Unfall durch Putzen von ungeheizten Treppenhaus bei Frost
Frau Pechvogel wohnt in einem 10 Parteienhaus in einem 5 Etagenhaus in der dritten Etage. Ein Aufzug gibt es nicht. Am Samstag ist Frau Pechvogel die Treppe herunter gegangen um zur Arbeit zu gehen. Zwei Stunden vorher hat ihre Nachbarin unter ihr ihre Etage feucht gewischt. Frau Pechvogel hat das gesehen und dachte auch nicht, dass noch Ausrutschgefahr ist, weil es ja auch schon zwei Stunden her war. Doch sie rutschte aus und zwar auf Eis. Das Wasser, welches zum Putzen verwendet wurde war gefroren und stellenweise war der Flur eine Eisbahn. Frau Pechvogel rutschte aus und brach sich das Sprunggelenk.
Frau Pechvogel liegt nun im Krankenhaus und wird operiert. Sie fragt sich aber nun, wer denn Schuld ist und ob sie besser hätte aufpassen müssen. Sie hat einen Unfallbericht im Krankenhaus abgeben müssen. Ein Wegeunfall ist es ja nicht, weil es ja noch im Haus passierte. Aber braucht man bei einem Unfall im Treppenhaus einen Schuldigen? Muss der Vermieter darauf hinweisen, dass bei Frost nicht geputzt werden darf? Ist die Nachbarin Schuld? Oder hätte Frau Pechvogel in einem nicht geheiztem Treppenhaus damit rechnen müssen? Putzt ihr das Treppenhaus bei Frost?
Ist das eine Außentreppe, das dort Temperaturen um den Gefrierpunkt herrschen? Ich habe noch nie ein innenliegendes Treppenhaus gesehen, bei dem Wasser gefriert, wenn es draußen Minusgrade hat. Selbst in Treppenhäusern, wo keine Heizung ist, konnte ich das nicht beobachten.
Wenn bekannt ist, das das Treppenhaus regelmäßig bei Frost einfriert, dann hätte da schlichtweg nicht geputzt werden dürfen. Wer da jetzt aber genau in der Haftung ist, dann liegt sicherlich auch an den genauen Begebenheiten in diesem Treppenhaus.
Dieser Fall ist wirklich sehr schwierig und ich habe auch noch nie so etwas gehört. Ein Treppenhaus wird auch niemals so kalt werden, dass dort Wasser gefriert (außer Haus ist nicht bewohnt), denn dann würde ja im Umkehrschluss auch wasserführende Leitungen gefrieren können. Somit ist die praktische Möglichkeit aus meiner Sicht nicht vorhanden.
Rein theoretisch ist der Fall ganz einfach. Der Sachverhalt würde durch den Vermieter an dessen Haftpflichtversicherung gemeldet, da ja im Wirkungsbereich des Vermieters jemand zu Schaden gekommen ist. Diese würde dann prüfen ob Fahrlässigkeit des Vermieters vorliegt oder ein anderes Verschulden möglich ist, denn die Versicherung möchte natürlich nicht bezahlen. In diesem Fall würde die Versicherung des Vermieters also an den Mieter herantreten, welcher dann ebenfalls seine Versicherung einschalten müsste.
In der Praxis könnte es aber bei vorliegendem Fall auch sein, dass bei sehr kleinen entstandenen Kosten (was hier aber nun nicht der Fall sein dürfte), dass die Versicherung des Vermieters die Kosten einfach übernimmt, da die Kosten er Prüfung die entstandenen Kosten einfach übersteigen würden.
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