Vater fordert Unterhalt für entführtes Kind, normal?
Am Montag lief bei 17.30 NRW ein abstruser Fall, der mir die Haare zu Berge stehen ließ. Zwei Eltern aus Kirgisistan leben in Deutschland, in Düsseldorf. Der Vater hat den gemeinsamen Sohn vor zwei Jahren entführt und nach Kirgisistan entführt. Seither hat die Mama weder ein Lebenszeichen, noch kann die Behörde viel helfen, weil das Heimatland des Vaters auch nicht die Hilfe ist.
Nun kam von der Behörde ein Schreiben, wo die Mama aufgefordert wird, dem Vater Unterhalt für das Kind zu zahlen. Der Anwalt der Mama ist natürlich erschrocken. Er regt sich auf, genau wie sie, dass die Behörden dafür Zeit finden, aber ihren Sohn noch immer nicht zurückgeholt haben. Verständlich oder?
Doch die Begründung heißt, dass der Junge unter der Entführung finanziell nicht leiden darf und die Mutter zahlen muss. Natürlich geht sie dagegen vor. Ich kann sie auch verstehen.
Ich frage mich ehrlich gesagt, wie man in Deutschland eigentlich einem Entführer dieses Recht zusprechen kann? Er hat sich strafbar gemacht und soll nun als Belohnung Unterhalt bekommen? Das kann es doch beim besten Willen nicht sein oder was denkt Ihr? Wie findet ihr das und hättet ihr es für möglich gehalten, dass die deutschen Behörden solch eine Entscheidung fällen?
Soweit ich weiß haben doch die Behörden aus Kirgisistan, wo der Mann sich befindet, Unterhalt von den deutschen Behörden gefordert, denn nach deren Recht ist der Mann legal mit dem Kind dort und es ist keine Entführung vorhanden.
Natürlich ist das nicht schön, aber man sollte auch nicht vergessen, dass jede Medaille zwei Seiten hat. Es ist natürlich so, dass der Mann jetzt als Entführer abgestempelt wird, eben weil die Mutter des Kindes das alleinige Sorgerecht hatte und damit auch über den Aufenthaltsort bestimmen darf. Wir wissen nicht, was da vorgefallen ist, dass er das Kind eben doch mitgenommen hat und sich im Recht gesehen hat. Darum sollte es aber auch nicht gehen. Ich finde, dass man hier trotz allem das Wohl des Kindes im Auge haben sollte und da spielt es doch keine Rolle, wer hier zahlen muss, solange es dem Kind an nichts mangelt.
Das Problem ist, dass ja im Grunde vollkommen egal sein kann, was vorgefallen ist. Die Mama hat, wie Du auch selber gesagt hast, das alleine Sorgerecht sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das ist natürlich in Deutschland jedenfalls gültig und hier ist er somit ein Entführer. Ich persönlich finde es da recht irrelevant, was eigentlich der Grund war, eine mögliche Trennung usw.
Es gab ja des Öfteren schon Fälle, wo der Mann die Kinder nach Iran mitnahm, die Mama da aber nicht die Rechte hat, wie in DE usw. Das muss doch irgendwann aufhören, dass man ständig noch durch andere Behörden, die offenbar oftmals nur eine Seite der Medaille hören wollen, Steine in den Weg gelegt bekommt. Ich finde den Gedanken einfach furchtbar.
Wenn ich mir jetzt vorstellen müsste, dass mir mein Sohn entführt wurde. Für den ich das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht habe und der Vater durch die Behörden seines Landes jetzt Unterhalt bekommen soll, welcher bei mir geholt wird, dann würde ich auch durchdrehen. Sie wird gleich zweimal seelisch schwer misshandelt, wie ich finde.
Ich kenne mich zu wenig mit der rechtlichen Seite aus, wenn ich ehrlich bin. Als Mensch und gerade als Mutter finde ich es aber eine Frechheit, was man da von der Mutter verlangt, wenn man sie scheinbar so wenig dabei unterstützt ihr Kind wieder zu bekommen. Das Schreiben des Vaters muss ja auch irgendwo her kommen, man muss wissen wo er lebt und das hätte man doch auch positiv nutzen können.
ich weiß beim besten Willen nicht, wie ich in so einer Situation reagieren würde. Ganz sicher würde mir vermutlich erstmal die Kinnlade runterklappen. Anschließend würde ich zum Anwalt, der Polizei und zu den Medien laufen um alle auf die Situation aufmerksam zu machen.
Egal was vorgefallen ist, finde ich es ein Unding, dass der Mann der Mutter das Kind so entzieht und sie mit ihren Ängsten zurück lässt. Trotz Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht kann sie durch die Entführung ja noch nicht mal ein Besuchs- oder Umgangsrecht ausüben. Das hat keiner verdient wo sein Kind liebt.
Allerdings sehe ich es auch als Chance, indem man auf die Zahlung eingeht, kriegt man auf einmal eine Spur. Der Brief mit der Aufforderung muss ja von irgendwo herkommen. Man kann vielleicht so an eine Adresse kommen und wer weiß, vielleicht wird es ja noch zu einer Chance für die Mutter, gegen den Mann anzugehen?
Fazit: Nein, ich finde es nicht normal, dass der Vater Unterhalt für ein Kind verlangt was er selbst verschleppt hat. Es ist an Dreistigkeit eigentlich gar nicht mehr zu überbieten. Ich würde mir wünschen, dass die Rechte in solchen Angelegenheiten auf der ganzen Welt gleich wären. Aber ob das jemals der Fall sein wird.
Chrissi_87 hat geschrieben:Der Brief mit der Aufforderung muss ja von irgendwo herkommen. Man kann vielleicht so an eine Adresse kommen und wer weiß, vielleicht wird es ja noch zu einer Chance für die Mutter, gegen den Mann anzugehen?
Guter Gedanke, aber mir erschließt sich nicht so ganz, wie das funktionieren soll. Die Mutter kann ja wohl schlecht dahin fliegen und das Kind dann von ihrem Mann entführen und nach Deutschland bringen. Der Mann wird schon aufpassen und die Behörden dort auch. Wenn man bisher schon (rein rechtlich betrachtet) nichts ausrichten konnte, was soll dann die Kenntnis über den genauen Aufenthaltsort des Kindes etwas daran ändern können, dass den Behörden die Hände gebunden sind?
Da der Vater vermutlich die Staatsangehörigkeit von Kirgisistan besitzen wird, wird die durch die Geburt vermutlich auf das Kind übergegangen sein. Das heißt, das Kind wäre in Kirgisistan so gesehen sicher und die werden aufpassen, dass "ihrem" Staatsbürger nichts passiert und das Kind eben nicht "ausgeliefert" werden muss.
Aus Sicht des deutschen Rechts klingt das erst mal sehr suspekt. Aber wir kennen die Gesetze in Kirgisistan nicht. Von daher stehen sich hier erst mal sehr unterschiedliche Gesetze gegenüber. Und es scheint ja so, als wenn die Ansprüche die der Vater hier im Namen des Kindes stellt, nach dortigem Recht auch durchsetzbar sind.
Aber auch im deutschen Recht geht es hier um zwei verschiedene Vorgänge. Einmal ist da der Kindesentzug durch den Vater. Das wäre, würden sich alle Beteiligten in Deutschland befinden, eine strafrechtliche Sache. Dagegen ist das Thema Kindesunterhalt wieder eine Sache vom Familienrecht beziehungsweise auch des Familiengerichts.
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