Unterlassungserklärung unterschreiben und Schuld anerkennen?

vom 15.01.2015, 22:39 Uhr

Person A hat von einem Anwalt eine Unterlassungserklärung bekommen, die er unterschrieben zurücksenden soll. Angeblich würde er seiner Exfreundin nachstellen, was aber nicht stimmt. A will diese Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, weil er dann das Gefühl hat, dass er damit seine Schuld eingesteht. Da er aber nicht mal weiß, was seine Exfreundin im Moment macht und nicht mal weiß, wo sie hingezogen ist, ist es einfach nicht richtig, dass er ihr angeblich nachstellt.

Es gibt ja für viele Sachen Unterlassungserklärungen. Würdet ihr da eine unterschreiben, auch wenn ihr euch nichts zu Schulden kommen gelassen habt? Ist die Unterschrift auf einer Unterlassungserklärung gleich einem Schuldeingeständnis?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich denke, so eine Unterlassungserklärung wird in die Akten aufgenommen. Somit wäre es auch auf einem polizeilichen Führungszeugnis sichtbar. Und das sind dann auch alle Fakten, die jemand bekommt, der sich auf diese Weise informiert. Also beispielsweise ein potentieller Arbeitgeber. Da kann dann A. noch so viel erzählen, dass da eigentlich nichts vorgefallen ist. Das würden viele in einem Bewerbungsgespräch tun, auch Schuldige. Glaubhaft ist das überhaupt nicht, wenn die Unterlassungserklärung nun mal in den Akten steht.

Ebenso ist es problematisch, wenn tatsächlich mal was vorfallen sollte. Seine derzeitige Freundin könnte einen Unfall haben oder von jemand anderen geschlagen werden, A. aber verdächtigt werden, ihr etwas angetan zu haben. Immerhin sagen seine Akten, dass er schon mal zu weit gegangen ist im Hinblick auf eine Frau.

Also meiner Meinung nach sollte A. mit allen Mitteln gegen diese Unterlassungserklärung angehen und auf gar keinen Fall unterschreiben. Ich finde schon, dass es ein Schuldeingeständnis ist. Zumindest wird jeder annehmen, dass etwas vorgefallen ist, dass diese Erklärung notwendig gemacht hat.

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» Bienenkönigin » Beiträge: 9448 » Talkpoints: 19,93 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


In das Führungszeugnis werden nur Vorstrafen eingetragen und zwar auch nicht alle, sondern die, bei denen mehr als 90 Tagessätze anfallen. Und bei Bewerbungen muss man Führungszeugnisse so gut wie nie vorzeigen - ich musste das etwa noch nie. Also ich denke, darüber muss man sich keine Sorgen machen.

Genauso würde in dem Falle, wenn die Freundin einen Unfall hat, doch nicht automatisch der Freund verdächtigt. Mal angenommen, die fliegt die Treppe herunter und hat dann ein verstauchtes oder gebrochenes Bein. Da würde sie doch sicherlich nicht zur Polizei gehen, sondern dann kommt die zum Arzt oder in eine Klinik und da käme sicherlich keiner der Behandler auf die Idee, die Polizei einzuschalten, denn die wüssten ja gar nichts von der damaligen Unterlassungserklärung.

Ich weiß nicht, ob es besser ist, das zu unterschreiben. Vielleicht sollte man sich da mal an einen Anwalt wenden, der alles genau erklärt und dann sagt, was besser ist. Es gibt auch online solche Seiten, wo man Anwälte günstig fragen kann.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Warum sollte es besser sein zu unterschreiben. Danach wird es im Prinzip noch schwerer, weitere Behauptungen zu widerlegen. Der wer das beanstandete Verhalten nicht zeigt, der kann es nicht unterlassen. Er muss sich sicherlich nicht auch "einfach so" dazu bereits erklären, etwas in der Zukunft nicht zu tun, dass er bisher nicht getan hat.

Ohne Unterschrift bleibt der Exfreundin nichts an andere übrig, als vor Gericht eine Klage auf Unterlassung anzustrengen. Dazu müsste sich allerdings irgendetwas in der Hand haben. Nur weil sie das behauptet, glaubt das ein Richter nicht.

Auch eine einstweilige Verfügung, die schneller eine Unterlassung durch den Ex bewirken würde, erlassen Richter nicht ohne hinreichende Begründung. Ich bliebe da ganz gelassen und würde gar nichts unterschreiben, wenn ich nichts getan habe.

» cooper75 » Beiträge: 13429 » Talkpoints: 519,52 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



Ich würde das nicht unterschreiben, wenn ich nichts getan habe. Für alles Geld der Welt nicht und auch nicht, wenn man mir drohen würde. Ich meine, wozu in dieser Hinsicht lügen? Wenn ich wirklich nichts getan habe, dann kann man mir auch nichts beweisen, alles andere wäre unlogisch oder zumindest manipuliert worden.

Ich glaube, dass eine Unterschrift einem Geständnis gleich kommt und das kann dann eigentlich nur noch Probleme geben. Er wird nie wieder da rauskommen und glauben wird ihm auch keiner, wenn er erst unterschreibt und es hinterher abstreitet.

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich hatte zuletzt mal den konkreten Fall in der Bekanntschaft. Hier ging es um eine Summe von 100.000 Euro. Wenn man eine solche Erklärung unterschreibt und der Gegner findet jemanden, der vor Gericht bezeugt, dass eine solche Aussage vor ihm gemacht wurde, dann wird es teuer. Es sollte jedem klar sein, dass es genügend Leute gibt, die für einige tausend Euro solch einen Meineid schwören würden. Deshalb kann ich jedem nur raten, eine solche Erklärung nie und nimmer zu unterschreiben. Potentielle Zeugen bekommen während eines Verfahrens meist kalte Füße.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Kommt doch ganz darauf an um was es sich handelt. Man kann eine Geldforderung von 100.000 Euro nicht mit einer Unterlassungserklärung vergleichen die um Nachstellung geht. Unterschreiben würde ich davon nichts, wenn ich mir nichts zu Schulden haben kommen lassen, denn dann müsste erst einmal das Gegenteil bewiesen werden von der Gegenseite. So ist das ganze schon ein Stück weit ein Eingeständnis und man beschneidet sich in seinen Rechten doch ein ganzes Stück weit.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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