Unterschied zwischen Dauernutzungsvertrag und Mietvertrag

vom 10.08.2015, 12:38 Uhr

Eine Freundin von mir hat mir heute ihren neuen Mietvertrag ganz stolz gezeigt, weil es ihre erste eigene Wohnung ist. Sie hat beim hiesigen Spar- und Bauverein eine Wohnung bekommen. Anders als bei unserem Mietvertrag steht bei ihr "Dauernutzungsvertrag" oben auf der ersten Seite. Bei uns steht "Mietvertrag".

Welchen Unterschied gibt es bei dem Dauernutzungsvertrag? Ist es das gleiche wie ein Mietvertrag oder gibt es da doch Unterschiede, die gravierender sind? Sie ist nun ein wenig verunsichert und ihr ist das bei der Unterschrift gar nicht aufgefallen.

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Soweit ich weiß darf der Eigentümer bei einem Mietvertrag Eigenbedarf anmelden und man muss ausziehen wenn er dies wirklich tut. Bei einem Dauernutzungsvertrag darf er das nicht und man kann nicht gezwungen werden vor Ablauf der vorher festgelegten Frist auszuziehen.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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