Urteile von Verwaltungsgerichten nicht für alle gültig?

vom 09.11.2020, 18:25 Uhr

In einem Bericht habe ich heute gesehen, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute in einem Urteil die angeordnete stadtweite Maskenpflicht aufgehoben und zumindest in der bisherigen Form für nichtig erklärt. Es wurde aber betont, dass die Aufhebung der Maskenpflicht, nur für den/die Kläger/in gilt.

Für alle anderen gilt die Maskenpflicht nach wie vor fort. Das verstehe ich jetzt nicht so recht, sind denn solche Urteile von Verwaltungsgerichten nicht allgemeingültig oder müsste jetzt jede/r einzelne Bürger/in gegen diese Verfügung klagen? :think:

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das verstehe ich auch nicht. Vielleicht liegt es daran, dass das ein Eilverfahren war und das endgültige Urteil gegen die Allgemeinverfügung noch folgt. Der Kläger oder die Klägerin muss ja jetzt immer das Urteil bei sich tragen, damit die Polizei bei einer Kontrolle weiß, dass derjenige oder diejenige im Gegensatz zu allen anderen keine Maske tragen muss.

Vielleicht lag es auch an der Formulierung der Klage, dass eben der Kläger oder die Klägerin nicht gleich gegen die ganze Verfügung geklagt hat, sondern ganz individuell für sich, dass er nicht wisse, wo und wann Maskenpflicht herrscht beziehungsweise nicht.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Für mich ist es erst einmal so, dass wir uns an geltende Gesetze halten müssen. Und wenn ich ein Urteil in der Tasche habe, welches sagt, dass die Maskenpflicht für nichtig zu erklären ist, dann wird es auch so sein. Ich glaube daher dem Gericht und würde mich nicht daran halten. Jeglichen Ärger würde ich generell dann auch in Kauf nehmen, weil das Gericht ganz klar mit seiner gesamten Justiz über unsere Politik steht, und das ist auch gut so.

Allerdings scheint es wirklich für viele schwer nachvollziehbar zu sein, dass die Politik zwar etwas vorgibt und dann darauf baut, dass es rechtlich umsetzbar ist und dann wiederum häufig nicht vor Gericht all das, was sie sagen, standhalt. Komisch aber ist tatsächlich so, und das liegt sicherlich auch dem zugrunde, dass man auch Gesetze erlassen müsste, die entsprechende Gesetze aushebeln, hier und dort die Wichtigkeit über dem Grundgesetz stellen etc. So einfach ist das nun einmal nicht.

Für mich gilt also immer, was der Richter sagt, stimmt. Der hat die Gesetze, kennt sie, kann deren Richtigkeit entsprechend einordnen und solange ich ein Urteil in der Tasche habe, dann gilt das für mich. Denn die Politik muss erst einmal Gesetze verabschieden usw. Allerdings tut sie im Augenblick nur, Verordnungen auf gut Glück ins Leben rufen und genau deswegen kommt es vermehrt dazu, dass man vor Gericht aber das Gegenteil sieht und den Klägern recht gibt.

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



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