Untervermietung von Keller erlaubt?
In Deutschland gibt es wohl viele Mieter, welche zu ihrer Wohnung noch zusätzlich einen Keller mit angemietet haben, welchen sie nicht nutzen, trotz das im Mietvertrag vereinbart ist, dass sie das dürften. Meistens handelt es sich um abgeschlossene Abteile oder Kellerverschläge, welche nur die Mietpartei aber kein Dritter nutzen dürfen. Die Nutzung ist auch Bestandteil der Miete. Doch darf bei Nichtnutzung der Mieter den Kellerverschlag / das Kellerabteil dann an Dritte, wie beispielsweise einen Nachbarn oder einen außenstehenden, der da nicht mit in der Immobilie wohnt ohne Zustimmung untervermieten oder braucht es da vorher eine Genehmigung des Vermieters?
Spätestens, wenn der Keller im Mietvertrag als zur Mietsache gehörend erwähnt wird, besteht Anzeigepflicht über jegliche Art der Nutzungs-Änderung gegenüber dem Vermieter. Sogar eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung an einen Nachbarn eines selbst nicht genutzten Mieterkellers sollte dem Vermieter in Schriftform mitgeteilt werden. Erst, wenn eine schriftliche Einwilligung des Vermieters vorliegt, gibt es keine haftungsrechtlichen Konsequenzen.
Gesetzt den Fall, dass durch den Keller Rohre mit Absperrventilen geführt werden und der Vermieter erst herumsuchen muss, bei wem er klingeln muss, um Zutritt zu erlangen, um die Leitungen abzusperren in einem Reparaturfall, wird klar, dass man es dem Vermieter so einfach wie möglich machen sollte, den tatsächlichen Nutzer zu kennen. Auch muss bei Auszug der an den Nachbarn zum Gebrauch überlassenen Kellerraum vollständig geräumt werden, weil der Vermieter sonst die Mietsache mit allen Räumen nicht wieder in Gebrauch nehmen kann, was dazu führt, dass bis zur vollständigen Räumung weiter Miete gezahlt werden muss.
Und das passt dem Mieter, an den der Kellerraum zum Gebrauch überlassen wurde gar nicht. Habe selbst Streitfälle erlebt, in denen der Vermieter einen Container bestellte, und den ganzen Müll hat entsorgen lassen, den der andere Mieter hinterlassen hatte. Dieser Mieter verlangt für die eingebrachten Sachen Schadenersatz. Der Vermieter erhebt vom Mieter Kostenübernahme für sachgerechte Entsorgung.
Ich würde es mir also gut überlegen, ob ich ohne schriftliche Festlegungen einfach so einen Raum meiner Wohnung einem anderen überlassen würde. Der Ärger ist quasi vorprogrammiert.
Normalerweise ist ja der Kellerraum Teil der vermieteten Räume und so auch im Mietertrag erwähnt. Wenn man Teile der Wohnung untervermieten möchte, dann braucht man die Einwilligung des Vermieters. In bestimmten Fällen muss er diese geben. Als meine Kinder relativ schnell hintereinander ausgezogen waren, war die Wohnung für uns viel zu groß und wir haben zwei Zimmer an Studenten untervermietet. In diesem Fall musste die Vermieterin ihr Einverständnis geben, weil ein Grund vorlag und nichts gegen diese Personen sprach, die ihr natürlich angegeben werden mussten. Auch bei temporären Auslandsaufenthalten ist ein Grund gegeben.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen dringenden Grund für eine Kellervermietung geben kann, der einen selber betrifft. Und ohne Erlaubnis des Vermieters würde ich das nicht tun. Eine ehemalige Nachbarin wollte einmal ihr Kellerabteil mit meinem tauschen. Meines war viel größer, weil ich eine größere Wohnung hatte. Sie hätte aber mehr Platz gebraucht und bei mir war fast alles leer. Der Vermieter hat das nicht erlaubt, weil er meinte, dass es dann nur Probleme mit Nachmietern geben würde, wenn jemand von uns auszieht. Er wollte das nicht, um den Überblick zu behalten. Diesen verlöre er, wenn die Kellerabteile wild durcheinander getauscht würden.
Eine Untervermietung ist wahrscheinlich erlaubt, wenn der Vermieter einverstanden ist. Ich wäre aber als Vermieter nur in Ausnahmefällen einverstanden. Auf jeden Fall muss ein der Vermieter über die Person des Untermieters informiert sein und es muss auch ein Untermietvertrag gemacht werden.
Wegen Haftungsfragen würde ich das nicht einfach so unter der Hand machen, außer wenn vielleicht eine Freundin oder meine Schwester dort eine Koffer oder etwas Kleineres dort abstellen würde. Da würde ich für diese Sachen die Verantwortung übernehmen. Aber ich würde für keinen womöglich völlig Fremden die Verantwortung und die eventuelle Entsorgung des Kellers übernehmen.
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