Vater und Alleinerziehende im Stress wegen Urlaubsplanung

vom 01.11.2014, 13:27 Uhr

Herr B. hat zwei Kinder, die schulpflichtig sind. Er geht seit Jahren im selben Betrieb arbeiten. Auch seine Frau ist berufstätig und beide sind wegen der Urlaubsplanung an die Ferienzeiten der Kinder gebunden. Im Betrieb von Herrn B. haben die Kollegen bisher die Urlaube unter sich verteilt und abgesprochen und das hat viele Jahre prima geklappt.

Seit März arbeitet in der Abteilung von Herrn B. eine neue Kollegin. Die Kollegin ist alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, die ebenfalls schulpflichtig sind. Die Kollegin hat generell schon ein wenig eine Sonderstellung im Betrieb, weil sie alleinerziehende Mutter ist. Sie geht immer pünktlich, auch wenn Not am Mann ist, kommt öfters mal später, weil sie mit den Kindern zum Arzt musste und ist selber oft krank oder die Kinder sind krank. Für vieles davon haben die Kollegen ja auch Verständnis.

Nun wurde eben in der Abteilung der Urlaub geplant und Herr B. trug seinen Urlaub auch ein. Der wurde bisher immer bewilligt. Außerdem war auch er eben darauf angewiesen, in der angegebenen Zeit seinen Urlaub zu nehmen, eben wegen seiner schulpflichtigen Kinder und er wollte zusammen mit seiner Frau und seinen Kindern in den Urlaub fahren.

Die Urlaubsplanung lag dann dem Chef vor. Der dann Herrn B. sagte, er kann in den Herbstferien keinen Urlaub haben, weil die Kollegin schon direkt bei ihm war und ebenfalls für diese Zeit Urlaub eingereicht hat. Sie hätte eben Vorrang. Keiner der Kollege wusste von der Urlaubsplanung der neuen Kollegin. Und es fielen alle ein wenig aus den Wolken, weil urplötzlich eben nicht mehr intern eine Urlaubsabsprache stattfand.

Generell kann ich verstehen, dass alleinerziehende Elternteile immer ein wenig ein Problem damit haben, die Betreuung der Kinder abzudecken. Im besagten Fall ist allerdings extra die Mutter der Kollegin in die Nähe gezogen, um ihre Tochter bei der Betreuung zu unterstützen. In dem genannten Fall ging es ja auch nicht um einen Kollegen, der einfach mal aus Lust und Laune in den Herbstferien Urlaub wollte. Sondern um einen Vater, der eben auch an die Ferienzeiten der Kinder gebunden ist.

Wie fair ist also eine solche Urlaubsplanung, wenn es in beiden Fällen eben um die Ferienzeiten der Kinder geht? Hat da ein Vater oder eine Mutter, auch wenn sie nicht alleinerziehendes Elternteil sind, nicht die selben Ansprüche wie ein alleinerziehender Elternteil?

» Fugasi » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,33 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Gesetzliche Ansprüche für Eltern auch in den Schulferien Urlaub zu bekommen gibt es keinen. Das wäre ja absolut unmachbar, wenn ein Betrieb nur Leute beschäftigt hat, die Kinder haben. Wie soll denn dann die Urlaubsplanung vonstatten gehen, wenn jeder Mitarbeiter Kinder hat.

Dass die alleinerziehende Mutter einen Vorrang hat, ist der soziale Aspekt, der vom Chef ausgeht und kein gesetzlicher Anspruch und wenn der Chef eben sieht, dass es bei der alleinerziehenden Mutter einfach angebrachter wäre, dann ist das eben so. Fair oder nicht fair ist hier Nebensache. Es liegt einzig am Chef und nicht, ob ich jahrelang immer Urlaub bekommen konnte.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Wie Diamante schon schrieb, gibt es keine gesetzliche Regelung dazu. Und Herr B. kann sich zwar darüber aufregen, aber erst mal nichts machen. Erst mal heißt soviel, dass man sicherlich eine Möglichkeit finden würde, wenn man ihm nun ständig den Urlaub in den Ferien ablehnt. Denn dann kann er auch die Gleichberechtigung pochen, weil eben auf Dauer auch der Status der alleinerziehenden Mutter nicht gelten kann.

Wobei es auch kein Argument ist, dass die Oma nun extra in die Nähe gezogen ist, um bei der Betreuung zu helfen. Für die betriebliche Regelung zählen da erst mal nur die Fakten, die zwangsläufig für die Lohnabrechnung bekannt sind. Und da ist Herr B. eben verheiratet und die Kollegin mit den Kindern allein.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich kann Herr B da gut verstehen und finde, dass er mit dem Chef sprechen sollte und vielleicht vereinbaren sollte, dass er dafür nächstes Mal, wenn der Urlaub eingetragen wird, wieder Vorrang bekommt. Denn es kann nicht sein, dass einer immer einen Vorteil daraus zieht, wenn es um den Urlaub geht- Alleinerziehend hin oder her.

Bei meinem Betrieb bin ich auch froh, dass mir meine Kolleginnen und Vorgesetzte so entgegenkommen, wenn es um die Verteilung des Urlaubes geht. Ich hätte es aber auch akzeptiert, wenn sie jetzt einen Einwand gehabt hätten, dass ich in den Herbstferien frei bekomme. Obwohl ich Alleinerzieherin bin, finde ich nicht, dass man mich bevorzugen sollte.

Es gibt außerdem immer Mittel und Wege, ein Kind betreut zu haben, man muss sich eben früh genug darum kümmern und dann findet man auch einen Babysitter. Auch wenn man dafür Geld bezahlen muss.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Es gibt keinen Anspruch auf Urlaub in den Ferien. Diesmal war die Kollegin eben schneller. Wenn der Chef jetzt abwechselnd jedem einmal Urlaub in den Ferien gibt, ist das ja auch gut so. Sollte aber ab sofort immer nur die Dame ihren Urlaub bekommen, würde ich einmal mit dem Betriebsrat reden, falls es einen gibt.

» Wolfsburger » Beiträge: 121 » Talkpoints: 27,76 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Es gibt leider keinen Anspruch auf Urlaub, wenn man ein schulpflichtiges Kind hat, deswegen hat der Vater leider Pech gehabt, wenn der Chef so entscheidet. Vielleicht kann man sich aber mit den anderen Kollegen einig werden und schauen, was man da eventuell aushandeln kann zusammen mit dem Chef oder man spricht eben mal mit der Kollegin. Allgemein finde ich es auch nicht nett, was da gelaufen ist, aber man muss eben damit leben.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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