Untermiete immer mit Risiko für den der vermietet?

vom 13.12.2017, 12:13 Uhr

Frau Wut hat ein großes Zimmer in ihrem Haus untervermietet. Der Untermieter durfte per mündlicher Zusage von Frau Wut ein kleines Zimmer nutzen um Sachen dort unterzustellen. Als Frau Wut ihn schon vor Wochen darauf hingewiesen hat, doch die Sachen nun langsam rauszustellen und in seinem großen Zimmer zu deponieren, bekommt er nur respektlose Antworten. Frau Wut hat dann gesagt, dass sie die Sachen aus dem kleinen Zimmer dann einfach vor die Tür stellen würde. Die Antwort war "Wehe, wage es nicht!". Das hat Frau Wut nicht nur verärgert, sondern auch Angst gemacht.

Sie hat ihm dann eine Kündigung geschrieben, wie im Vertrag vereinbart. Diese Kündigungsfrist beträgt bei der Untermiete ein Monat für beide Seiten ohne Angabe von Gründen. Aber der Untermieter meint, dass das eine Klausel ist, die nicht erlaubt ist und lacht, wenn Frau Wut ihm über den Weg läuft. Er hat im letzten Monat die Miete nun nicht mehr gezahlt, haust aber dennoch in seinem Zimmer und macht sich breit in Küche und Badezimmer.

Ihr wurde geraten, ihn herauszuklagen, was aber auch bis zu 6 Monate dauern kann. Sie fühlt sich in ihrem eigenen kleinen Häuschen nicht mehr wohl und bedauert es, dass sie das Zimmer vermietet hat. Ich habe auch bei Untervermietung in einer Mietwohnung schon ähnliches gehört und auch gehört, dass man Untermieter sehr schwer aus der Wohnung bekommt. Ist es wirklich so schwer und mit so viel Risiko behaftet, wenn man eine Wohnung oder ein Zimmer untervermietet?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Wie hoch der Ärger sein kann, wenn man einen Untermieter aufnimmt, das kommt ganz darauf an. Wer ein möbliertes Zimmer in einer selbst bewohnten Wohnung an eine Einzelperson vermietet, der kann sogar zum 15 des Monats mit Wirkung zum Monatsende ohne Begründung kündigen.

Aber was so einfach klingt, das wird natürlich schwierig, wenn der Untermieter nicht will. Dann bleibt nur der weg der Räumungsklage. ist die gewonnen, darf der Gerichtsvollzieher (und nur der!) das Zimmer räumen und die Schlösser tauschen. einfach die brocken vor die Tür stellen funktioniert nicht. Man darf nie vergessen, dass der Mieter durch die Untervermietung zum Vermieter wird und die normalen gesetzlichen Regeln gelten.

Vermietet man ein unmöbliertes Zimmer, werden die Fristen gleich noch mal viel länger. Hier kann man mit einer Frist von drei Monaten kündigen, wenn man eine Begründung wie Eigenbedarf hat. Und weil man seine Wohnung eventuell mit jemanden teilt, den man überhaupt nicht mag, darf man auch ohne Begründung kündigen. Aber dann verlängert sich die Kündigungsfrist gleich auf sechs Monate.

Vermietet man seine gesamte Wohnung unter, weil beispielsweise ins Ausland geht, dann hat der Untermiete ebenso starke Rechte wie ein ganz normaler Mieter. Eine Kündigung hier z. B. wegen Eigenbedarf möglich. Möchte man das Hauptmietverhältnis kündigen, hat man Pech. Das ist kein ausreichender Grund dem Untermieter der ganzen Wohnung zu kündigen.

Wenn dagegen die Untervermietung von vornherein nur für kurze zeit vereinbart worden ist wie bei dem Zimmer, dann ist eine Kündigung ohne Begründung möglich und die Kündigungsfrist kann verkürzt werden. Aber da Frau Wut das nicht schriftlich vereinbart hat, bleibt es schwierig mit dem Nachweis.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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