Unterschied zwischen Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft
Wir haben im Fach Privatrecht vor einigen Wochen im Rahmen des Abstraktionsprinzips Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäfte angesprochen. Da wir direkt nach den Ferien eine Klausur im Fach Privatrecht schreiben, bin ich gerade dabei mir meine Notizen zu ordnen.
Dabei ist mir aufgefallen, dass ich nicht verstehe, worin der Unterschied zwischen einem Verpflichtungs- und einem Verfügungsgeschäft liegt. Ich habe mir dazu nur notiert, dass ein Verpflichtungsgeschäft ein Rechtsgeschäft ist, das die Verpflichtung zu einer bestimmten Leistung begründet. Ein Verfügungsgeschäft ist ein dingliches Geschäft.
Worin liegt der Unterschied zwischen einem Verpflichtungs- und einem Verfügungsgeschäft? Da diese beiden Geschäfte rechtlich strikt voneinander zu trennen sind muss es ja klare Unterscheidungsmerkmale geben. Könnt ihr mir Beispiele für Verpflichtungsgeschäfte und Verfügungsgeschäfte nennen?
Das ist zum Glück einfach: Ein Verpflichtungsgeschäft entsteht zum Beispiel dann, wenn du im Küchenstudio eine neue Küche kaufst. Du schließt den Vertrag und der Verkäufer ist verpflichtet, dir die Küche wie vereinbart zu liefern. Im Gegenzug bist du verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen. Es gibt auch einseitige Verpflichtungsgeschäfte. Das wäre beispielsweise eine Schenkung.
Verfügungsgeschäfte kommen durch Aufhebung, Übertragung, Belastung oder Inhaltsänderung zustande. Hier hat eine Verfügung einen Einfluss auf ein Recht oder ein Rechtsverhältnis. Als Beispiel für eine Aufhebung könnte dienen, der Gläubiger erlässt dem Schuldner die Restschuld und der Gegenstand geht in den Besitz des Schuldner über. Ähnlich ist es, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht und bei Weiterzahlung des Lohns auf die Arbeitskraft des gekündigten Mitarbeiters bis zum Ende der Kündigungsfrist verzichtet.
Übertragung ist die Übereignung einer Sache oder eines Pfandrechts. Als Beispiel: Papa überschreibt der Tochter das Auto. Ein Unternehmen tritt seine Forderungen an ein Inkassounternehmen ab. Eine Belastung dagegen tritt ein, wenn man beispielsweise eine Grundschuld oder eine Hypothek im Grundbuch eintragen lässt.Ein Inhaltsänderung wäre zum Beispiel, wenn du eine Hypothek in eine Grundschuld umwandelst.
Merken kannst du dir die Voraussetzungen für ein Verfügungsgeschäft mit dem Satz zur Hochzeitsnacht: Der Bräutigam hebt die Braut auf seine Arme (Aufhebung), trägt sie über die Schwelle (Übertragung), belastet sie im Ehebett (Belastung) und ändert dabei vielleicht ihren Inhalt (Inhaltsänderung).
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