Unterschied in Wirkung zwischen Kapsel und Tablette?

vom 11.09.2015, 13:16 Uhr

Eine Bekannte von mir hat Probleme mit dem Rücken und hat von ihrem Arzt bisher immer ein schmerzstillendes und entzündungshemmendes Mittel gegen die Schmerzen verschrieben bekommen. Nun ist ihr Arzt leider im Urlaub und sie hat die Vertretung gebeten, ihr das gleiche Mittel zu verschreiben. Das hat sie auch getan.

Als meine Bekannte das Medikament dann aber von der Apotheke abgeholt hat, hat sie gesehen das es nicht die üblichen Tabletten waren, sondern diesmal Kapseln. Früher hatte sie Tabletten die in zwei Farben unterteilt waren, da es sich um Retardtabletten gehandelt hat. Die Kapseln sind nun auch zweifarbig und mit einem Granulat gefüllt. Meine Bekannte möchte unbedingt ihre Tabletten wieder und überlegt nun, das Medikament in der Apotheke umzutauschen.

Ist es normal, dass meine Bekannte sich solche Sorgen macht, nur weil der Wirkstoff nun in Kapseln und nicht in Tabletten ist? Sollte das nicht eigentlich komplett egal sein? Gibt es irgendwelche besonderen Unterschiede zwischen Kapseln und Tabletten oder ist es letztendlich egal, was man erhält?

» Crispin » Beiträge: 14916 » Talkpoints: -0,43 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Deiner Beschreibung nach gehe ich mal davon aus, dass es sich um Diclofenac in der retardierten Form mit 75mg handelt. Das gibt es sowohl in Tablettenform, als eben auch in Kapseln. Aber beides ist die retardierte Form, so sollte bei der Wirkung auch kein großer Unterschied bestehen. Manche Menschen können besser Kapseln oder eben besser Tabletten schlucken und möchten darum lieber die eine Darreichungsform haben, aber wenn das nicht der Fall ist, sollte deine Bekannte die Kapseln auch problemlos nehmen können.

Ich nehme mal an, das der Hausarzt immer ein Kreuz vor das Medikament in das Feld "Aut Idem" macht und damit den Austausch verhindert. Macht der Vertretungsarzt dies nicht, dann muss die Apotheke sich an den Rabattvertrag halten und gegebenenfalls die Firma tauschen. Da bei den Krankenkassen die Darreichungsformen zum Schlucken nicht unterschieden werden, kann es dann auch mal sein, dass man Tabletten in Kapseln tauschen muss.

So wird deine Bekannte nun die Kapseln nehmen müssen. Der Umtausch von Medikamenten ist gesetzlich nicht erlaubt und so wird die Apotheke die Kapseln nicht zurücknehmen, weil es ja auch kein Fehler war, diese abzugeben. Wenn deine Bekannte unbedingt ein bestimmtes Präparat haben möchte, dann sollte sie darauf achten, dass der Arzt das Kreuz vor dem Medikament setzt und so den Austausch verhindert.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge


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