Unfall mit Haustier - zahlt eine Versicherung?

vom 24.06.2015, 11:56 Uhr

Bei Wildunfällen muss man diese ja dem Förster melden und wenn ich mich da nicht täusche, wird dann auch eine Versicherung dafür aufkommen, wenn man gegen Wildschaden versichert ist. Was aber ist, wenn ein großer Hund beispielsweise vor das Auto läuft und einen großen Schaden verursacht. Wenn der Besitzer gefunden wird, dann wird das wohl einfach sein. Denn der Hund ist ja in den meisten Fällen auch Haftpflicht versichert.

Was aber ist, wenn der Besitzer nicht gefunden wird? Bezahlt dann auch eine Versicherung oder bleibt man auf dem Schaden sitzen? Wie sollte man sich verhalten, wenn einem ein Haustier vor das Auto läuft? Dass man mit dem Tier ggf. zum Tierarzt fährt ist für mich selbstverständlich. Aber wie ist das mit der Schadensabwicklung?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Bei Wildunfällen im Wald zahlt die Teilkaskoversicherung des Autohalters. In den Bedingungen der Versicherung steht genau beschrieben, welche Tiere damit abgedeckt werden. Meist ist das Haarwild (Hirsch, Reh, Wildschwein, Hase, Dachs, usw.), doch der Hund ist da nicht abgedeckt. Pferde, Hunde, Hühner, Fasane, Rinder, Schafe, usw. werden von vielen Versicherungen erst durch einen Premium- oder Komforttarif, der explizit Tierschäden aller Art abdeckt, abgedeckt. Wenn also eine Kuh vor das Auto läuft, muss sich der Fahrzeughalter mit dem Bauern auseinandersetzen.

Nun zu dem Fall: Hund läuft vor das Auto. Ein Hund sollte normalerweise durch eine eigene private Hundehaftpflichtversicherung versichert sein. Diese zahlt dann Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die durch das Verhalten des Hundes verursacht wurden. Wenn der Halter des Hundes eine spezielle Versicherung für seinen Vierbeiner hat, dann übernimmt diese die entstandenen Schäden am Auto. Falls dies nicht der Fall ist, muss das der Halter selbst bezahlen.

Die normale Privathaftplicht zahlt nicht bei Hunden - durch Katzen verursachte Schäden sind abgedeckt. Die Kosten für den Tierarzt sind bei einem Verschulden auf Seiten des Hundes durch den Hundehalter zu zahlen. Hat dieser eine Hundekrankenversicherung, dann kommt die für die Kosten des Tierarztes auf, wenn nicht der Halter selbst. Schließlich gibt es keinen Grund, warum der Fahrzeughalter einen Schaden bezahlen soll, den er nicht selbst verursacht hat.

» JebKerman » Beiträge: 4 » Talkpoints: 2,17 »


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