Unverschämt wenn Tierarzt wegen Beratung Geld verlangt?

vom 18.12.2017, 14:02 Uhr

Ich kenne einen sehr guten Tierarzt in meiner Nähe und empfehle diesen auch gerne weiter. Neulich meinte meine Bekannte, dass sie den Tierarzt unverschämt findet. Dieser verlangt nämlich auch für eine telefonischer Beratung oder eine Beratung über Email Geld. Man zahlt einmalig einen bestimmten Betrag und kann dann auch nur hoffen, dass die Beratung ausgereicht hat und man nicht am Ende doch mit dem Tier zum Arzt gehen muss.

Ich finde das eigentlich angemessen, denn der Arzt muss sich für eine solche Beratung gegebenenfalls auch informieren und nimmt sich Zeit. Mitunter kann einem so eine Beratung schon sehr weiterhelfen. Das man dafür einen gewissen Betrag zahlt ist nur fair. Das ist bei anderen Berufsgruppen auch nicht anders, ein Anwalt beispielsweise nimmt für eine Erstberatung gerne mal 180 Euro und mehr.

Findet ihr es unverschämt, wenn ein Tierarzt bereits für eine Beratung per Email oder Telefon Geld verlangt? Wie viel wärt ihr maximal bereit zu zahlen oder würdet ihr sowas gar nicht in Anspruch nehmen?

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ob man das unverschämt findet oder wie viel man bereit ist zu zahlen, das ist doch komplett unerheblich. Die Tierärztliche Gebührenordnung schreibt die Abrechnung dieser Leistung vor und legt auch den Mindestpreis und den Höchstpreis vor. Jeder Tierarzt ist verpflichtet, das abzurechnen.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Ich finde das auch unverschämt. Bei meinem Hausarzt zahle ich ja auch nichts, wenn ich wissen will wie lange ich ein Medikament geben soll und in der Werkstatt muss ich auch nichts zahlen, wenn ich nachfrage wie teuer die Reparatur meiner TÜV-Mängelliste wird.

Sowas fällt für mich unter Kulanz. So einen Tierarzt würde ich daher nicht aufsuchen. Zudem frage ich mich, wie er sowas abrechnet bei Neukunden? Ruft man da eine 0900er Nummer an oder muss dann noch mal extra losfahren in die Praxis zum bezahlen?

» Sternenbande » Beiträge: 1860 » Talkpoints: 70,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Sternenbande, wenn du bei einem bestehenden Behandlungsvertrag zusätzliche Infos lieferst oder Kleinigkeiten mal eben so beantwortest, dann ist das als Tierarzt kein Problem. Die kostenlose Beratung von Nicht-Kunden ist dagegen schlichtweg verboten. Da musst du eine Rechnung schicken, ansonsten hast du als Tierarzt Kammer und Staatsanwaltschaft im Nacken. Das machen die Kollegen nämlich nicht mit.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Dass ein Tierarzt dazu verpflichtet ist, die Beratung in Rechnung zu stellen, das wusste ich nicht, da ich auch kein Tier habe. Aber trotzdem kann ich nur sagen, dass ich das angemessen finde, dass es die Beratung per Telefon oder E-Mail nicht kostenlos gibt. Das kostet doch auch Zeit und dass der Tierarzt sich diese bezahlen lässt, weil er davon lebt, kann ich schon verstehen und finde es nicht unverschämt.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


Ich wusste gar nicht, dass die Gebührenverordnung vorschreibt, dass auch telefonische Beratungen berechnet werden müssen. Ich habe bisher Fragen und Untersuchungsergebnisse immer kostenlos telefonisch mitgeteilt bekommen. Das war bei meinem alten Tierarzt so und ist bei dem neuen nicht anders. Auf Rechnungen habe ich nie gesehen, dass dort etwas von einer telefonischen Beratung aufgeführt war. Vielleicht sollte ich da zukünftig mal drauf achten.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


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