Jahr erwischt, in dem man viel verdient und es für die Steuer relevanter ist.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


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