Überstundenabbau bei schlechtem Wetter und Krankheit

vom 09.12.2017, 10:52 Uhr

Herr Winter arbeitet auf dem Bau. Dort werden für die Wintertage, wenn es schneit und friert schon in den wärmeren Jahreszeiten Überstunden gemacht, die dann bei schlechtem Wetter abgebaut werden sollen. Auch muss mindestens eine Woche Urlaub zu dieser Zeit genommen werden, weil der Chef für eine Woche im Winter den Betrieb schließt. Soweit so gut.

Nun ist aber Herr Winter durch einen Unfall, der in der Freizeit passierte, krank geschrieben. Er hat sich den Mittelhandknochen gebrochen und kann nicht arbeiten gehen. Er ist also krank geschrieben. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt über die Zeit, wo der Betrieb Urlaub macht und auch über die Zeit, wo schlechtes Wetter, wie jetzt ist. Der Chef meinte aber, dass trotz Krankheit die Überstunden angerechnet werden und diese auch abgebaut werden und auch der Betriebsurlaub von seinem Urlaubskonto abgebucht wird.

Herr Winter sieht das nicht ein. Denn wenn er krank ist, können seiner Meinung nach keine Überstunden abgebaut werden und auch der Urlaub muss doch weiterhin bestehen bleiben und darf nicht von seinem Urlaubskonto ab gehen, wenn er krank ist, oder? Kann Herr Winter darauf bestehen, dass die Überstunden auf seinem Zeitkonto stehen bleiben und der Urlaub nicht angerechnet wird, solange er krank ist?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zulässig ist und in dem Fall würde ich mich vorsichtshalber von einem entsprechenden Anwalt beraten lassen. Urlaub ist Urlaub und krank ist krank. Meiner Ansicht nach versucht der Chef nur, Geld einzusparen mit einer eher zweifelhaften Argumentation. Gefallen lassen würde ich mir das nicht und entsprechend reagieren.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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