Unfall in der Arbeitspause auch Arbeitsunfall?

vom 12.04.2017, 09:43 Uhr

A ist in einem Betrieb im Schichtdienst beschäftigt. Die Pausen verbringt er in der Kantine des Betriebs. A ist nach dem Essen aufgestanden von seinem Sitzplatz um zu einem Arbeitskollegen an einem anderen Tisch zu gehen und ist auf dem Weg zu dessen Tisch mit dem Fuß umgeknickt und hat sich einen Bänderriss zugezogen.

Die Berufsgenossenschaft lehnt diesen Unfall als Arbeitsunfall ab, weil er während der Pause und nicht auf dem Weg zur Pause oder zurück passiert ist. Die Pausen dürfen nicht am Arbeitsplatz stattfinden, was auch verständlich ist., Aber ist A denn während der Pause nicht versichert, also zählt so ein Unfall nicht als Arbeitsunfall? Die Pausen werden übrigens bezahlt, wenn das was zu sagen hat. Wie sollte A nun vorgehen, damit es als Arbeitsunfall anerkannt wird oder hat A da keine Chancen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Es ist ein schwieriges Thema, zu meinen dürfen die Pausen nicht am Arbeitsplatz stattfinden aber das Gelände wurde auch nicht verlassen. Da es sich bei der Pause aber um freigestellte Zeit handelt, ist es auch kein Arbeitsunfall, denn dieser könnte auch nur in unmittelbarem Zusammenhang mit der Arbeit passieren, sprich der Fuß knickt um wenn er auf dem Weg zum Kopierer ist um dort seiner Arbeit nachzugehen.

Pausen sind immer so eine Sache und selbst der Toilettengang unter der Arbeitszeit ist nicht versichert. Es gab schon Fälle, dass jemand in der Toilette ausgerutscht ist und sich ein Bein gebrochen, auch das ist kein Arbeitsunfall da die Toilettengänge menschlicher privater Natur sind, aber nicht im Zusammenhang mit der Arbeitsstelle stehen. Gezahlt worden wäre dort auch nur, wenn der Boden z.B. noch nass gewesen wäre nach dem reinigen und kein Warnschild gestanden hätte.

Entsprechend sind die Chancen auch eher gering das anerkannt zu bekommen, es sei denn, dass der Boden der Kantine frisch gewischt war vom Reinigungspersonal und kein Warnschild aufgestellt worden ist. Somit ist das dann ein reines "Privatvergnügen" wenn das nicht stattgefunden hat und es ist dann auch nicht als Arbeitsunfall oder Wegeunfall zu sehen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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