Urheberrechte bei Nachbildung von berühmten Skulpturen

vom 05.01.2019, 09:25 Uhr

Ich habe zu Weihnachten ein Set Fimo Professional geschenkt bekommen. Mein angestrebtes Ziel ist das Modellieren von eigenen Skulpturen und der Nachbau von Skulpturen oder von Objekten in Bildern als Miniaturskulptur, wie etwa das Ei aus dem bekannten Bild "Die Geburt des neuen Menschen" von Dali. Wisst ihr, ob da irgendwelche Urheberrechte zu beachten sind? Hängt das vielleicht auch davon ab, ob der Künstler noch lebt oder schon lange verstorbenen ist?

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Gemäß § 64 UrhG besteht Urheberrechtsschutz grundsätzlich bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Also wenn du auf die Idee kommst, Michelangelos David nachzubilden oder Rodins Denker, dann wirst du denke ich mal keine Probleme bekommen. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass du die Skulptur für dich anfertigen willst und nicht verkaufen willst. Wie das beim Verkauf ist, weiß ich gar nicht.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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