Überrascht euch Urlaubsanspruch bei Studenten?

vom 21.12.2016, 06:04 Uhr

Ich habe viele Jahre parallel zu meinem Studium gearbeitet und ich hatte bisher in jedem meiner Jobs Urlaubsansprüche, die ich auch wahrgenommen habe. Für mich ist das einfach selbstverständlich und auch normal, dass ein Student auch Urlaubsanspruch hat und ich habe mich vor Antritt eines jeden Nebenjobs immer erkundigt, wie es mit dem Urlaub aussieht, weil ich eben auch Blockseminare, Praktika und dergleichen hatte und ich eben vermeiden wollte, dass mir durch die Arbeit Nachteile in der Uni und im Studium entstehen.

Neulich bekam ich aber von einer Bekannten mit, dass sie wohl lange neben dem Studium gearbeitet hätte und erst nach mehreren Jahren erfahren hat, dass sie eben Urlaubsanspruch hat. Es hat wohl nichts im Arbeitsvertrag dringestanden und in der Firma selbst hatte auch keiner darüber ein Wort verloren. Ärgerlich ist es auf jeden Fall, denn so verfällt ja auch viel Urlaub, weil man einfach nichts von dessen Existenz wusste. Ist es für euch überraschend, wenn ein Student auch Urlaubsanspruch hat? Oder findet ihr das übertrieben und unnötig?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Jeder, der angemeldet in einem Betrieb arbeitet hat Urlaubsanspruch und wenn er auch nur ein Geringverdienender ist. Normalerweise steht der Resturlaub eines jeden Mitarbeiters auf der Lohnabrechnung drauf, die man jeden Monat erhält. Deswegen verstehe ich nicht, dass man überrascht ist. So was sollte man meines Erachtens auch wissen, wenn man einen Nebenjob annimmt. In jedem Job hat man einen Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Voraussetzung ist natürlich, dass man diese Tätigkeit nicht schwarz ausführt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Mindestanspruch auf Urlaub. Es wirkt in meinen Augen sehr befremdlich, dass es Menschen gibt, die dies nicht wissen. Nun ja, leider verfällt der Urlaub nach einer gewissen Zeit, wenn man ihn weder angetreten noch sich hat auszahlen lassen. In diesem Falle muss man berechtigterweise sagen „Selbst Schuld“.

Es ist also weder übertrieben noch unnötig. Es ist ein Recht, welches sich frühere Generationen erstritten haben, und das wirklich Jedem zusteht. Für mich zeugt es von einem wirklich schlechten Bildungsstand, wenn ein Student, der später Verantwortung in einem Job übernehmen soll, dies nicht Weiß. Und in diesem Falle kann man auch nichts dem Arbeitgeber anflicken, denn er ist nicht verpflichtet dem Arbeitnehmer etwas mitzuteilen, was so gut wie jeder Mensch weiß. Wenn nichts im Arbeitsvertrag steht, dann heißt es explizit, dass die rechtlich geregelten Bestimmungen gelten, also der Mindesturlaubsanspruch. Bei einer 4-Tage Woche sind es 16 , bei einer 5-Tage Woche 20, und bei einer 6-Tage Woche sind es 24 Urlaubstage pro Jahr.

» Freidenker28 » Beiträge: 749 » Talkpoints: 1,02 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich finde es reichlich merkwürdig, wenn man sich das nie gefragt hat und einfach immer nur arbeiten gegangen ist und auch sonst nicht einmal nachgefragt hat wie es damit aussieht. Es ist doch logisch, dass jeder der Arbeitet auch Anspruch auf Urlaub hat und das entsprechend geregelt gesteht wie lange dieser auch ausfällt. Für mich ist das absolut befremdlich, wie man so naiv sein kann und sich darüber nicht informiert und darüber auch keine Kenntnis hat.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge



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