Urlaub bei Dauerkrankheit - verfallen oder auszahlen?

vom 09.11.2017, 11:44 Uhr

A ist in einem Betrieb seit 15 Jahren beschäftigt und hatte eine schwere Krankheit. Er ist seit dem 31.12.2016 krank geschrieben und wird voraussichtlich noch bis April im Krankenstand sein. Der Urlaub vom Jahr 2017 konnte er daher nicht nehmen und wird ihn auch nicht nehmen können, wenn er noch so lange krank sein wird. Nun meinte der Chef, dass der Urlaub verfällt und er doch mehr als ein Jahr dann frei gehabt hat und froh sein soll, dass er nicht gekündigt wurde. Er kann den Urlaub des Jahres 2018 ja dann auch nehmen, wenn er wieder gesund ist.

A meint aber, dass ihm der Urlaub ausgezahlt werden muss. Wie ist die Regelung? Muss er den Urlaub verfallen lassen oder bekommt er die 30 Tage Urlaub, die er eigentlich hätte nehmen können, wenn er arbeiten gewesen wäre auch ausgezahlt? Wo kann man das nachlesen, dass er es dem Chef zeigen kann?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Such mal nach dem Urteil von Schulze-Hoff, erstritten vor dem Europäischen Gerichtshof. Aufgrund dieses Urteils verfällt Urlaub aus dem Krankheitsjahr nicht nach Ablauf des ersten Quartals des Folgejahres. Allerdings muss der Urlaub auch nicht ausgezahlt werden. A hat nach seiner voraussichtlichen Rückkehr an den Arbeitsplatz den vollen Urlaubsanspruch für 2017 und 2018.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ich kenne das aus der Firma, in der ich arbeite, auch so, dass der Urlaub nicht verfällt, sondern dann, wenn man aus der Krankheit zurück kommt, genommen werden kann.

Es gibt öfter mal Langzeiterkrankte, die es dann nicht schaffen, ihren Urlaub zu nehmen. Aktuell ist eine Kollegin seit über einem Jahr krank, sie wird aber Anfang des kommenden Jahres wieder zurückkehren. Dann hat sie den Urlaub für einen Teil des Jahres 2016, den Urlaub für 2017 und den Urlaub für 2018 noch in 2018 zu nehmen, so dass sie dann insgesamt 15 Wochen Urlaub haben wird.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Was ist das denn für ein bekloppter Chef, der zum einen Krankheit quasi mit Urlaub gleichsetzt, von wegen der Mitarbeiter hätte ja frei gehabt. Unmöglich. Noch schlimmer finde ich aber die Aussage, das der Mitarbeiter doch froh sein sollte, das er nicht gekündigt wurden. :wall:

Ehrlich gesagt, würde ich dem Chef gerade zutrauen, das er den Mitarbeiter sofort kündigt, wenn dieser wieder im Betrieb ist oder spätestens, wenn er seinen ihm zu Recht zustehenden Urlaub aus 2017 einfordert. Je nach Erkrankung wäre es da gegebenenfalls bereits jetzt schon sinnvoll, ob es üblich ist, nach dieser Erkrankung einen Schwerbehindertenstatus zu bekommen, dann wäre der Mitarbeiter entsprechend geschützt. :whistle:

Sofern A tatsächlich ohne Unterbrechung gesamt 2017 sowie bis zum 31.03.2018 erkrankt war bzw. ist und keinerlei Möglichkeit hatte, seinen Urlaub zu nehmen, dann verfällt dieser auch nicht mit Ablauf des 31.03.2018, sondern mit dem 31.03.2019. Der Urlaub der wegen Krankheit nicht genommen werden konnte verfällt in der Regel 15 Monate nach dem der Anspruch entstanden ist. Mit anderen Worten immer zum 31.03. des übernächsten Jahres aus dem der Anspruch besteht. So wird zum Beispiel verhindert, das ein Arbeitnehmer gar keinen Anspruch mehr hat, aber auch ein stetiges ansammeln über Jahre ist nicht möglich. Wer also 4 Jahre krank ist, hat dann keinen Anspruch auf den Urlaubsanspruch von 4 Jahren.

Einen rechtlichen Anspruch auf die Auszahlung des Urlaubs hat der Mitarbeiter allerdings nicht, Urlaub sollte normalerweise in der Form von Freizeit gewährt werden, jedoch gibt es Möglichkeiten eine Auszahlung abzusprechen, sofern der Arbeitgeber sich dazu bereit erklärt.

» StarChild » Beiträge: 1405 » Talkpoints: 36,05 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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