Urheberrecht gilt auch für Speisen im Restaurant

vom 18.12.2016, 22:07 Uhr

Es ist kein Kavaliersdelikt, ein paar Fotos von seinem letzten Essen im Restaurant zu posten. Rechtsanwälte schreiben schon von Fällen, in denen Leuten deswegen eine Ermahnung bekommen haben. Nicht jeder denkt daran, dass es sich um ein einzigartiges Werk des Schöpfers handelt.

Findet Ihr das Pochen auf das Urheberrecht in diesen Fällen lächerlich oder ist dies das gute Recht des Kochs und er müsste vor solchen Aktionen immer eindeutig gefragt werden? :wink:

» celles » Beiträge: 8677 » Talkpoints: 4,08 » Auszeichnung für 8000 Beiträge



Ich habe noch nie gehört, dass ein Koch ein Urheberrecht auf die Kreation auf dem Teller hat, den der Gast vorgesetzt bekommt. Wenn das so wäre, dann dürfte man das zu hause nicht nachkochen und genauso auf den Teller legen. Mich würde mal interessieren woher du die Info hast. Wo schreiben die Rechtsanwälte das? Würde ich wirklich gerne mal lesen und wie das genau gemeint ist. Denn ich kann es mir einfach nicht vorstellen, wie sowas umzusetzen ist.

Wenn ich nun so ein Mensch wäre, der gerne das fotografiert, was ich gerade im Restaurant vorgesetzt bekomme, dann ist das ja auch Werbung für das Restaurant. Wenn ich nun hingehe und die Kartoffeln anders lege und das Fleisch umdrehe und das Gemüse erst mal etwas anders lege und dann erst knipse, kann mir dann keiner mehr was? Den Geschmack kann ich ja nicht zeigen. :think:

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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