Uni verklagen wegen Lehrplanänderung?

vom 24.04.2015, 08:19 Uhr

Eine Kommilitonin von mir hat wahnsinniges Pech. Sie studiert nun schon eine ganze Weile und hatte eigentlich geplant, diesen Herbst das Studium abzuschließen. Sie wird dieses Sommersemester mit ihren Nebenfächern und dem Optionalbereich fertig sein, sodass sie im Prinzip nur noch das Praktikum und die Bachelorarbeit schreiben muss. Jedoch hatte sie das Pech, dass sie in einer Klausur durchgefallen ist, deren Bestehen als Grundvoraussetzung gilt, die Bachelorarbeit überhaupt schreiben und anmelden zu dürfen. Jetzt muss sie das Seminar wiederholen, wobei es normalerweise im jährlichen Turnus im Wintersemester angeboten wird. Vor kurzem wurde jedoch der Lehrplan für die kommenden Semester geändert, sodass das besagte Seminar ab WS 15/16 nur noch im Sommersemester angeboten wird.

Das ärgert meine Kommilitonin am meisten, da sie im Prinzip das ganze Wintersemester zwangsläufig herum sitzen muss, damit sie im Sommersemester ein einziges Seminar belegen und bestehen muss, damit sie endlich fertig ist und die Bachelorarbeit schreiben und abgeben darf. Das wirft natürlich ihre ganzen Pläne durcheinander, was schade ist, man aber nicht ändern kann.

Jetzt hatte ihr eine andere Kommilitonin dazu geraten, die Uni zu verklagen mit der Begründung, dass diese ja ein problemloses Studium garantieren müsste und die Uni ihrer Pflicht nicht nachkommen würde. Ich halte von dieser Idee prinzipiell wenig. Mag ja sein, dass man dann die Uni verklagt und vielleicht gewinnt sie dann auch. Aber ich finde, dass man nicht die Hand beißen sollte, die man füttert. Es kann ja auch sein, dass das Prüfungsamt sich dadurch so dermaßen gestört fühlt, dass ihr erst Recht Steine in den Weg gelegt werden und ihr andere Studienleistungen nicht anerkannt werden oder man sie wieder durchfallen lässt um ihr aus Rache eins auszuwischen. Gerade, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis vorhanden ist, würde ich persönlich nicht zum Anwalt gehen, jedenfalls nicht in Bezug auf das Studium.

Ich wäre eher dafür, dass meine Kommilitonin sich ein Urlaubssemester nimmt und in der Zeit dann ein Praktikum für 6 Monate macht. Da wäre sie auch frei was den Standort angeht und sie könnte durchaus auch ins Ausland für ein Praktikum gehen. Das könnte sie hinterher beim Arbeitgeber als Berufserfahrung verkaufen und so wäre es auch nichts negatives, wenn sie wegen so eine Kleinigkeit die Regelstudienzeit überschreitet. Ich finde sowieso, dass meine Kommilitonin die Regelstudienzeit viel zu ernst nimmt. Dann überzieht sie eben zwei Semester, davon geht die Welt auch nicht unter.

Wie seht ihr das? Würdet ihr die Uni in so einem Fall verklagen oder wäre das nichts für euch? Wie würdet ihr in der Situation meiner Kommilitonin handeln?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich würde die Uni auch nicht verklagen. Immerhin bekommt man dann ja auch eine Bewertung von der Uni und ist auf Wohlwollen angewiesen. So ein Semester geht ja auch schnell herum und ein bisschen Arbeitserfahrung kann ja auch nicht schaden. Ob es nun ein Praktikum sein muss, weiß ich nicht, weil das ja auch nicht immer gut bezahlt wird und man sich finanzieren muss. Dennoch würde ich das Ganze als ärgerlich abtun und mich dann darauf konzentrieren, was man in der Zwischenzeit machen kann.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


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