Urlaubsanspruch bei einem Minijob berechnen

vom 01.10.2018, 13:31 Uhr

Frau Klein arbeitet 5 Stunden die Woche in einem Privathaushalt. Dass man in einem Minijob auch Urlaubsanspruch hat, ist ja im Normalfall geregelt. Aber die Arbeitgeberin von Frau Klein meint, dass man sich bei 5 Stunden in der Woche wohl kaum erholen muss und sie sich ja die Zeit auch weitgehend frei einteilen kann. Nur manchmal teilt die Arbeitgeberin sie ein, je nachdem was zu tun ist. Sie muss in der Woche eben nur auf die 5 Stunden kommen. Sie arbeitet manchmal an drei Tagen 2-1-2 Stunden oder auch in einer anderen Woche jeden Tag eine Stunde aber auch 2 mal die Woche 2,5 Stunden. Im Vertrag steht nur, dass sie 5 Stunden arbeiten muss. Sie kann also auch 5 Stunden an einem Tag arbeiten.

Nun möchte Frau Klein schon auch auf Urlaub bestehen, der im Vertrag gar nicht angesprochen wird, sie aber Anspruch hat. Wie berechnet man das aber? Ihr müssten ja 4 Wochen Urlaub zustehen. Diese Zeit muss sie ja auch nicht wochenweise nehmen, sondern eben auch mal nur einen oder zwei Tage Urlaub. Arbeitet sie nur einen Tag 5 Stunden, hätte sie also nur 4 Urlaubstage Anspruch, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber wenn sie nun so unterschiedlich arbeitet, muss sich das ja anders berechnen. Wie kann man den Urlaubsanspruch bei so flexiblen Arbeitszeiten berechnen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wenn das so gar nicht geregelt ist, würde ich das einfach mal mit den Leuten besprechen, bei denen sie arbeiten geht. Das man beispielsweise einen Urlaub plant und gerne mal wegfahren würde oder so. Gemeinsam findet sich da bestimmt eine Lösung, wie es gesetzlich geregelt ist, weiß ich so spontan jetzt auch nicht.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Sie hätte auf jeden Fall 4 Wochen Urlaubsanspruch, egal ob sie jetzt zwei Tage pro Woche arbeitet oder drei Tage oder alles an einem Tag durchzieht. Ich habe zu Studienzeiten selbst einen Minijob gehabt und privat geputzt und da war das auch so geregelt. Das ist das Gesetz. Für mich sieht das ziemlich merkwürdig aus, wenn sich manche Menschen offensichtlich davor drücken wollen, das Gesetz einzuhalten. Da sollte man sich fragen, ob man für solche Menschen wirklich weiterarbeiten möchte.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Es ist so wie Täubchen es schreibt. Jedem geringfügig Beschäftigten stehen genauso mindestens 4 Wochen Urlaub zu. Das darf nicht unterschritten werden. Für die theoretische Grundlage muss man die Zahl der Arbeitstage pro Woche mit 24 multiplizieren (Mindesturlaubsanspruch) und durch 6 teilen (Arbeitstage pro Woche). Dann bekommt man die exakte Zahl an Urlaubstagen heraus. Wenn sie also nur 1 Tag pro Woche arbeitet, hat sie offiziell mindestens 4 Tage Urlaubsanspruch.

In der Praxis sind das dann aber eben 4 Wochen, weil sie ja nur einen Urlaubstag pro Woche nehmen muss. Da kommt der Arbeitgeber eigentlich auch nicht darum herum. Die Frage ist natürlich, jenseits vom Recht, ob das jetzt so förderlich ist, wenn wegen 4x5 Stunden die da bezahlt werden müssten ohne das gearbeitet wird, jetzt einen riesigen Aufstand macht, ob der Arbeitgeber, dass nicht mit einer Kündigung honoriert. Natürlich steht der Frau ohne Frage ihr bezahlter Urlaub zu, aber da sollte man vorher überlegen, wie das Verhältnis von den beiden ist und ob sie damit leben kann, dass sie dann halt vielleicht nicht mehr geholt wird, wenn der Arbeitgeber rumgnatzt.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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