Unter welchen Umständen kann Ausbildung verkürzt werden?
Ein Bekannter von mir hat sein zweites Ausbildungsjahr fast fertig, wobei er aber unglücklich ist in seinem Wohnort und großes Heimweh hat. Er würde gerne zurück in seine Heimat ziehen und die Ausbildung dort beenden, wobei ihm davon abgeraten worden ist, weil das laut Aussagen aus seinem Umfeld einfach nur Nachteile bringen würde und die Zeit somit verschwendet wäre, die er bisher in die Ausbildung gesteckt hat.
Nun hat seine Schwester die Idee gehabt, dass es vielleicht möglich wäre, die Ausbildung zu verkürzen von 3 Jahre auf 2,5 Jahre. Ihrer Meinung nach ist das die optimale Kompromisslösung. Er käme schneller da weg und müsste nicht mitten in der Ausbildung wechseln. Was muss man aber eigentlich beachten, wenn man seine Ausbildungsdauer verkürzen möchte? Braucht man dafür nicht gewisse Voraussetzungen? Oder kann das theoretisch jeder schaffen, wenn er nur fleißig genug ist? Was muss man tun, wenn man so eine verkürzte Ausbildungsdauer erreichen möchte und wie laufen die Schritte bis dahin eigentlich ab?
Wenn man das vor hat, dann sollte man mit seinem Ausbildungsbetrieb sprechen. Je nach Beruf gibt es dafür Möglichkeiten, dass man auch verkürzen kann und das auch erst nachträglich einreicht. Sei es nun eine Qualifikation einer Berufsschule die vorher besucht wurde und man damit verkürzen kann, oder auch der Besuch von Lehrgängen unter der Ausbildung damit man dort noch einsparen kann oder auch das schreiben von bestimmten Tests.
Denn auch der Ausbildungsbetrieb alleine kann das nicht entscheiden sondern wird dazu ebenfalls die übergeordnete Stelle befragen und anrufen müssen. Je nach Branche kann man sich aber vorher auch informieren. Die IHK ist dazu meistens eine gute Anlaufstelle oder auch die Handwerkskammer für die handwerklichen Berufe. Denn auch da gibt es weitere Ausnahmeregelungen und Sonderregelungen, wie man auch ohne die Voraussetzung verkürzen kann wenn es die Umstände erfordern.
Es gibt viele Möglichkeiten, die Ausbildung zu verkürzen. Ich habe über die Regelung der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung ein Jahr gespart. Dazu benötigt man je nach Ausbildung unterschiedliche, aber ähnliche Voraussetzungen. In meinem Fall waren das Berufsschulzeugnis mit Schnitt 2,0 oder besser und keine Note schlechter als 3,0 sowie keine Fehlzeiten über 10 Prozent. Außerdem muss dargelegt werden, dass das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht wird.
Man kann auch wegen schulischer Vorbildung verkürzen. Mittlere Reife und Fachabitur können sechs Monate bringen, das Abitur kann helfen zwölf Monate zu sparen. Wer in einen verwandten Beruf wechselt kann bis zu zwölf Monate der ersten Ausbildung angerechnet bekommen. Außerdem kann einschlägige Berufserfahrung oder eine andere abgeschlossene Ausbildung bis zu einem Jahr sparen helfen. Außerdem kann der Besuch einer Berufsfachschule angerechnet werden. Dann verkürzt man genaugenommen nicht, man steigt direkt ins zweite Ausbildungsjahr ein.
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