Unwirksame Wohnungskündigung aussitzen oder widersprechen?

vom 14.04.2019, 20:56 Uhr

Nicht immer sind Kündigungen seitens des Vermieters auch wirklich wirksam, weil irgendwelche Formfehler in der Kündigung sind, die diese Kündigung dann für null und nichtig erklären. Klar ist, dass irgendwann dann auch die wirksame Kündigung kommt. Aber dies kann man, wenn man dem Internet glauben schenkt auch rausziehen.

Oft steht da, dass man nicht widersprechen soll, sondern den Termin abwarten soll, den der Vermieter in die Kündigung geschrieben hat und dann erst sagen, dass die Kündigung nicht wirksam ist. Dann hat man drei Monate mindestens herausgeschunden.

Ich muss zugeben, dass ich wahrscheinlich eher widersprechen würde, weil ich auch nicht so in der Schwebe leben wollen würde. Aber wie ist es wirklich? Kann man so eine unwirksame Kündigung wirklich einfach aussitzen und dann die nächste Kündigung abwarten oder sollte man auf jeden Fall widersprechen? Wie würdet ihr es machen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Es kommt auf die Umstände an. Also zu erst einmal würde ich durchaus in Erwägung ziehen, mich anwaltlich beraten zu lassen. Ansonsten könnte ich mir sehr gut vorstellen, die Zeit einfach auszusitzen, um Zeit zu gewiinnen. Hier ist beispielsweise der Wohnungsmarkt extrem angespannt und günstigen Wohnraum gibt es kaum.

Innerhalb kurzer Zeit eine Wohnung zu finden ist bei der Marktsituation nahezu unmöglich. Daher könnte ich mir schon vorstellen, die Zeit eben auszusitzen, um Zeit zu gewinnen, damit ich mehr Zeit habe, um eine alternative Unterkunft zu finden.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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