Urlaub immer auszahlen lassen möglich?

vom 08.03.2017, 05:39 Uhr

Eine Bekannte von mir ist kurz davor, die Arbeitsstelle zu wechseln, wobei sie gerne den Urlaub von der ersten Stelle aufgebraucht hätte. Das ist aber leider zur Zeit wegen Saisonarbeit nicht möglich und ihr Urlaubsantrag wurde im Prinzip abgelehnt mit der Bitte, ihn später des Jahres zu nehmen, wenn eben nicht so viel Zeitdruck ist. Das finde ich zu verständlich, ehrlich gesagt. Denn die Arbeit muss ja fertig werden.

Jetzt kann meine Bekannte aber keinen Urlaub mehr nehmen bevor die Stelle ausläuft und sie hat Angst, dass der Urlaub dann komplett verfällt. Jetzt hat sie gehört, dass man sich die ungenutzten Urlaubstage im Fall einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses einfach auszahlen lassen kann. Stimmt das denn tatsächlich oder ist das an bestimmte Bedingungen geknüpft?

Gilt das eigentlich für alle Arbeitnehmer aus allen Branchen oder wird da noch differenziert zwischen Minijobber, Werkstudent, Teilzeitkraft und Vollzeitkraft? Haben alle diese Beschäftigungsgruppen dieselben Rechte oder gibt es da gewisse Sonderregelungen?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Urlaub kann nicht einfach verfallen, schon gar nicht wenn man gekündigt hat. Dann ist der Arbeitgeber verpflichtet diesen auszuzahlen, wie auch für Überstunden die noch auf dem Stundenkonto stehen. Rechte haben dabei alle die gleichen, der Urlaub der bis dahin zusteht und nicht genommen worden ist, hat ausbezahlt zu werden. Allerdings zahlt man darauf auch seine üblichen Abgaben und Steuern, dass es durchaus auch wen tun kann wenn man im Anschluss in eine andere Progressionsstufe fällt.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Von irgendwelchen Sonderregelungen bei der Urlaubsabgeltung habe ich noch nichts gehört. Da unterliegen alle Beschäftigten wohl den selben rechtlichen Regelungen. Und wenn der Arbeitgeber das Urlaubsgesuch des Arbeitnehmers aus betrieblichen Gründen ablehnt, dann muss er den anteiligen Urlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlen. Das sollte wohl nicht die Regel sein, aber möglich ist das natürlich.

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» Lupenleser » Beiträge: 1130 » Talkpoints: 851,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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