Verdienstbescheinigung bei Wohnungsmiete immer notwendig?

vom 14.05.2016, 11:15 Uhr

Die Vermieter wollen sich heutzutage ja immer absichern, was die Mietzahlung betrifft. Nun ist es ja auch so, dass ein bestehendes Arbeitsverhältnis noch lange nicht sicher ist. Da kann man die letzten drei Verdienstbescheinigungen abgeben und dann wird man arbeitslos. Also haben diese Verdienstbescheinigungen ja eigentlich keinen Wert, wenn sich der Vermieter diese zeigen lässt.

Im Fernsehen habe ich bei einer Dokumentation über Mietrecht gesehen und gehört, dass es sogar ein Eingriff in die Privatsphäre ist, wenn man seine Verdienstbescheinigung offen legen muss um eine Wohnung zu bekommen, weil es keinem was angeht, was man verdient und manche Firmen verbieten sogar den Verdienst des Mitarbeiters an Dritte weiterzugeben. Das wurde auch hier schon mal diskutiert Über das Gehalt sprechen - Kündigungsgrund?

Wenn man in so einem Konflikt steht, dass der Firmenchef es nicht will, dass Verdienste weitergegeben werden sollen und ein potentieller Vermieter diese Information aber wünscht, was soll man da machen? Musstet ihr bei Wohnungsanmietung euren Verdienst mitteilen? Ist das wirklich rechtens? Wie kann man das umgehen?

Benutzeravatar

» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Natürlich haben die Verdienstbescheinigungen auch doch einen Wert, weil die Wahrscheinlichkeit, dass jemand arbeitslos wird, schon wesentlich geringer ist als bei jemanden, der schon arbeitslos ist. Eine Hundertprozentige Sicherheit ist das natürlich nicht, aber besser als gar nichts. Ein gründlicher Vermieter kann außerdem auch Rückschlüsse vom Arbeitgeber und Beruf auf die Arbeitsplatzsicherheit schließen.

Für einen Vermieter ist es heute in der Regel einfach. Er kann das fordern und wenn jemand die Verdienstbescheinigung nicht vorlegt, wird er einfach nicht genommen. Kaum ein Mieter wird sich dadurch in eine Wohnung klagen wollen.

» Weasel_ » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich fürchte da wird man keine andere Wahl haben als den Verdienst vorzuzeigen. Manche Vermieter verlangen sogar den Nachweis über einen unbefristeten Arbeitsvertrag und wenn man den nicht vorlegen kann, hat man eben Pech gehabt.

Ich denke, dass es dem Vermieter da auch um Sicherheit geht. Mietschulden sind keine schöne Sache und wenn jemand schon unbefristet eingestellt wurde, dann kann er ja gar nicht so faul oder unkollegial oder unfähig sein, sonst hätte man den Vertrag doch auslaufen lassen.

Es spielt keine Rolle, ob diese Person dann vielleicht kündigt, weil sie in eine andere Stadt ziehen möchte oder sich vielleicht beruflich neu orientieren möchte. Man sieht doch, was diese Menschen leisten können wenn sie wollen und die Zuverlässigkeit.

Benutzeravatar

» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Und was möchtest du dagegen machen? Der Vermieter hat die Wohnung und kann sich aussuchen an wen er diese Vermietet. Wenn jemand auf sein Recht besteht und diese nicht vorzeigen möchte, dann gibt sich ein Vermieter auch nicht weiter mit diesem Menschen ab. Denn zum einen möchte sich dieser natürlich absichern und zum anderen wenn es schon vor der Unterzeichnung des Mietvertrages zu solchen Auseinandersetzungen kommt, dann wird das Mietverhältnis wohl auch nicht entspannt werden.

Vermieter fordern sogar einiges mehr obwohl sie es gar nicht dürften. Verdienstbescheinigungen und Arbeitsverträge sind noch harmlos und einfach wenn man diese denn hat. Auch wenn der Arbeitgeber ein Problem damit hat, dass man die Bescheinigung für solche Zwecke benutzt, untersagen kann er das ganze nicht. Denn zur Abrechnung in schriftlicher Form ist er verpflichtet und was der Arbeitnehmer damit macht, darauf hat der Arbeitgeber keinen Einfluss und auch keine Bestimmung. Es handelt sich rechtlich dabei nur um ein Stück Papier, dass nicht einmal einer gesonderten Geheimhaltung unterliegt. Somit könnte ich es auch als Toilettenpapier verwenden, wenn es mir denn danach wäre.

Vermieter sind teilweise so unverschämt, dass diese auch Bescheinigungen unterschreiben lassen die Sittenwidrig sind. Wie die Verpflichtung, dass man keine Kinder bekommt solange das Mietverhältnis steht. Bei einer Schwangerschaft automatisch die Kündigung von Seiten des Vermieters eingeläutet werden oder aber auch keine andere Personen in die Wohnung mit einziehen dürfen ohne die Zustimmung des Vermieters.

Das ganze gilt auch für Ehepartner, Partner oder Kinder. Rechtlich könnte der Vermieter dagegen gar nichts machen, denn Kinder und Ehepartner dürfen mit einziehen auch ohne dessen Zustimmung solange die Wohnung nicht überbelegt ist. Bei Schwangerschaft erfolgt die automatische Kündigung ist ebenfalls nicht richtig, bei einer fortgeschrittenen Schwangerschaft darf die Wohnung nicht einfach so gekündigt werden und am Anfang sieht man das ganze nicht. Wenn man es dem Vermieter nicht direkt auf die Nase bindet, kann dieser im späteren Verlauf auch nicht einfach die Kündigung schicken und so die Kinder in seinem Haus untersagen.

Die Forderung nach einer Verzichtserklärung auf Kinder erklärt sich von selbst, dass man dieser keine Beachtung schenken muss. Selbst wenn man das ganze unterschrieben hat, muss man sich daran nicht halten. Jeder kann Kinder in die Welt setzen wie er es möchte und kein Vermieter der Welt kann das mit einem solchen Schreiben rechtlich verhindern. Jedoch sind die Probleme bereits vorprogrammiert wenn man eine Familie gründen möchte und in eine solche Wohnung mit einem solchen Vermieter einzieht. Da würde ich eher davon Abstand nehmen und mir eine andere Wohnung bzw. einen anderen Vermieter suchen.

Benutzeravatar

» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^