Überwiegt im Verkehrsrecht immer das schwerere Vergehen?

vom 13.12.2017, 14:22 Uhr

Herr Fahrlässig ist mit überhöhter Geschwindigkeit (statt 70 mit 100 km/h) geblitzt worden. Am Ohr hatte er sein Handy. Nun hat er natürlich Angst, dass auf ihn eine mächtige Strafe bekommen kann. Die Geschwindigkeitsüberschreitung wird, wenn er wirklich "nur" die 30 km/h zu schnell war und nicht mehr, 100 Euro betragen. Das Handy am Ohr während der Fahrt kostet ja nicht so viel. Wird das dann unter den Tisch fallen gelassen?

Warum ist das so, dass nicht beides bestraft wird bzw. dass man nicht für beides ein Bußgeld bekommt? Sollte nicht alles irgendwie geahndet werden? Oder findet ihr das richtig, dass nur das schwerere Vergehen geahndet wird und überwiegt?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ob und wie eine Tat bestraft wird, das hängt davon ab, ob ein Verstoß in Tateinheit oder in Tatmehrheit begangen worden ist. Wir haben das Rechtsprinzip, dass eine Tat nur einmal bestraft werden darf. Besteht also Tateinheit, dann werden mehrere Vergehen als eine Tat gesehen und bestraft.

Dann gibt es die höchstmögliche Hauptstrafe für das schwerste Vergehen, die Nebenstrafen dagegen können sozusagen mit Mengenrabatt addiert werden. Also gibt es beispielsweise die höchste Geldstrafe, bei Punkten oder Fahrverbot kann es mehr werden, als es nur für die Haupttat geben würde.

Wer betrunken mit dem Smartphone am Ohr mit überhöhter Geschwindigkeit über eine rote Ampel fährt, begeht eine Trunkenheitsfahrt in Tateinheit mit einem Geschwindigkeitsverstoß, einem Rotlichtverstoß und mit unerlaubtem Telefonieren. Das hängt schließlich alles zusammen.

Wenn jemand dagegen erst einen Unfall verursacht und dann Fahrerflucht begeht, hat man eine Tatmehrheit. Erst kommt der Unfall. Dann hätte der Fahrer schließlich bleiben können und sich den Folgen stellen. Tut er das nicht und fährt weiter, ist das eine neue Tat.

» cooper75 » Beiträge: 13411 » Talkpoints: 515,76 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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