Untermiete oder beide in Mietvertrag bei Zuzug des Partners

vom 25.02.2018, 13:49 Uhr

Frau Schmitz wohnt nun schon 2 Jahre in einer Dreiraumwohnung. Sie möchte nun, dass ihr Partner bei ihr einzieht. Der Vermieter hat nichts dagegen und hat ihr freigestellt, ob sie einen Untermietvertrag macht oder eben, dass der Partner mit in den Mietvertrag übernommen wird.

Was wäre für Frau Schmitz und auch für den Partner das Beste? Würdet ihr lieber wollen im Mietvertrag drin zu stehen oder würde euch lieber sein ein Untermietvertrag abzuschließen? Welche Vorteile hat es für Frau Schmitz und welche Vorteile hat es für den Partner? Welche Nachteile seht ihr für wen in einem Untermietvertrag oder für beide, wenn beide im Mietvertrag stehen und unterschreiben?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ganz ehrlich? Weder, noch! Ein neuer Mietvertrag ist immer ein Risiko, die Vertragsbedingungen könnten sich verschlechtern. Außerdem möchte ich im Falle einer Trennung nicht gemeinsam mit dem Ex die Wohnung kündigen müssen, nur damit der aus dem Vertrag kommt. Selbst wenn der Vermieter wieder mit mir einen Vertrag schließt, trage ich das Risiko einer Mieterhöhung oder anderer Nachteile.

Und wenn das Vertrauen zu gering ist, dass es ein Untermietvertrag sein soll, dann würde ich von einem Zusammenleben Abstand nehmen. Da der Untermieter hier in ein "möbliertes" Zimmer zieht, gibt es nur eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die sollte man sich wohl immer zugestehen, auch wenn es in die Hose gehen sollte.

Und bekommt der Partner ein unmöbliertes Zimmer, kann die Kündigungsfrist für den Untermietvertrag auf ein Jahr anwachsen kann. So lange möchte ich einen renitenten Ex und eventuell Besuche einer neuen Frau nun auch nicht ertragen. Daher ist das keine Option.

Wenn es, auch wenn das total nachteilig für mich ist, ein Vertrag sein soll, dann würde ich den Partner als Mitmieter in den bestehenden Vertrag aufnehmen lassen. So bleiben Miete und Konditionen immerhin gleich. Aber eigentlich kommt für mich ein gemeinsamer Vertrag nur bei einer gemeinsam bezogenen Wohnung infrage. Ich riskiere im Falle einer Trennung nur ungern Heim.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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