Unfair, dass Corona-Hilfen immer nur Betriebskosten ersetzen

vom 30.10.2020, 21:16 Uhr

Analog zu den Hilfen vom März/ April diesen Jahres soll es nun die Überbrückungshilfen II geben. Allerdings habe ich mir gerade einiges dazu durchgelesen und diese Überbrückungshilfe II ist wieder nur für Betriebskosten und wieder nur für hauptberufliche Firmeninhaber oder Selbstständige. Wer also angestellt ist und vorher nebenberuflich selbstständig war, bekommen wieder nichts. Ich finde das schon ein wenig unfair, weil ich damit genau aus der Liste der Förderempfänger herausfalle, weil ich nebenberuflich selbstständig bin und ich bin zwar noch an einer Firma beteiligt, für die man die Hilfen beantragen könnte, aber die hat kaum Betriebskosten.

Ich hatte auch irgendwo gelesen, dass 75% des Umsatzausfalls ausgeglichen werden, aber beim genaueren Recherchieren habe ich festgestellt, dass das nur für Firmen gilt, die wegen Corona komplett schließen müssen, also beispielsweise Gastronomie-Einrichtungen. Das bedeutet, dass alle anderen Firmen wirklich nur Betriebskosten bekommen und Umsatzausfälle nicht gedeckt sind. Findet ihr das ok? Warum werden denn schon wieder nur Betriebskosten bezahlt werden? Warum werden denn die Freiberufler immer vergessen?

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Ich finde es auch unfair, dass die Freiberufler zum Jobcenter geschickt werden. Wenigstens wird das Vermögen, falls eines da ist, großzügiger behandelt. Das hat man sich ja meist für das Alter angespart. Aber sollen Freiberufler nicht neuerdings eine Abschlagszahlung von 5000 Euro bekommen? So ganz genau bin ich aber nicht informiert, weil es mich nicht betrifft.

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Was bitte ist daran unfair, dass man als nebenberuflicher Selbstständiger nichts bekommt? Immerhin gibt es da einen Hauptberuf, so dass man doch sein Einkommen hat. Also hat man doch im Umkehrschluss gar keine Zuschüsse nötig, weil es nicht um die finanzielle Existenz geht.

Du hattest bei einem anderen Thema selbst geschrieben, dass du für deine Selbstständigkeit nur Räume nach Bedarf anmietest. Wenn du jetzt also durch die Coronaverordnung diese Tätigkeit ruhen lassen musst, hast du doch auch keine laufenden Kosten. Was soll dir dann bitte ersetzt werden?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Was soll daran unfair sein? Die, die die Betriebskosten ersetzt bekommen, stehen doch auch kein bisschen besser da. Denn sie müssen sich zwar nicht verschulden, um die Miete für die Räume oder die Leasingraten zu bezahlen, aber woher sie Essen und Wohnkosten bekommen, da müssen sie ebenso zusehen und dann bleibt nur das Jobcenter. Wo liegt da die Ungleichbehandlung?

Und in den Fällen, wo die Corona-Hilfen sich nun am Umsatz orientieren, da hast du ein konkretes Arbeitsverbot. Wenn der Staat aus seuchenschutzrechtlichen, nicht selbst verschuldeten Gründen den Betrieb untersagt, muss er einen ordentlichen Ausgleich leisten. Das ist eine andere Sache, als wenn man Umsatzeinbußen hat, aber theoretisch arbeiten könnte.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



cooper75 hat geschrieben:Was soll daran unfair sein? Die, die die Betriebskosten ersetzt bekommen, stehen doch auch kein bisschen besser da. Denn sie müssen sich zwar nicht verschulden, um die Miete für die Räume oder die Leasingraten zu bezahlen, aber woher sie Essen und Wohnkosten bekommen, da müssen sie ebenso zusehen und dann bleibt nur das Jobcenter. Wo liegt da die Ungleichbehandlung?

Mein Steuerberater hat mir gesagt, dass die Firmen, die Betriebskosten ersetzt bekommen, sich da auch neue Kosten einfallen lassen, um eben auch etwas mehr davon zu haben. Denn Dinge wie geplante Anschaffungen oder eben die Kosten für den Steuerberater zählen auch als Betriebskosten und da kann man beispielsweise den Jahresabschluss vorziehen usw.

Und in den Fällen, wo die Corona-Hilfen sich nun am Umsatz orientieren, da hast du ein konkretes Arbeitsverbot. Wenn der Staat aus seuchenschutzrechtlichen, nicht selbst verschuldeten Gründen den Betrieb untersagt, muss er einen ordentlichen Ausgleich leisten. Das ist eine andere Sache, als wenn man Umsatzeinbußen hat, aber theoretisch arbeiten könnte.

Das kann man verschieden sehen. Ich finde schon, dass der Staat ein Stück weit an den Umsatzeinbußen Schuld trägt, etwa wenn Institutionen geschlossen werden, die normalerweise mit anderen Firmen zusammengearbeitet haben und diesen Firmen fallen dann dadurch Umsätze in nicht unerheblicher Höhe aus, auch wenn sie weiter arbeiten und nicht ganz schließen. Finde ich nicht so schön. Diese Schulschließungen im Frühjahr hätten nicht sein müssen, geht ja jetzt auch so.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Du bescherst dich also, dass du keine Coronahilfen bekommst, weil dir damit die Chance zum Betrug genommen wird und du das ungerecht findest? :D

Ich kann die große Ungerechtigkeit immer noch nicht erkennen. Du setzt deine Kosten für den Steuerberater doch auch als Betriebskosten ab. Du kannst auch einen Verlustrück- oder Vortrag vornehmen. Du kannst auch deine Betriebskosten künstlich aufblähen und so Verluste generieren, um überhaupt oder mehr Hilfen abzugreifen. Was hindert dich?

Oder hast du tatsächlich nur geringe Verluste oder Verdienst gar besser? Dann sei doch einfach froh, dass du kram nicht brauchst. ich fühle mich jedenfalls nicht benachteiligt, nur weil mein Laden weiter gut läuft. Hilfen zu brauchen, das wäre doch richtig übel. Und die Betriebsprüfungen danach, auf die habe ich schon gar keinen Bock. Wenn ich sehe, wie hier jeder Posten geprüft und eine Betrugsanzeige nach der anderen kommt, bin ich einfach nur dankbar, aus der Nummer raus zu sein.

» cooper75 » Beiträge: 13423 » Talkpoints: 517,99 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


cooper75 hat geschrieben:Ich kann die große Ungerechtigkeit immer noch nicht erkennen. Du setzt deine Kosten für den Steuerberater doch auch als Betriebskosten ab. Du kannst auch einen Verlustrück- oder Vortrag vornehmen. Du kannst auch deine Betriebskosten künstlich aufblähen und so Verluste generieren, um überhaupt oder mehr Hilfen abzugreifen. Was hindert dich?

Nein, kann ich nicht, denn die Hilfen gehen nach den Umsatzrückgängen, nicht nach Gewinn. Da nützt es nichts, irgendwas aufzublähen, die Umsätze kann man ja nicht so einfach aufhalten und verschieben. Man kann sicherlich eine Rechnung erst etwas später stellen, aber das weiß man ja vorher nicht.

» Zitronengras » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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