Umzug am Wochenende laut Hausordnung verboten

vom 02.05.2016, 15:48 Uhr

C wohnt in einem Miethaus mit 4 Parteien. C hat nun vor bald auszuziehen und damit er den Umzug und seine Arbeit miteinander vereinbaren kann und auch seine Umzugshelfer Zeit haben, würde er gerne an einem Wochenende, von Samstag Morgen bis Sonntag Abend umziehen. Da die neue Wohnung auch weiter weg ist, wird er das nicht an einem Tag schaffen. Dass der Umzug so leise wie möglich vonstatten geht und er nicht am Sonntag bohrt und Nägel in die Wand haut ist C klar.

Kann es wirklich verboten werden auch samstags umzuziehen? C hat sich die Hausordnung, die im Keller hängt, nicht durchgelesen, als er die Wohnung besichtigt hat und der Mietvertrag wurde bei dem Vermieter zu hause unterschrieben. Die Hausordnung wurde ihm nachgeschickt. Wie sieht es rechtlich aus? Darf man Wochenende umziehen? Wie viel Krach müssen die anderen Hausbewohner erdulden bei einem Umzug?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Ich habe in all meiner Zeit, in denen ich ein paar mal umgezogen bin noch nie so eine Klausel in einer Hausordnung gesehen und kann mir schwer vorstellen, dass es so etwas gibt. In den Hausordnungen, die ich bislang gesehen habe stand nur pauschal drin, dass in der Zeit von bis und am Sonntag ruhestörender Lärm nicht zulässig ist. Ist das in dem Fall bei A tatsächlich in der Hausordnung so enthalten oder fürchtet das A nur? Das kommt hier nämlich nicht so klar an.

Und ist das die neue Wohnung oder die alte, bei der diese Klausel enthalten sein soll? Wenn es die alte Wohnung ist, stelle ich mir das einfacher vor, dann hat A vermutlich die anderen drei Parteien schon mal im Flur gesehen und kennt sie mindestens flüchtig. Wenn ich A wäre, würde ich dann zu den anderen drei Mietparteien persönlich Kontakt aufnehmen und denen ganz freundlich erklären, warum der Umzug am Samstag unvermeidlich ist und um Verständnis bitten, vielleicht sogar mit schriftlicher Einwilligung. Wenn die Ex-Nachbarn gar nicht verhandlungsbereit sind, würde ich zur Entschädigung vielleicht eine Einladung zum Essen anbieten oder dem Schichtarbeiter eine gratis Nacht im Hotel oder so. Man muss einfach mit den Leuten reden. So eine Hausordnung ist ja nicht das Grundgesetz.

Hausordnung hin oder her. Manchmal spielt das Leben eben komisch. Bekannte von mir hatten ein Umzugsunternehmen gebucht, das dann aber unprofessioneller Weise so spät kam, dass der Umzug unerwartet dann stattfinden musste, als die reguläre Ruhezeit in der neuen Wohnung schon begonnen hatte. Auf den nächsten Tag hätte man das nicht verschieben können. Die neuen Nachbarn haben sich beschwert, der Ärger ließ sich bei den meisten im Gespräch klären, nur eine Partei hat ohne was vorher zu sagen die Polizei gerufen, damit die für Ruhe sorgen kann.

Die Polizei kam, sprach mit meinen Bekannten, hatte Verständnis für die vertrackte Situation, ermahnte die Bekannten so leise wie möglich zu sein und verließ den Einsatzort ohne dass irgend etwas passiert ist. Also nicht mal ein Ordnungsgeld oder so. Ich gehe davon aus, dass die Polizei da nicht so entgegenkommend hätte sein müssen. Von daher muss es nicht sein, dass im Fall von A die Polizei vor Ort auch so handeln würde. Das kommt sicherlich auch darauf an, wie sich A als Person gegenüber der Polizei verhält oder ob er schon öfter unangenehm aufgefallen ist.

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» trüffelsucher » Beiträge: 12446 » Talkpoints: 3,92 » Auszeichnung für 12000 Beiträge


Ich weiß nicht wie es rechtlich aussieht, aber in so eine Wohnung würde ich gar nicht erst einziehen. Diese Hausordnungs-Fetischisten machen einem doch nur das Leben schwer. Eine Wohnung muss schön und bezahlbar sein, das ist klar. Aber ich wundere mich, warum der dritte Punkt, nämlich die Nachbarn und der Vermieter, niemals im Vorfeld richtig beachtet werden.

Schlechte Nachbarn, ein nerviger Vermieter und unsinnige Hausordnungen können einem das Leben ganz schön schwermachen. Die meisten Umzüge werden doch am Wochenende gemacht, das ist doch einfach so. Wenn dies versagt wird, dann weiß man doch schon, welche Dinge einem dann noch erwarten, wenn man dort erst einmal eingezogen ist.

Ich hatte einmal eine Wohnungsbesichtigung, und nachdem ich mir alles angeschaut hatte, hielt man mir erst einmal den Treppenhausputzplan vor Augen, dann bin ich sofort flüchten gegangen.

» Freidenker28 » Beiträge: 749 » Talkpoints: 1,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Freidenker28 hat geschrieben:Ich hatte einmal eine Wohnungsbesichtigung, und nachdem ich mir alles angeschaut hatte, hielt man mir erst einmal den Treppenhausputzplan vor Augen, dann bin ich sofort flüchten gegangen.

Das geht ja noch mir wurde beim Ansehen der Wohnung erklärt mit wie viel Wasser, wie viel Putzmittel, welchem Eimer und welchem Putzlappen ich die Treppe alle 2 Wochen reinigen darf. Dazu sollte ich keine Löcher in die Wand machen, weil alle Schränke ihrer Meinung nach schon da wären, die so etwas nötig hätten. Es gibt wirklich komische Leute.

Zurück zum Thema. Was will man denn machen? Man hat doch keine Wahl und muss es am Samstag machen. Wenn man da nichts unterschrieben hat kann einem das doch keiner vorwerfen. Letztendlich würde ich eventuell Nachbarn Bescheid geben, dass es mal lauter werden kann und gut ist, von so einem Zettel würde ich mir nichts sagen lassen. Selbst wenn das dann Ärger gibt, wird es wohl auch nicht so schlimm werden.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Wenn man etwas unterschreibt ohne sich die Vertraglichen Dinge vorher anzusehen, dann ist man selbst Schuld. Der Vermieter hat natürlich ein Recht darauf eine Hausordnung zu erstellen, die ebenfalls mit Bestandteil des Mietvertrages ist. Steht darin also, dass Samstags nicht umgezogen werden darf, dann hat man das ganze mit seiner Unterschrift auf dem Mietvertrag auch bestätigt wenn die Hausordnung darin angesprochen wird. Somit hat man sich daran auch zu halten und es ist folglich untersagt.

Was man für eine Wahl hat? Natürlich hat man die Wahl und kann auch Montags umziehen, dann muss man halt mal frei nehmen dafür und nicht in seiner Freizeit meinen alles abwickeln zu können damit der "kostbare" Urlaub nicht angetastet wird und man damit dann verreisen kann. Muss man halt sehen was einem wichtiger ist, direkt Krach mit den neuen Nachbarn und dem Vermieter oder sich einfach mal an den Vertrag halten den man selbst unterschrieben hat.

Steht so etwas eindeutig in der Hausordnung und der Mietvertrag wurde unterschrieben, dann braucht man mir auch keinen Zettel an die Tür hängen "wird lauter wir ziehen Samstag um". Man hat die vertraglichen Bedingungen akzeptiert und hat somit nicht Samstag umzuziehen und als Nachbar werde ich den Teufel tun, diese Eigenmächtige Entscheidung auch so anzunehmen und zu akzeptieren. Das eine Polizei da wenig macht ist klar, denn es ist Zivilrecht und demnach haben sie auch keine Handhabe. Aber den Vermieter werde ich freundlichst darauf hinweisen, dass hier gegen den Vertrag verstoßen wurde und dieser soll dann seine Konsequenzen daraus ziehen.

Tolle Aussagen die hier kommen "von so einem Zettel würde ich mir nichts sagen lassen". Rechtlich ist das Vertragsbruch und kann Zilvilrechtlich natürlich auch verfolgt und sanktioniert werden. Das geht soweit, dass auch eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden kann vom Vermieter aus wenn jemand meint sich über diesen "Zettel" eigenmächtig hinweg setzen kann und genug vorhanden ist der das auch rechtfertigt. Ein lautstarker Umzug, bei dem sich nicht einmal bemüht wird leise zu sein am Samstag auch wenn das ausgeschlossen wurde, kann dazu schon reichen. Da möchte ich das blöde Gesicht dann einmal sehen wenn das Urteil kommt, wegen eines blöden Zettels der sich Hausordnung nennt.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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